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title: "Kompetenzbeschluss (Delegationen)"
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provisions: 7
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# Kompetenzbeschluss (Delegationen)

## § 1 Subdelegation {#art_1}

1
Folgende im Delegationsbeschluss vom 15. Januar 2019 aufgeführten Aufgaben sollen weiter delegiert werden, mit entsprechender Unterschriftenregelung:
2
Alle Abteilungen, sofern die Geschäfte sachlich in den Aufgabenbereich der Abteilungen fallen:
a)
Vergabe, Vermietung und Verpachtung von Räumen, Anlagen, Liegenschaften, Grundstücken sowie Geräten der Einwohnergemeinde Cham an Dritte
b)
Geltendmachung von Schadenersatz und Entschädigungsansprüchen bei Schädigung der Einwohnergemeinde Cham durch ein rechtwidriges Handeln von Dritten
c)
Einreichung von Strafanzeigen

## § 2 Finanzen und Verwaltung {#art_2}

1
Finanzen und Verwaltung:
a)
Veranlagungsentscheide Grundstückgewinnsteuer (gern. Kommissionspflichtenheft)
b)
Liquiditätsmanagement
c)
Befundaufnahmen und Augenscheine Gemeindeweibel/in
d)
Verfügung von An- und Abmeldungen
e)
Krankenkassen-Zwangsversicherung (Art. 6.2 KVG, § 5 EG KVG)
f)
Bestimmung von würdigen Traulokalen
g)
Rechtsöffnungen bei Betreibungen
h)
Entscheid über Aufnahme und Streichung von Personen aus dem Einwohnerregister
i)
Entscheid über Eintragung und Streichung von Personen aus dem Stimmregister

## § 3 Bildung {#art_3}

1
Bildung:
a)
Anstellung/Entlassung von Lehrpersonen
b)
Anstellung oder Beauftragung von Therapeutinnen und Therapeuten im schulischen Bereich
c)
Massnahmen zur Umsetzung eines geordneten Schulbetriebs in betrieblicher, organisatorischer und pädagogischer Hinsicht, soweit das Schulrecht keine Regelungen enthält
d)
Entscheide über Beiträge an Institutionen und Erziehungsberechtigte im Bereich der schulergänzenden Kinderbetreuung

## § 4 Planung und Hochbau {#art_4}

1
Hochbau und Liegenschaften:
a)
Unterzeichnung von Dienstbarkeitsverträgen von gemeindlichen Liegenschaften und Grundstücken
b)
Erstellung und Unterzeichnung der Pflichtenhefte bei Pächtern von gemeindlichen Liegenschaften
2
Baugesuche:
a)
Bestimmung der Verfahren bei Bauanfrage n, Bauanzeigen und Baugesuchen
b)
Erteilung von Bewilligungen für Reklamen, Bauermittlungen und Baugesuchen in Einzelbauweise, sofern keine Einsprachen bestehen und sofern die allfällige Beurteilung der Baufachkommission positiv ist
c)
Kontrolle und Genehmigung der Ausführungspläne, inkl. geringfügiger Abänderungen
d)
Genehmigung von Material- und Farbkonzepten, Genehmigung der Bauinstallationspläne / ‑dokumente
e)
Erteilung Baufreigabe
f)
Durchführung Rohbaukontrollen
g)
Erteilung von Bezugsbewilligungen
h)
Abnahme der Umgebungsgestaltung
i)
Ausnahmebewilligungen für Grenzabstandunterschreitung von maximal 20 cm aufgrund energetischer Sanierung
j)
Verfügung von Baustopp
3
Hallenbad / Strandbad:
a)
Vollzug Badeordnung
b)
Reservationswesen
c)
Preisgestaltung Kiosk

## § 5 Soziales und Gesundheit {#art_5}

1
Soziales und Gesundheit:
a)
Entscheide über Beiträge und Leistungen im Rahmen der Wirtschaftlichen und Persönlichen Sozialhilfe
b)
Erteilen von Auflagen, Weisungen und Sanktionen an Bezügerinnen und Bezüger von Wirtschaftlicher Sozialhilfe
c)
Errichtung von Grundpfandrechten beim Bezug von Wirtschaftlicher Sozialhilfe mit nichtliquiden Vermögenswerten an Grundstücken
d)
Durchführung und Finanzierung von Integrationsmassnahmen im Rahmen des Sozialhilfegesetzes und des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer
e)
Entscheide betreffend Übernahme von Krankenversicherungs-Verlustscheinen sowie Entscheide betreffend Aufnahme von Personen in die Liste der Krankenversicherten mit Leistungsaufschub
f)
Entscheide über die Finanzierungen von stationären Aufenthalten und Therapien unter Festlegung entsprechender Kostenbeteiligungen
g)
Entscheide über die Finanzierung von ambulanten Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz unter Festlegung entsprechender Kostenbeteiligungen
h)
Entscheide über Beiträge und Leistungen im Rahmen der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos
i)
Aufsicht und Bewilligung der Angebote familienergänzender Kinderbetreuung
j)
Entscheide über Beiträge und Leistungen an Institutionen und Erziehungsberechtigte im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung
k)
Entscheide über Beiträge und Leistungen im Rahmen der ambulanten, stationären und spezialisierten Pflege und Betreuung
l)
Entscheide über Leistungen an Veranstalter im Rahmen der Förderung jugendgerechter Anlässe und Feste

## § 6 Verkehr und Sicherheit {#art_6}

1
Polizeiamt:
a)
Bewilligungen für gastgewerbliche Tätigkeiten
b)
Bewilligung für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern
c)
Einzelne nicht generelle Verlängerungen der Öffnungszeiten von Gastgewerbebetrieben
d)
Bewilligungen von Raucherlokalen (teilweise oder ganzer Betrieb)
e)
Bewilligungen für Tombolas- und Lotterien bis zu einer Gewinnsumme von max. CHF 20'000.00
f)
Temporäre Reklamebewilligungen
g)
Bewilligungen für die vorübergehende Benützung von öffentlichem Grund
h)
Bewilligungen für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund
i)
Ausnahmebewilligung gemäss gemeindlicher Lärmverordnung
j)
Erlass von Strafbefehlen, Bussen und Verfügungen
k)
Einreichung von Strafanträgen bei Beschädigungen von öffentlichen Anlagen
l)
Ausnahmebewilligungen für Fahr- und Parkierungsverbote
m)
Privatanzeigen (Parkplatzbewirtschaftung): Ordnungsbussen, Strafbefehle und Anträge auf Haftumwandlung
n)
Parkplatzbewirtschaftung
o)
Prüfung von Einbürgerungsgesuchen zu Handen der Bürgergemeinde Cham
p)
Bewilligung von Abendverkäufen und Öffnungszeiten an Ruhetagen
2
Verkehr:
a)
Festlegung von Hausnummerierungen
b)
Verfügungen zur Gewährleistung der Sichtweiten und Lichtraumprofilen
c)
Verfügung von Verkehrsanordnungen
d)
Verfügungen für die Anbringung von Verkehrssignalisationen und Markierungen, wenn die rechtsgültigen Bewilligungen vorliegen, resp. Entfernung von Verkehrssignalisationen und Markierungen, wenn diese über keine Rechtsgrundlage verfügen oder nicht korrekt gestellt sind
e)
Unterzeichnung von Dienstbarkeits- und Unterhalts- und Entschädigungsverträgen
f)
Bewilligung Grabenaufbrüche sowie der damit im Zusammenhang stehenden Verfügungen
g)
Bewilligung von Verkehrsumleitungen
3
Strassen - und Entwässerungsanlagen:
a)
Bewilligungen für die Erstellung, Änderung, Erweiterung und Sanierung von privaten Entwässerungsanlagen
b)
Anordnungen und Verfügungen bezüglich Unterhalt von Gemeindestrassen und ‑entwässerungsanlagen
c)
Abnahme von Strassen- und Entwässerungsanlagen im Rahmen der Baubewilligung
d)
Verfügungen bezüglich der Anschlussgebühren von Zufahrten und Entwässerungsanlagen
e)
Unterzeichnung von Dienstbarkeits- und Entschädigungsverträgen
f)
Festlegen und Beauftragung von Beleuchtungen öffentlicher Strassen, Wegen und Plätzen
4
Werkhof / Grünanlagen:
a)
Erlass von Benützungsvorschriften von öffentlichen Grünanlagen
b)
Unterzeichnung von Dienstbarkeits- und Unterhaltsvereinbarungen
c)
Festlegung von kostendeckenden Tarifen für die Benützung von Anlagen, Materialien, Geräten, Maschinen und Dienstleistungen des Werkhofs
5
Brandschutz:
a)
Erlass von Auflagen, Anordnungen und Verfügungen
6
Feuerwehr:
a)
Befreiung von der Feuerwehrersatzabgabe
b)
Feststellung und Verrechnung von Fehlalarmen oder Dienstleistungen
c)
Feststellung und Ahndung des unentschuldigten Fernbleibens von Übungen
7
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:
a)
Anordnung von Vorkehrungen zur Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen
8
Umwelt:
a)
Erlass von Strafbefehlen und Verfügungen
b)
Festlegung und Änderung von Entsorgungsperimetern

## § 7 Unterschriftenregelung {#art_7}

1
Die Abteilungen unterzeichnen mit Doppelunterschrift im Rahmen des bewilligten Budgets Verträge in ihrem Zuständigkeitsbereich.
2
Auftragsbestätigungen, Kostengutsprachen, Verfügungen mit Kostenfolge, Gutschriften und Rechnungen im Rahmen des bewilligten Budgets werden mit Doppelunterschrift unterzeichnet. Bei allen Kostenstellen ist die visumsberechtigte Person durch die Abteilungsleitung definiert. Erfolgt das erste Visum durch die visumsberechtigte Person der Kostenstelle, so ist das zweite Visum durch die nächst höhere Instanz einzuholen.
3
Auftragsbestätigungen und Rechnungen im Rahmen von bewilligten Investitionskrediten werden mit Doppelunterschrift unterzeichnet. Die Projektleitung und damit die visumsberechtigte Person, wird durch die Abteilungsleitung bestimmt. Das zweite Visum erfolgt durch die Abteilungsleitung. Ist die Abteilungsleitung identisch mit der Projektleitung, so ist das zweite Visum durch die nächst höhere Instanz einzuholen.
