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title: "Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen"
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provisions: 4
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# Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen

## § 1 I. Zuständiges Gericht (Art. 7 Abs. 1 und 2 BG-KKE) {#par_1}

1 Zuständig für die Beurteilung von Rückführungsgesuchen, einschliesslich der Massnahmen zum
Schutz von Kindern, ist als einzige Instanz das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt.
2 Es kann das Verfahren an das obere Gericht eines anderen Kantons abtreten, wenn die Parteien und
das ersuchte Gericht dem zustimmen.
II. Zuständige Zentrale Behörde für das Haager Kindesschutzübereinkommen (Art. 2
Abs. 1 BG-KKE) und für das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen (Art. 2 Abs. 1

## § 2 BG-KKE) {#par_2}

1 Der Regierungsrat bezeichnet die zuständige Zentrale Behörde für das Haager Kindesschutzübereinkommen und das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen.
III. Vollstreckungsbehörde bei Kindesrückführungen (Art. 12 Abs. 1 BG-KKE)

## § 3 {#par_3}

1 Der Regierungsrat bezeichnet die Vollstreckungsbehörde bei Kindesrückführungen.
IV. Zuständige Behörden im Bereich des Schutzes des persönlichen Verkehrs (Art. 21
Haager Kindesentführungsübereinkommen, HKÜ; Art. 11 Europäisches
Sorgerechtsübereinkommen, ESÜ; Art. 35 Haager Kindesschutzübereinkommen,

## § 4 HKsÜ) {#par_4}

1 Der Regierungsrat bezeichnet die zuständigen Behörden im Bereich des Schutzes des persönlichen
Verkehrs.
1) SR 211.222.32.
Kindesentführung und Kinder- und Erwachsenenschutz: EG zum BG 212.850
V. Übergangs- und Schlussbestimmung
Die Bestimmungen dieses Gesetzes, die internationale Kindesentführungen betreffen, sind auch auf
Rückführungsgesuche anwendbar, die bei Wirksamwerden dieses Gesetzes bereits eingereicht worden
sind.
Dieses Gesetz ist zu publizieren. Es unterliegt dem Referendum und wird nach Eintritt der Rechtskraft
sofort wirksam. 2)
2) Wirksam seit 29. 12. 2009.
Kindesentführung und Kinder- und Erwachsenenschutz: EG zum BG 212.850
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
11.11.2009 29.12.2009 Erlass Erstfassung KB 14.11.2009
Kindesentführung und Kinder- und Erwachsenenschutz: EG zum BG 212.850
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 11.11.2009 29.12.2009 Erstfassung KB 14.11.2009
