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title: "Gebührentarif der Einwohnerkontrolle"
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# Gebührentarif der Einwohnerkontrolle

## before_first {#before_first}

Gebührentarif der Einwohnerkontrolle 230.1
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 1
Gebührentarif der Einwohnerkontrolle
vom 15. Mai 2001
Die Einwohnerkontrolle erhebt die folgenden Gebühren:3)
Anmelde- und Umschreibegebühren
Anmeldung für Niederlassung (Begründung
Hauptwohnsitz3) Fr. 30.–2)
Bei verspäteter Anmeldung siehe Umtriebskosten
Anmeldegebühr für Aufenthalt (Begründung Nebenwohnsitz)3) Fr. 60.–2)
Anmeldung für Geschäftsniederlassung gratis
Verlängerung für Aufenthalt mit Nebenniederlassung3) Fr. 40.–2)
Änderung der Eintragung im Personenstand gem.
Art. 39 ZGB, wenn ein zivilstandsamtlicher Nachweis eingefordert werden muss3)
Fr. 30.–2)
Abmeldung von Niedergelassenen und Aufenthaltern3) gratis
Anmeldung basierend auf folgenden ausländerrechtlichen Bestimmungen:3)
mit vorhandener Ermächtigung zur Visumserteilung3)
mit Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung
(Aufenthalt ohne Ausweis)3)
zur bewilligungsfreien oder befristeten Erwerbstätigkeit3)
zum Besuchsaufenthalt3)
Fr. 40.–2)
Ausstellgebühren
Heimatausweis bzw. dessen Verlängerung Fr. 30.–2)
Wohnsitz- und Lebensbescheinigung Fr. 30.–2)
Handlungsfähigkeitszeugnis Fr. 30.–2)
Abmeldebescheinigung3) Fr. 30.–3)
Beglaubigung von Unterschriften Fr. 20.–1)
Gebührentarif der Einwohnerkontrolle 230.1
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 2
Beglaubigung auf vorgedruckten Formularen Fr. 10.–1)
Beglaubigung von Fotokopien Fr. 10.–1)
Auskunftsgebühren für Auskünfte aus dem
Einwohnerregister3)
Einfache mündliche und telefonische Auskunft3) Fr. 10.–3)
Einfache schriftliche Auskunft gemäss Art. 9
Abs. 1 des Gesetzes über den Schutz von
Personendaten vom 7. März 19943) Fr. 12.–3)
Erweiterte schriftliche Auskünfte nach Art. 9
Abs. 2 des Gesetzes über den Schutz von
Personendaten vom 7. März 19943) Fr. 20.–3)
Umtriebskosten
Mahnung zur Schriftenerneuerung und andere
Vorladungen sowie Verwarnungen
Fr. 50.–2)
Ausserordentliche Umtriebe (wie Nachsenden von
Schriften, Nachforschungen etc.) werden nach
Aufwand verrechnet, der Mindestbetrag beträgt
Fr. 50.–2)
Der zu verrechnende Stundenansatz beträgt Fr. 80.–1)
Fotokopien, pro Seite Fr. 2.–1)
Fremdenpolizeigebühren
Die Gebühren im Zusammenhang mit ausländerrechtlichen Belangen werden gestützt auf die Gebührenverordnung AuG vom 24.
Oktober 2007 erhoben. Das Inkasso für Kanton und Gemeinde

## Art. 6 durch die Einwohnerkontrolle erfolgt im Voraus ( {#art_6}

Gebührenverordnung AuG).3)
Gebühren des Bundes
Die Gebühren für Pässe und Identitätskarten werden gemäss Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige vom
20. September 2002 erhoben(VAwG). 1)
Verkauf von Tageskarten Gemeinde der SBB und
Passfotografien3)
Der Verkauf von Tageskarten Gemeinde der SBB und von Passfotografien durch die Einwohnerkontrolle wird mittels separaten
Stadtratsbeschlüssen geregelt.3)
Gebührentarif der Einwohnerkontrolle 230.1
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 3
Fussnoten:
1) Stadtratsbeschluss vom 28. Januar 2003.
2) Stadtratsbeschluss vom 24. August 2004.
3) Stadtratsbeschluss vom 17. Juni 2008
