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title: "Anhang zur Verordnung über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf"
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provisions: 1
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# Anhang zur Verordnung über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf

## § 1 {#par_1}

Tarife und Maximalbetrag ambulante Leistungen
1 Tagsüber gelten folgende Tarife:
Leistungsart Tarif pro Stunde
Fachleistung 3 135 Franken
Fachleistung 2 125 Franken
Fachleistung 1 95 Franken
Assistenzleistung 35 Franken
2 In der Nacht werden Fachleistungen je erbrachter Stunde abgegolten.
Assistenzleistungen werden mit einer täglichen Nachtpauschale entschädigt.
Es gelten folgende Tarife und Pauschalen:
Leistungsart Tarif oder Pauschale:
Fachleistungen 3, 2 und 1 Tarif gemäss Absatz 1 multipliziert mit
Faktor 1.21 pro Stunde
1) BGS 111.1
2) BGS 861.5
GS 2023/066 1
861.512-A1
Leistungsart Tarif oder Pauschale:
Assistenz in wenigen Nächten erforderlich
Pauschale von 58 Franken für jede
Nacht
Assistenz mindestens 4 Mal pro Woche
erforderlich
Pauschale von 79 Franken für jede
Nacht
Assistenz mindestens einmal jede Nacht
erforderlich
Pauschale von 120 Franken für jede
Nacht
Assistenz mindestens 2 Stunden jede
Nacht erforderlich
Pauschale von 165 Franken für jede
Nacht
3 Die Tarife verstehen sich zu Vollkosten. Eine allfällige Eigenleistung nach
§ 37 der Verordnung wird zur Deckung dieser Tarife beigezogen.
4 Der maximale Betrag, bis zu welchem ambulante Leistungen gemäss
LBBG möglich sind, beträgt zwei Stunden pro Tag zum Tarif der Fachleistung 3 gemäss Abs. 1.
5 Werden ambulante Leistungen von Familienangehörigen erbracht, gilt für
diese Leistungen ein Maximum von einer Stunde pro Tag zum Tarif der
Assistenzleistung gemäss Abs. 1.
6 Die Tabelle in Abs. 1 basiert auf dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom 31. Dezember 2023. Die Direktion des Innern passt diese
Pauschale jeweils per Ende des Jahres für das folgende Kalenderjahr an diesen Index an.
861.512-A1
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
28.11.2023 01.01.2024 Erlass Erstfassung GS 2023/066
861.512-A1
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 28.11.2023 01.01.2024 Erstfassung GS 2023/066
