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title: "Testament des Christoph Merian-Burckhardt (Auszug)"
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# Testament des Christoph Merian-Burckhardt (Auszug)

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Testament des Christoph Merian-Burckhardt BaB 172.900
Testament des Christoph Merian-Burckhardt 1) (Auszug)
Vom 26. März 1857 (Stand 25. August 1858)
In dem Namen Gottes Amen!
Ich Christoph Merian-Burckhardt, Bürger dahier zu Basel, erkläre hiemit, dass ich mich entschlos -
sen, auf mein Gottgefälliges Absterben hin ein Testament zu errichten, da ich weder in aufsteigender
noch absteigender Linie Notherben habe und verordne demnach was folgt, nachdem ich allervorderst
meine unsterbliche Seele der Barmherzigkeit Gottes empfohlen haben will.
........
26. (Abs. 1) ........
(Abs. 2) Bei der Vermögensausscheidung der ehelischen Gesammtmasse ist jedoch zu berücksichtigen, dass ich bereits bei meinen Lebzeiten und zwar in dem vollsten Einverständniss mit meiner in -
nigst geliebten Ehegattin und als Ergebniss sowohl ihres Willens wie des meinigen, und dass wir mithin gemeinschaftlich den Neubau der St. Elisabethenkirche und eines Schulhauses anerboten und bereits in Angriff haben nehmen lassen, da nun dieses Werk nach unserm Willen in Bezug auf Solidität,
Schönheit und Ausstattung möglichst vollkommen ausgeführt werden soll, so erkläre ich und empfehle, mein diesfalsiger Wunsch soll, wenn mir nicht vergönnt sein sollte, die Vollendung dieser Baute
selbst noch zu erleben, nichts destoweniger auch dann genau durchgeführt und sollen daher die Kosten
die darauf zu verwenden sind aus ökonomischen Rücksichten nicht karg und diesem Wunsche widersprechend, zugemessen werden, da mir wesentlich daran liegt, dass das Werk, welches wir dadurch
gegründet, in diesem Sinne vollendet werde.
(Abs. 3) Auch ist es notwendig, für die gehörige und entsprechende Unterhaltung dieser Gebäulichkeiten ein Kapital zu gründen, aus dessen Zinsen dieselbe jeweilen bestritten werden kann, und daher
soll ein solches nach billigem Ermessen und gutfindendenfalls nach dem Rate Sachverständiger aus
dem von mir hinterlassenen ganzen Vermögen der Verwaltung des Kirchen- und Schulgutes zugestellt
und diesem speziellen Zwecke gewidmet bleiben.
(Abs. 4) ........
(Abs. 5) Da ich aber durchdrungen bin, von der Dankbarkeit, welche ich Gott für die grosse Gnade
und die vielen Wohltaten schuldig bin, die er mir während meines ganzen Lebens hat zufliessen lassen, und ich mich dadurch verpflichtet fühle, sowohl nach meiner selbständigen Überzeugung, als wie
auch in übereinstimmender Gesinnung mit meiner lieben Gattin diesen Dank zu beurkunden durch
Linderung der Not und des Unglückes, sowie beizutragen zur Förderung des Wohles der Menschen
und zur Erleichterung der jeweiligen Durchführung der unserm städtischen Gemeinwesen obliegenden
notwendigen, oder allgemeinnützlichen und zweckmässigen Einrichtungen überhaupt, so verordne ich
ferner:
27. Dass die Einsetzung meiner geliebten Ehegattin zur Universalerbin meines hinterlassenen Vermögens nur eine zeitweilige sein solle und dass nach ihrem seligen Hinschiede, das von mir bei mei -
nem Tode hinterlassene Vermögen, über welches ich nicht besonders verfügt habe, eigentümlich zufalle meiner lieben Vaterstadt Basel.
1) Publiziert am 25. 8. 1858.
Testament des Christoph Merian-Burckhardt BaB 172.900
Diese zu meinem Nachlass berufene, meiner geliebten Ehegattin nachgesetzte Haupterbin soll das
ihr zufallende Vermögen, mit Inbegriff also meiner sämtlichen Güter im Stadtbann und den angrenzenden Bännen der Gemeinden des Kantons Basellandschaft eigentümlich erhalten, mit der ausdrücklichen und unumstösslichen Bedingung jedoch, dass dasselbe stets von dem übrigen städtischen Vermögen getrennt und für sich bestehend bleiben und besonders verwaltet werden soll, für die Unterstützung der städtischen Armenhäuser und für andere städtische Zwecke überhaupt verwendet und dieser
ihm von mir hiemit gegebenen Bestimmung, sowie der Stadtgemeinde Basel nie entzogen werden
darf.
Die Güter sollen wegen der Sicherheit, die sie als Anlage gewähren, beibehalten und nie verkauft
werden.
Es soll daher vom löblichen Stadtrate eine besondere Kommission 2) aufgestellt werden, die unter
der bei allen Kommissionen üblichen Oberaufsicht des Stadtrates und E. E. grossen Stadtrates die Verwaltung dieser Stiftung besorgen wird. 3)
........
Das erforderliche Verwaltungspersonal soll aus dem Ertrage dieses Vermögens auf angemessene
Art bezahlt werden.
Mein Wille ist es, dass das Capital ganz erhalten werde, und nur die Zinsen und der Ertrag der Gü -
ter für wohltätige und nützliche städtische Zwecke jährlich verwendet werden sollen, was auch bei
grössern Unternehmungen durch Verteilung der Ausgaben oder durch allmähliche Amortisation aus
dem Ertrage der Stiftung erzielt werden kann.
In der Hoffnung, dass E. E. Stadtrat 4) jeweilen in dem Sinne und Geiste der Beweggründe, die
mich zu dieser Erbeinsetzung bestimmt haben, handeln werde, und die Schwierigkeiten nicht verken -
nend, welche spezielle Vorschriften, namentlich im Verlaufe der Zeit hervorrufen, und selbst bessere
und zeitgemässere Verwendung der Mittel vereiteln könnten, enthalte ich mich der Vorzeichnung aller
weitern Bedingungen und wünsche nur, dass diese Stiftung auch noch spätern Generationen durch
Gottes Segen und die Einsicht der Behörden zum Nutzen und Frommen dienen möge.
........
28. 5)
........
Basel, den 26. März 1857
sig. Chr. Merian-Burckhardt
als Testierer
(vor Dr. Rud. Schmid, Notar)
2) Gemäss vorläufiger Erbteilungsübereinkunft vom 16. 5. 1859 zwischen dem gesetzlichen Vertreter der Frau Wwe Marg. Merian-Burckhardt und
dem Basler Stadtrat ist es der Wunsch von Frau Witwe Merian, «dass bei Aufstellung dieser Kommission auf die jeweilige Verwandtschaft ihrer
Erben Rücksicht genommen werden möchte und diese Verwandtschaft wenigstens durch ein oder zwei Mitglieder in dieser Verwaltungskommission jeweilen vertreten sein möchte».
3) Nach § 4 lit. a des Ausscheidungsvertrages vom 6. 6. 1876 (SG 172.200) steht die Oberaufsicht den Behörden der Bürgergemeinde zu.
4) Jetzt Bürgerrat.
5) Ziff. 28 enthält unter anderem ein Vermächtnis von Fr. 500'000.– an soziale Institutionen (Siehe: Ausscheidungsvertrag vom 6. 6. 1876, § 4a;
SG 172.200). Im Übrigen hier ohne Bedeutung.
Testament des Christoph Merian-Burckhardt BaB 172.900
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
26.03.1857 25.08.1858 Erlass Erstfassung 25.08.1858
Testament des Christoph Merian-Burckhardt BaB 172.900
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 26.03.1857 25.08.1858 Erstfassung 25.08.1858
