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title: "Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über einen Baubeitrag an das Therapie- und Bildungszentrum Lehn"
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# Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung der Vereinbarung über einen Baubeitrag an das Therapie- und Bildungszentrum Lehn

## Art. 1 I. Grundsatz {#art_1}

Zweck
Das Drogenforum Innerschweiz errichtet und betreibt das Therapie- und
Bildungszentrum Lehn (nachfolgend Zentrum genannt). Der Kanton
Obwalden leistet dazu einen Baubeitrag.

## Art. 2 {#art_2}

Aufnahmeverpflichtung
Das Zentrum stellt Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton
Obwalden, gleichberechtigt mit Personen aus andern Trägerkantonen,
Plätze zur Verfügung, soweit diese verfügbar sind und die im Konzept des
Zentrums festgehaltenen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

## Art. 3 II. Kostenbeteiligung {#art_3}

Baubeitrag
1 Der Kanton Obwalden leistet an die Verwirklichung des Zentrums einen
einmaligen Beitrag von Fr. 61 674.–.
2 Der Betrag wird hälftig in den Jahren 1994 und 1995 entrichtet.
3 OGS 1995, 20
870.2
3 Tritt innert 20 Jahren seit Vertragsabschluss eine massgebliche
Änderung in bezug auf Zweck und Aufnahmeverpflichtung ein, so ist das
Drogenforum Innerschweiz zur anteilmässigen Rückzahlung des
Baubeitrages verpflichtet.

## Art. 4 {#art_4}

Taggelder
Unter Berücksichtigung eines fachgerechten und wirksamen Therapieangebotes sorgt das Drogenforum Innerschweiz dafür, dass die
Taggelder so tief wie möglich angesetzt werden können.

## Art. 5 {#art_5}

Meistbegünstigungsklausel
Das Zentrum gewährt dem Kanton Obwalden bzw. den Patientinnen und
Patienten aus dem Kanton Obwalden die gleichen Vergünstigungen,
welche es andern Vereinbarungskantonen in bezug auf Aufnahme,
Behandlung oder Kostenverrechnung heute oder künftig gewährt.

## Art. 6 III. Schlussbestimmungen {#art_6}

Berichterstattung
1 Ändern sich die Verhältnisse, wie sie zur Zeit des Vertragsabschlusses
massgeblich waren, so ist umgehend der Regierungsrat zu
benachrichtigen.
2 Das Zentrum erstattet dem Kanton Obwalden jährlich Bericht und
verpflichtet sich, über anfallende betriebliche Fragen Auskunft und
Einblick in die Rechnung zu erteilen.

## Art. 7 {#art_7}

Ausfertigung
Diese Vereinbarung wird in vier Originalen gefertigt und unterzeichnet.
Beide Vertragsparteien erhalten je zwei Originale.
