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title: "Beschluss über den Lohn der Teilnehmenden an einem qualifizierenden Programm (QP), das im Gesetz über die Beschäftigung und die Massnahmen zugunsten von Arbeitslosen (BMAG) vorgesehen ist"
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provisions: 3
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# Beschluss über den Lohn der Teilnehmenden an einem qualifizierenden Programm (QP), das im Gesetz über die Beschäftigung und die Massnahmen zugunsten von Arbeitslosen (BMAG) vorgesehen ist

## Art. 1 {#art_1}

Anwendungsbereich
1 Der vorliegende Beschluss bestimmt den Bruttolohn der Teilnehmenden an
qualifizierenden Programmen (nachfolgend: QP), die im Gesetz über die Beschäftigung und die Massnahmen zugunsten von Arbeitslosen von 13. Dezember 2012 vorgesehen sind.

## Art. 2 {#art_2}

Lohn
1 Der Lohn des Teilnehmenden wird je nach Qualifikation der begünstigten
Person für eine Vollzeitstelle festgelegt:
a) ohne anerkannte Ausbildung Fr. 2'700
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
837.108
b) EFZ oder Gleichwertiges Fr. 3'000

## Art. 3 c) Universität/Fachhochschule oder Gleichwertiges Fr. 3'300 {#art_3}

Schlussbestimmungen
1 Der vorliegende Beschluss wird der Genehmigung des Eidgenössischen
Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) unterstellt und
tritt im Zeitpunkt seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
837.108
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
13.11.2013 14.02.2014 Erlass Erstfassung BO/Abl. 4/2013, 7/2014
837.108
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation
Erlass 13.11.2013 14.02.2014 Erstfassung BO/Abl. 4/2013, 7/2014
