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title: "Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Glarus und der cura unita glarus"
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# Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Glarus und der cura unita glarus

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LE ISTU NGSVE REI N BARU NG
zwischen der
Gemeinde Glarus, als Auftraggeberin,
nachfolgend Gemeinde genannt,
und der
cura unita glarus
nachfolgend cura unita glqrus genannt
Die beiden Parteien vereinbaren was folgt:
Version vom 22.40,eoL\
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gla rus
Registratur: 2024-200
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1 Grundlagen
I Diese Vereinbarung stützt sich insbesondere auf folgende rechtliche Grundlagen:
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) vom 18. März 1994 und
dessen Ausführungsbestimmungen;
- Verordnung irber die Krankenversicherung (KW) vom 27 . Juni 1995;
- Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) vom 3. Mai
2015;
- Pflege- und Betreuungsgesetz (PBG)vom 5. September 2021;
- Pflege- und Betreuungsverordnung (PBV) vom 29. November 2022;
- Gesetz über das Gesundheitswesen (GesG) vom 6. Mai 2007;
- Anstaltsordnung (cura unita glarus> vom 10. Juni2022;
- Eigentümerstrategie der Gemeinde Glarus für cura unita glarus vom 15. Dezember 2022;
- Konzept zur Wahrnehmung der Aufsicht des Gemeinderats Glarus über die Gemeindebetriebe cura unita glarus und Technische Betriebe Glarus.
2 Zweck der Leistungsvereinbarung
I Die vorliegende Leistungsvereinbarung konkretisiert die Ziele, die Wirtschaftlichkeit sowie die
Entwicklungsschwerpunkte der Leistungserbringung und beinhaltet Vorgaben zur Betriebsführung, Personalpolitik und zur jährlichen Berichterstattung.
2 Sie definiert zudem den Prozess für ein allfällig kommunal erweitertes Leistungsangebot und
Regelun gen zur F inanzieru ng desselben.
3 Leistungsangebot der cura unita glarus
1 Den Klientinnen und Klienten sowie den Bewohnenden der cura unita glarus steht ein gut abgestimmtes, ihrem konkreten Bedarf gerecht werdendes und qualitativ hochwertiges ambulantes, intermediäres und stationäres Angebot zur Auswahl.
2 Die Leistungen von cura unita glarus umfassen insbesondere Pflege, Betreuung, Wohnen,
Verpflegung und Hauswirtschaft.
3 Sämtliche Dienstleistungen sind aufeinander abgestimmt. Sie sind so auszugestalten, dass
Menschen mit Unterstützungsbedarf möglichst selbstbestimmt wohnen und leben können.
a cura unita glarus sorgt für niederschwellige und vereinfachte Wechselmöglichkeiten zwischen
den Angeboten.
5 Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die in Glarus wohnen, haben grundsätzlich Anrecht auf
eine Aufnahme in die lnstitution, sofern dies aufgrund der Kapazitäten möglich ist. Personen mit
Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde Glarus können aufgenommen werden.
3.1 Leistungen entlang der Versorgungskette
1 Gestützt auf die Versorgungsplanung der Langzeitpflege des Kantons Glarus orientiert sich
das Leistungsangebot am Bedarf an Leistungen über die gesamte Versorgungskette hinweg.
Es sind insbesondere die folgenden Leistungsbereiche relevant: ambulante Pflege, intermediäre Pflege, stationäre Pflege und spezialisierte Pflegeleistungen.
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3.1.1 ambulanteAngebote
1 Die Dienstleistungen im ambulanten Bereich beinhalten eine bedarfsorientierte Hilfe und
Pflege. Präventive Massnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Pflegebedürftigkeit und
des Behinderungsrisikos der Klientinnen und Klienten werden gefördert.
2 Das Grundangebot im ambulanten Bereich umfasst die folgenden Leistungen:
o Sozialversicherungsrechtliche pflegerische Pflichtleistungen (gemäss KVG);
. Hilfe zu Hause bei ärztlich ausgewiesenem, gesundheitsbedingtem Unterstützungsbedarf
in den folgenden Bereichen:
a. Hauswirtschaftsleistungen (Unterstützung oder vorübergehend selbstständige
Haushaltführung sowie Entlastung von pflegenden Angehörigen);
b. Mithilfe in der Betreuung der Kinder, wenn der betreuende Elternteil wegen Krankheit, Unfall, Wochenbett oder Rekonvaleszenz ausfällt;
c. Aktivierung, Anleitung und Begleitung zur Gestaltung des Alltags (sozial-medizinische Begleitung und Unterstützung).
o 24h Bereitschaftsdienst für Notfälle im Bereich der Pflege von bestehenden Klientinnen
und Klienten.
3.1.2 intermediäre Angebote
1 cura unita glarus bietet intermediäre Angebote für ein längeres selbstbestimmtes Leben der
Klientinnen und Klienten und ermöglicht so einen späteren Übergang von einer ambulanten
Versorgung zu einem stationären Langzeitaufenthalt.
2 cura unita glarus bietet im Bereich intermediäre Pflege insbesondere folgende Angebote an
a. Ferien-und Kurzzeitaufenthalte;
b. Tagesbetreuung;
c. Nachtaufenthalte;
d. Wohnungen mit Dienstleistungen.
3.1.3 stationäreAngebote
1 cura unita glarus erbringt stationäre Leistungen mit dem Ziel, Menschen mit ausgewiesenem
Pflege- und Betreuungsbedarf eine möglichst hohe Lebensqualität zu sichern.
2 cura unita glarus betreibt folgende Alterszentren:
a. Alterszentrum Bruggli in Netstal;
b. Alterszentrum Bergli in Glarus;
c. Alterszentrum Bühli in Ennenda.
3 cura unita glarus bietet im Wohnbereich einen den heutigen Bedürfnissen entsprechenden
angemessenen Standard an.
3.1.4 spezialisierteAngebote
1 cura unita glarus kann insbesondere in den folgenden Bereichen spezialisierte Pflegeleistungen anbieten:
a. Wohnformen für demenziell Erkrankte;
b. Palliativpflege;
c. Akut- und Übergangspflege;
d. PsychiatrischePflege.
2 Bei der Bereitstellung weiterer spezialisierter Pflegeleistungen empfiehlt sich eine Abstimmung
und Koordination mit den übrigen Leistungserbringenden.
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3.2 Hotellerieangebote
3.2.1 Gastronomieangebote
1 Die Alterszentren betreiben an ihren jeweiligen Standorten einen Restaurationsbetrieb, der
auch für externe Besuchende zugänglich ist.
2 cura unita glarus bietet Verpflegungsmöglichkeiten für betagte oder pflegebedürftige zuhause
lebenden Personen. Die Verpflegung kann mit einem aufsuchenden Mahlzeitendienst angeboten werden.
3 cura unita glarus kann externe Verpflegungsangebote zu marktüblichen Preisen anbieten.
3.2.2 HauswirtschaftundWäscherei
1 cura unita glarus betreibt eine Wäscherei für den internen Bedarf.
2 Betagten oder pflegebedürftigen zuhause lebenden Personen steht der Wäscheservice sowie
eruveiterte hauswirtschaftliche Dienstleistungen, wie z.B. Reinigung (Zusatzangebot nicht ärztlich verordnete Leistungen) entgeltlich zur Verfügung.
3cura unita glarus kann im Bereich WäschereiAufträge für Externe übernehmen.
4 Allgemeine Vorgaben an die cura unita glarus
4.1 Wirksame und wirtschaftliche Leistungserbringung
1 Bezüglich Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung ist Punkt 2.4 der Eigentü merstrategie massgebend.
4.2 Entwicklungsschwerpunkte
1 cura unita glarus entwickelt sich zu einer integrierten Leistungserbringerin in der Gesundheitsversorgung für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Glarus. Dabei legt sie Wert
auf die Zusammenarbeit und Koordination mit den übrigen Leistungserbringenden im Gesundheitswesen.
2cura unita glarus kann sich an gemeinsamen Projekten der Leistungserbringenden im Gesundheitswesen im Kanton beteiligen und unterstützt die Bestrebungen für eine intensivierte
Zusammenarbeit bis hin zu einer übergeordneten Versorgungsregion.
4.3 Betriebsführung
4.3.1 Personalpolitik
I Die Eckpunkte der Personalpolitik orientieren sich an Punkt 2.6 der Eigentümerstrategie.
4.3.2 Qualität der Leistungen
1 cura unita glarus erbringt die Leistungen gemäss den gesetzlichen Vorgaben und branchenüblichen Qualitätsstandards.
2 Sie sichert und fördert die Qualität der zu erbringenden Leistungen. Sie verbessert systematisch die Qualität ihrer Leistungen mit einem Qualitätsmanagementsystem und strebt mittelfristig eine entsprechen de Zertifizierung an.
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4.4 Zusammenarbeit im Bereich lnformatik
lcura unita glarus prüft in der lnformatik eine Zusammenarbeit mit dem Kanton und den Gemeinden.
4.5 Berichterstattung
1 Die Berichterstattung erfolgt gemäss dem "Konzept zur Wahrnehmung der Aufsicht des Gemeinderats Glarus über die Gemeindebetriebe cura unita glarus und Technische Betriebe Glarus".
2 Ferner hat cura unita glarus wichtige besondere geschäftsrelevante lnformationen unaufgefordert zeitnah schriftlich oder in anderer durch Text nachweisbarer Form der Gemeinde mitzuteilen.
3 Zu den Modalitäten und zur Form der Berichterstattung gegenüber der Gemeinde-Legislative
sprechen sich die zuständigen Stellen von cura unita glarus und der Gemeinde Glarus ausserhalb dieser Vereinbarung ab.
5 Finanzielle Leistungen / Unterstützung
1 Bei Leistungen unter Kap. 3, die gemäss Pflege- und Betreuungsgesetz im Auftrag des Kantons erbracht werden, erfolgt die Finanzierung durch den Kanton.
2 Für innovative, zusätzliche Projekte besteht die Möglichkeit, bei der Gemeinde Glarus Anträge
zur Finanzierung zu stellen. Diese haben abgestimmt auf den jährlichen Budgetprozess der Gemeinde Glarus zu erfolgen.
3 Es können allfällige Liquiditätszuschüsse der Gemeinde Glarus an cura unita glarus in Darlehensform beantragt werden.
6 Ausschluss der Übertragbarkeit
1 cura unita glarus ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dieser Leistungsvereinbarung ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Gemeinde Glarus auf Dritte zu übertragen.
7 Dauer und Anderung der Leistungsvereinbarung
1 Diese Leistungsvereinbarung tritt rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft und endet am 31.
Dezember 2028. Die Leistungsvereinbarung kann verlängert werden. Sie wird hinsichtlich notwendiger Anpassungen bis spätestens am 30. April 2028 von der Gemeinde und von cura unita
glarus überprüft.
2 Die Leistungsvereinbarung kann von beiden Parteien jeweils per 30. Junijedes Jahres mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten schriftlich oder in anderer durch Text nachweisbarer
Form gekündigt werden. Vorbehalten bleibt die vorzeitige, fristlose Beendigung der Leistungsvereinbarung aus wichtigen Gründen.
3Anderungen und Ergänzungen dieser Leistungsvereinbarung bedürfen der Zustimmung beider
Vereinbarungsparteien und sind nur in Schriftform gültig.
8 VorgehenbeiMeinungsverschiedenheiten
1 Die Parteien verpflichten sich, bei etwaigen einvernehmlich nicht lösbaren Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Eigentümerstrategie oder dieser Leistungsvereinbarung
vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens eine Mediation durchzuführen, um eine interessengerichtete und faire Verhandlung mit Untersttitzung einer neutralen Mediationsperson unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Gegebenheiten der Parteien zu
erarbeiten. Die Parteien bestimmen die Mediationsperson selbst. Bei Nichteinigung wird die
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Mediationsperson von derSchweizerischen KammerfirrWirtschaftsmediation benannt. Die
Kosten der Mediation tragen die Parteien zu gleichen Teilen.
Für die Auftraggeberin:
Gemeinde Glarus
Qlat<, X'2,a,zet\
Der Gemeindepräsident:
Für den Auftragnehmer:
cura unita glarus
Der Präsident des Venraltungsrats
1,"1.Ä l,üwrtnn*1Peter Aebli
Der Gemeindesch rei ber:
Markus Rhyner
fiuc
Ren6 Chastonay
Der Vizepräsident
des Veruvaltungsrats
Andreas Schiesser
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