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title: "Bebauungsplan 227: Riehen Liegenschaft Kilchgrundstrasse 62 und 70"
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# Bebauungsplan 227: Riehen Liegenschaft Kilchgrundstrasse 62 und 70

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Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften RiE 731.150.227
Bebauungsplan 227: Riehen Liegenschaft Kilchgrundstrasse 62 und 70
(BP 227)
Vom 7. Februar 2017 (Stand 1. Januar 2019)
Der Gemeinderat der Gemeinde Riehen
beschliesst, gestützt auf §§ 101 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November
1999 1):
Für den Text des Bebauungsplans siehe den Anhang.
Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal:
https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/98.html
1) SG 730.100
Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften RiE 731.150.227
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
07.02.2017 01.01.2019 Erlass Erstfassung KB 11.02.2017
Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften RiE 731.150.227
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 07.02.2017 01.01.2019 Erstfassung KB 11.02.2017
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne RiE 731.150.227
Riehen
Liegenschaft Kilchgrundstrasse 62 und 70
Gemeinderatsbeschluss vom 7. Februar 2017
Der Gemeinderat der Gemeinde Riehen beschliesst, gestützt auf §§ 101 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1):
1. Der Bebauungsplan Nr. 118.01.001 vom 1. November 2016 betreffend Liegenschaft Kilchgrundstrasse 62 und 70 wird festgesetzt.
2. Zum Bebauungsplan werden folgende Bauvorschriften erlassen:
2.1. Nutzung und Bebauung
a) In den Baufeldern A, B, C, D sind Wohnbauten mit einer BGF von insgesamt 2’286 m2 zulässig.
b) Im Baufeld A sind zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss zulässig. Die zulässige Gebäudehöhe sowie die Gestaltung des Dachgeschosses richten sich nach den zonenrechtlichen
Bestimmungen. Auf der Hofseite darf die zulässige Gebäudehöhe dort überschritten werden,
wo gestützt auf § 11 Absatz 2 BPG der Abstand des Dachgeschosses zur Gebäudewand verringert ist. Die stellenweise Verringerung des Abstands darf maximal ein Drittel der Fassadenlänge umfassen.
c) In den Baufeldern B, C und D sind Gebäude mit drei Vollgeschossen zulässig.
d) Die zulässigen Gebäudehöhen sind in den im Bebauungsplan pro Bereich dargestellten Profilen definiert. Diese dürfen durch Solaranlagen und andere notwendige technische Installationen überschritten werden.
e) Die Bauten müssen innerhalb der Baufelder erstellt werden. In den Baufeldern A, B und D beträgt die zulässige Gebäudetiefe maximal 12,0 m. Die zulässige Gebäudelänge wird in den
Baufeldern A, B und D durch die Baufelder bestimmt. Im Baufeld C wird die maximale Gebäudelänge und -tiefe durch das Baufeld bestimmt. Der Abstand zwischen den Bauten in den
Baufeldern B und C muss einen Gebäudeabstand von mindestens 6,0 m einhalten.
f) Bei der Architektur der Wohnüberbauung und Aussenraumgestaltung ist eine Gesamtkonzeption zu berücksichtigen.
g) Eingeschossige Nebenbauten bis maximal 3,0 m Höhe ab bestehendem Terrain wie Velounterstände, Gartenschöpfe, Unterstände für Abfallcontainer sind zugelassen und werden nicht der
Bruttogeschossfläche angerechnet. Die Nebenbauten dürfen ausserhalb der Baufelder erstellt
werden. Sie müssen sich in die Gesamtkonzeption gut einfügen.
h) Auf Parzelle RD 0120 gelten die zonenrechtlichen Bestimmungen der Zone 2a.
2.2. Aussenraum, Ver- und Entsorgung
a) Die im Bebauungsplan dargestellten Bäume sind unter Baumschutz gestellt. Mit den Baubegehren ist ein Baumschutzkonzept, welches die entsprechenden Massnahmen während der
Bauphase aufzeigt, zur Bewilligung einzureichen.
1) SG 730.100.
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne RiE 731.150.227
b) Mit den Baubegehren ist ein Umgebungsgestaltungs- und Bepflanzungsplan, der auch Aussagen über die Terraingestaltung enthält, zur Bewilligung einzureichen. Die Aussenräume haben eine qualitativ hochwertige Gestaltung aufzuweisen. Im Sinn des ökologischen Ausgleichs
sind überwiegend standortheimische und landschaftstypische Pflanzen zu verwenden.
c) Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage ist im Bereich, der im Bebauungsplan ist (Wohnbaute A), vorzusehen.
d) Die Bebauung ist an das Fernwärmenetz der Gemeinde anzuschliessen.
e) Bei sämtlichen Wohnungen ist sicherzustellen, dass sie ohne zusätzlichen baulichen Aufwand
an das Kommunikationsnetz der Gemeinde angeschlossen werden können.
2.3. Geringfügige Abweichungen, Ausnahmen
f) Der Gemeinderat wird ermächtigt, Abweichungen von den Bauvorschriften zuzulassen, sofern
dadurch die Gesamtkonzeption und das Siedlungsbild nicht beeinträchtigt werden.
Dieser Beschluss wird mit Rechtsmittelbelehrung publiziert. Er unterliegt der Genehmigung durch das Bau-
und Verkehrsdepartement und wird nach Eintritt der Rechtskraft sofort wirksam. 2)
Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal:
https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/98.html
2) In Kraft seit 1. 1. 2019.
