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title: "Gebührentarif für Objektreservationen"
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# Gebührentarif für Objektreservationen

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Glarus, 25.07.2018
Objekt
Tarif B Tarif C Tarif B Tarif C Tarif A Tarif "C"
Beach-Volleyballfeld 10.00 20.00 30.00 90.00 0.00 140.00
Fussballplätze 40.00 120.00 290.00 960.00 0.00 930.00
Gemeindehaussaal Ennenda 45.00 180.00 350.00 1'400.00 190.00 3'440.00
Gemeindesaal Riedern 20.00 50.00 110.00 360.00 0.00 540.00
GH, Bühne 20.00 40.00 100.00 310.00 0.00 490.00
GH, ganzer Saal ohne Bühne 30.00 80.00 200.00 620.00 0.00 980.00
GH, Saal (1 Teil) 30.00 50.00 120.00 370.00 0.00 590.00
Kantine 10.00 20.00 50.00 100.00 0.00 230.00
Küche und Essraum 20.00 70.00 150.00 520.00 0.00 750.00
KEB Kunsteisbahn (Winter) 165.00 230.00 1'240.00 2'190.00 0.00 1'900.00
KEB Eisfeld (Sommernutzung) 1/3 20.00 50.00 150.00 310.00 0.00 490.00
KEB Eisfeld (Sommernutzung) 3/3 40.00 100.00 300.00 500.00 0.00 780.00
KEB Dachfläche MZG 20.00 50.00 110.00 360.00 0.00 540.00
Leichtathletikanlage 20.00 30.00 90.00 230.00 0.00 440.00
Mehrzweckhallen 30.00 80.00 200.00 600.00 0.00 990.00
Militärküche 20.00 60.00 110.00 420.00 250.00 530.00
nur Garderoben/WC/DU 10.00 10.00 50.00 80.00 0.00 980.00
Pausenplätze/Foyers 10.00 10.00 30.00 30.00 0.00 120.00
Schulküchen 20.00 40.00 150.00 310.00 250.00 710.00
Schwimmbad Gründli 50.00 140.00 330.00 1'070.00 800.00 1'610.00
Singsäle 20.00 40.00 150.00 310.00 0.00 710.00
Turnhalle (dreifach) 60.00 110.00 410.00 840.00 0.00 1'920.00
Turnhalle (einfach) 30.00 70.00 190.00 510.00 0.00 910.00
Tarif A Dauerbelegungen pro gebuchte Jahreswochenstunde
Tarif B
Tarif C
Weitere Bestimmungen
d. Anlässe mit ausschliesslich karitativem Charakter (Spendensammlungen und dergleichen) sind kostenlos.
c. Bei Jugendaktivitäten (Anlässe für Jugendliche bis 16 Jahre) wird ein Rabatt von 50 % gewährt.
Im Sinne der aktiven Vereinsförderung durch die Gemeinde werden die meisten Objekte für Dauerbelegungen
(Training) kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde verzichtet mit dieser Praxis auf die verursachergerechte
Verrechnung von Betriebs-, Unterhalts- und Personalkosten. Die Veranstalter dürfen die gebuchte Infrastruktur wie
angetroffen nutzen. Auf weitergehende Arbeiten und Aufwendungen der Gemeinde besteht kein Anspruch.
Aufwendungen der Gemeinde, welche gemäss Bedarf des Veranstalters bestellt und abgemacht werden, werden
dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Für einzelne Objekte werden aufgrund der besonders intensiven
Unterhaltsaufwendungen Dauerbelegungstarife erhoben.
Der Tarif B entspricht den Betriebskosten (gerundet) und dient damit bei Einzelbelegungen als Grundlage für die
aktive Vereinsunterstützung durch die Gemeinde. Aktivitäten und Veranstaltungen von Vereinen mit kantonalem
und kommunalem Wirkungskreis werden in der Regel nach Tarif B berechnet. Nichtgewinnorientierte Aktivitäten
anderer Veranstalter und ausserkantonaler Vereine werden ebenfalls nach diesem Tarif berechnet. Über
Ausnahmen im Einzelfall entscheidet die Abteilung Freizeit Sport Sicherheit.
Der Tarif C entspricht den Vollkosten. Dieser Tarif wird ausschliesslich für kommerzielle Anlässe (Konzerte,
Vorführungen) verrechnet.
a. Der Gemeinderat kann für die Benützung einzelner Anlagen Betriebskommissionen einsetzen und/oder
Vereinbarungen abschliessen, wenn die Benützenden einen erheblichen Teil an Eigenleistungen erbringen.
b. Für exklusiv genutzte Objekte werden Mietverträge abgeschlossen.
Gebührentarif für
Objektreservationen
Einzelbelegungen Dauerbelegungen
pro Std. pro Tag pro Jahreswochenstunde
