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title: "Benützungs-Verordnung für das Braunviehzuchtareal"
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# Benützungs-Verordnung für das Braunviehzuchtareal

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Anhang
Benützungs-Verordnung für das Braunviehzuchtareal
vom 15. Mai 2001
1. Allgemeines
Für Veranstaltungen steht das Braunviehzuchtareal mit verschiedenen Flächen und
Bauten zur Verfügung. Das Areal umfasst:
• Vegetationsfläche - Stierenmarktplatz
• Asphaltfläche - um den Stierenmarktplatz
• Bauten - Stallungen und Festwirtschaftsgebäude
• Militärunterkunft - Militärunterkunft mit separater Küche
• Aussenwiese - zwischen Stallungen und der General-Guisan-Strasse
Die Benützung dieser Objekte und Anlagen wird mit dieser Verordnung geregelt.
1.1 Zweck Das Braunviehzuchtareal und die Bauten stehen Vereinen, Organisationen usw. für Ausstellungen, sportliche,
kulturelle und ähnliche Veranstaltungen zur Verfügung.
Sie können befristet auch als Lagerplatz vermietet werden. Für jährlich stattfindende Viehausstellungen des
Schweizerischen Braunviehzuchtverbandes ist das Areal
an bestimmten Tagen reserviert. Die Flächen werden in
der Regel nicht an private Personen oder für rein kommerzielle Veranstaltungen vermietet.
1.2 Bodenbeschaffenheit Innerhalb des Areals wird unterschieden zwischen der
Vegetationsfläche (Stierenmarktplatz) und der Asphaltfläche.
Vegetationsfläche
Die Vegetationsfläche besteht aus mehreren Schichten,
die speziell gewartet werden müssen. In einer Tiefe von
ca. 80 cm verlaufen Drainageleitungen.
Asphaltfläche
Unter der Asphaltfläche entlang der Vegetationsfläche
sind im Boden verschiedene Leitungen und Rohre verlegt:
für Elektrizität, Trinkwasser, Seewasser, Meteorwasser,
Kanalisation sowie Leerrohre z.B. für Medienanschlüsse.
1.3 Infrastruktur Zuständig für die Infrastruktur ist der Werkhof der Stadt
Zug.
Frischwasser
8 Schächte mit je 3 Schnellkupplungen GEKA 3/4“, 1/1“,
5/4“
Seewasser
Benützung nur durch den Werkhof
5 Bodenanschlüsse mit je 1 Spezialanschluss
Elektroanschlüsse
– 8 Schächte mit je einer Steckdose CEE 32A
(Ringleitung, alle CEE 32A Steckdosen an gleicher Sicherung).
– Verteilkasten mit den folgenden Steckdosen:
2 Stk. CEE 32A
2 Stk. CEE 63A
1 Stk. T15 10A 230/400V
– Verteilkabine mit 350 A Anschluss Zugang nur WWZ
Schmutzwasser
8 Schächte mit Anschluss an die Kanalisation (z.B. für WC-
Wagen)
Meteorwasser
3 Schächte mit Anschluss an die Meteorwasserleitung auf
der Vegetationsfläche (für Regenwasser der Zeltbauten)
Leerrohre im Boden am Rande der Vegetationsfläche für
diverse Infrastruktur
– 7 Leerrohre ∅ 150mm vom Schacht beim Festwirtschaftsgebäude bis zum Schacht beim Stall 2
– 3 Leerrohre ∅ 150mm um die restliche Platzfläche
Möglichkeit zum Anschluss bei 8 Schächten in der Asphalt- oder in der Vegetationsfläche
Fahnenstangen
Rundum die Vegetationsfläche sind 26 Schächte für Fahnenstangen vorhanden.
Einfahrten ins Areal
Bei den Eingängen / Zufahrten ins Areal sind Bodenhülsen für die Montage von Absperrgittern eingelassen.
2. Administration
2.1 Bewilligungen/
Reservationen
Vegetationsflächen, Asphaltflächen und Aussenwiese
Polizeiamt der Stadt Zug
Kolinplatz 14
Postfach 1258
6301 Zug
Tel. 041 728 22 33 / 728 22 16
Fax 041 728 23 77
E-mail: polizeiamt@zug.zg.ch
Stallungen und Festwirtschaftsgebäude
Schweizerischer Braunviehzuchtverband (SBZV)
Chamerstrasse 56, 6300 Zug
Tel. 041 729 33 11, Fax 041 729 33 77
E-mail: franz.buergler@braunvieh.ch
Militärunterkunft und der Militärküche
Quartieramt der Stadt Zug
Zeughausgasse 9, Postfach 1258, 6301 Zug
Tel. 041 728 22 60, Fax 041 728 23 74
E-mail: quartieramt@zug.zg.ch
2.2 Übergabe / Rücknahme /
Unterhalt
Der Übergabetermin ist frühzeitig mit den zuständigen
Stellen zu vereinbaren. Der jeweilige IST-Zustand der
gemieteten Objekte wird im Abnahmeprotokoll festgehalten, das von beiden Parteien unterzeichnet wird.
Zuständig für die Übergabe, Rücknahme und den
nterhalt sind: für die
Vegetationsfläche, Asphaltflächen, Aussenwiese und Infrastruktur
Bauamt der Stadt Zug, Werkhof
Göblistrasse 7
6301 Zug
Tel. 041 728 22 97, Fax 041 728 23 73
E-mail: werkhof@zug.zg.ch
Stallungen und Festwirtschaftsgebäude
Schweizerischer Braunviehzuchtverband (SBZV)
Militärunterkunft und Militärküche
Quartieramt der Stadt Zug
2.3 Zusätzliche
Bewilligungen
Beim Polizeiamt der Stadt Zug sind nach Bedarf zusätzlich Bewilligungen einzuholen für:
- den Ausschank alkoholischer Getränke
- Anlässe mit Musik aller Art
- Tombola, Lotto
- Ausstellungen mit Verkauf oder Bestellungsaufnahme
3. Benützervorschriften
3.1 Reservationen Das Polizeiamt der Stadt Zug koordiniert zusammen mit
dem SBZV, dem Quartieramt und dem Werkhof die Belegungen des gesamten Braunviehzuchtareals.
3.2 Benützungsgebühren Für die Benützung der Flächen und der Militärunterkunft
werden von der Einwohnergemeinde Zug Gebühren erhoben. Die Gebühren werden durch den Stadtrat bzw.
Departementschef festgelegt.
Die Benützung der Stallungen und des Festwirtschaftsgebäudes wird vom SBZV in Rechnung gestellt.
3.3 Auflagen Damit diese Flächen lange intakt bleiben und für möglichst viele Veranstaltungen genutzt werden können, sind
die nachstehenden Auflagen und Weisungen zu beachten. Aufbauten, Einbauten, Installationen usw. sind vorgängig mit den zuständigen Stellen zu besprechen und
so anzufertigen, dass keine Beschädigungen entstehen.
Vegetationsfläche Besondere Massnahmen zur Benützung der Vegetationsfläche können vom Bauamt vorgegeben werden. Es
dürfen keine Grabarbeiten und Strukturveränderungen
vorgenommen werden. Eine Verunreinigung durch Fremdkörper (Holzschnitzel, Tierkot, Unrat usw.) ist zu vermeiden. Allenfalls muss die Fläche vorgängig mit Vlies, Plastik
oder anderem geschützt werden.
Für Zeltbauten von mehr als einer Woche Dauer sind
Wasserrinnen zu erstellen. Das Dachwasser ist gefasst in
die Meteorwasserschächte abzuleiten.
Pfahllöcher werden vom Werkhof gegen Verrechnung
mit Cordolit zugefüllt.
Asphaltfläche Nagellöcher sind auf ein Minimum zu beschränken und
werden einzeln verrechnet. Nach Möglichkeit sind alte
Lochstandorte zu verwenden. Flügelanker sind untersagt.
Die offiziellen Markierungen dürfen nicht beschädigt
werden. Das Anbringen von extra Markierungen und das
Setzen von Nagellöchern darf nur in Absprache mit dem
Werkhof erfolgen. Markierungen müssen nach dem Anlass entfernt werden.
Veranstaltungen
mit Tieren
Anbindevorrichtungen werden durch den SBZV zur Verfügung gestellt. Der Tierkot muss laufend eingesammelt
werden.
Reitveranstaltungen Für Reitveranstaltungen gelten zusätzliche Auflagen:
– Bei Trockenheit muss der Platz vor der Veranstaltung
gewässert werden. Diese Arbeit wird durch den
Werkhof ausgeführt und in Rechnung gestellt.
– Nach jedem Parcours sind die Hindernisse zu verschieben.
– Als Einreitplatz muss die Aussenwiese benutzt werden. Das Einreiten auf der Vegetationsfläche darf erst
kurz vor dem Start erfolgen.
– Der Pferdemist muss laufend eingesammelt werden.
3.4 Reinigung Die gemieteten Flächen und Gebäude sind, nach Weisung
der Vermieterschaft, gereinigt abzugeben. Zusätzliche
Aufwendungen werden in Rechnung gestellt.
3.5 Entsorgung Die Mieterinnen und Mieter haben Abfälle auf eigene
Kosten zu entsorgen.
3.6 Reparaturen Sämtliche Reparaturen der Vegetations- und Asphaltfläche sowie der Infrastruktur werden durch den Werkhof
ausgeführt oder in Auftrag gegeben. Die Kosten werden
in Rechnung gestellt.
3.7 Haftung der Mieterinnen/
Mieter
Die Mieterinnen und Mieter haften für sämtliche Personen- und Sachschäden, die sich im Zusammenhang mit
dem Benützen des Areals und den Veranstaltungen ereignen. Sie haben sich gegen diese Risiken ausreichend
zu versichern. Wenn die Einwohnergemeinde Zug als
Vermieterin des Areals von Dritten belangt wird, steht ihr
im vollen Ausmass der Rückgriff auf die Mieterschaft zu.
Dagegen stehen den Mieterinnen bzw. den Mietern,
wenn sie von Dritten belangt werden, keinerlei Regress
gegen die Einwohnergemeinde Zug zu. Gerichtsstand für
allfällige Streitigkeiten aus dem Vertrag zur Benützung
des öffentlichen Grundes (Bewilligung) ist Zug.
3.8 Haftung der Einwohnergemeinde Zug
Die Einwohnergemeinde Zug lehnt jegliche Haftung für
Personen- und Sachschäden ab.
3.9 Bewachungen Bewachungen sind Sache der Mieterinnen oder der Mieter.
3.10 Benützungssperre Haben Mieterinnen oder Mieter oder deren Veranstaltungen zu berechtigten Klagen Anlass gegeben, kann der
Stadtrat eine Benützungssperre verfügen.
3.11 Motorfahrzeuge Die Vegetationsfläche darf nicht als Parkplatz benützt
werden.
4. Polizeiliche Bestimmungen
4.1 Brandschutz Offene Feuer sind im ganzen Areal und in den Gebäuden
untersagt. Grilleinrichtungen sind von der Feuerschau
genehmigen zu lassen. Die Vorschriften der Feuerschau
sind verbindlich und fester Bestandteil jeder Benützungsbewilligung.
4.2 Lärmschutz Es werden nur Veranstaltungen bewilligt, die so durchgeführt werden können, dass keine Lärmbelästigungen für
die Umgebung entstehen. Zum Zweck des Lärmschutzes
kann das Polizeiamt weitere Auflagen erlassen.
4.3 Zufahrten Die Zufahrten gemäss dem beiliegenden Plan sind jederzeit freizuhalten.
4.4 Verkehrspolizei Die Polizei kann verkehrspolizeiliche Auflagen erlassen.
4.5 Öffentlicher Verkehr Die Veranstalterinnen oder Veranstalter haben auf die
öffentlichen Verkehrsmittel hinzuweisen. In Inseraten,
Flugblättern, Plakaten usw. ist der Text „Bitte öffentliche
Verkehrsmittel benützen, Parkplätze sind beschränkt“
aufzuführen. Veranstalterinnen und Veranstalter können
verpflichtet werden, für grössere Anlässe auf eigene
Rechnung öffentliche Verkehrsmittel einzusetzen.
