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title: "Bebauungsplan Maihölzli"
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# Bebauungsplan Maihölzli

## Art. 1 {#art_1}

2 Die im Plan dargestellten öffentlichen Fuss- und Velowegverbindungen sind sicher
Anlagen zur Belichtung oder Erschliessung (z.B. Glasdach/-kuppel, Zugang) dür- Öffentliche Fuss- und auszugestalten und dauerhaft als solche freizuhalten. Der Strassenbereich Chafen oberirdisch ersichtlich sein und müssen in die Terraingestaltung einbezogen Velowege merstrasse ist öffentlich.
werden. Für Unterniveaubauten ist kein Grenzabstand einzuhalten.
a m 7 Ausserhalb der Baubereiche sind in den Umgebungsflächen die Erstellung von I en . . a .
1. Öffentliche Auflage vom 12. Juni 2025 bis 11. Juli 2025 Kleinbauten und Anbauten gemäss V PBG (z.B. für Veloabstellplätze), Erschlies- Art. 14 Die Anzahl der minimal erforderlichen und maximal zulässigen Parkplätze richtet
. Parkplätze, Veloabstell- sich nach den VSS-Richtlinien, Standort-Typ B (Abminderungsfaktor 40 - 60%).
LE . . 2 . sungsanlagen, Entsorgungsanlagen, Elementen der Frei- und Aussenraumgestal- N
Publikation im Amtsblatt am: 12. Juni und 19. Juni 2025 Bescheinigt von der Abteilung Bau und Planung tung und dereleichen gestattet, alarm sie gut in die Um gebunge gestaltung inte- plätze Für die Wohnnutzungen gilt kein Abminderungsfaktor. Zusätzlich ist für die bestegriert werden henden 59 Abstellplätze unter Berücksichtigung der möglichen Doppelnutzungen
BE . Ersatz zu schaffen. Im Bereich südlich des Maihölzliweges sind in der Einstellhalle
Beschluss Gemeinderat: 23. September 2025 30 Öffentliche Parkplätze zu erstellen und zu bewirtschaften. An diesen Öffentli-
At6 1 Auf Hauptbauten sind nur Flachdächer oder flach geneigte Dächer (bis 7°) zuläs- chen Parkplätzen besteht ein Mitbenützungsrecht zu Gunsten der Einwohnerge-
Dachgeschosse/ Dach- sig. meinde, insbesondere für Beerdigungen und Anlässe im Saal «Heinrich von Hü-
PATE . En gestaltung » N N . nenberg» sowie auf dem Dorfplatz. Insgesamt sind maximal 181 Parkfelder im
Dachflächen dürfen nur dann als Dachterrassen ‚genutzt werden, wenn sie mehr Bebauungsplanperimeter zulässig. Zusätzlich können 10 Parkplätze für Carsha-
Renate Huwyler Robin Ammann als 3.00 m unterhalb der zulässigen Dachkote liegen. Ausgenommen davon ist ring geschaffen werden. Es müssen keine Autowaschplätze realisiert werden.
Gemeindepräsidentin Gemeindeschreiber das Baufeld C2. In diesem darf eine Dachterrasse erstellt werden. Die Brüstung
nn darf dabei die zulässige Höhe OK Dach nicht überschreiten. ? An den im Plan bezeichneten Stellen dürfen insgesamt max. 14 oberirdische Be-
2. Öffentliche Auflage vom 02. Oktober 2025 bis 21. Oktober 2025 I | N | . sucherparkplätze erstellt werden.
3 Die übrigen Flachdächer sind zu begrünen. Es sind angemessene Retentions- 5 | | 5 |
Publikation im Amtsblatt am: 02. Oktober und 09. Oktober 2025 Bescheinigt von der Abteilung Bau und Planung massnahmen auszubilden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zu- Insgesamt sind ausreichend Veloabstellplätze zu realisieren. Sie sind in unmittelmutbar ist. Zur Energiegewinnung oder Belichtung genutzte Dachflächen sind barer Nähe der Hauseingänge und von aussen ohne Treppen (Treppenrampen
hiervon ausgenommen. erlaubt) zugänglich zu erstellen. Die Bemessung der Veloabstellplätze für die
Kantonale Genehmigung: Wohnnutzungen richtet sich nach den einschlägigen Normen.
* Als Übergangslösung dürfen vor Realisierung der Bauten auf den Baubereichen D
HE AR 3. NUTZUNG und E nördlich des Maihölzliweges offene Parkplätze realisiert werden.
Florian Weber, Statthalter Art. 7 ' In den Baubereichen sind folgende anrechenbaren Geschossflächen zulässig:
Aug, 13. Jan 2026 Nutzungsmass Baubereich Wohnen Arbeiten sowie öffentlich Total max Art. 15 Während den Ladenöffnungszeiten sind alle öffentlichen und öffentlich zugängli-
Qualifizierte elektronische Signatur - Schweizer Recht (aGF(m?)) und private Dienstleistungen (aGF(m?)) Bewirtschaftung Öffentli- chen Parkplätze monetär und lenkungswirksam ab der ersten Minute zu bewirt-
BL aA) cher Parkplätze schaften. Davon ausgenommen sind die oberirdischen Besucherparkplätze gestadtlandplan Erstellt: 16.09.2025 An Mind, 1000 3700 Mmäss Art, 14, Abs, 2,
041 267 00 67 | info@stadtlandplan.ch Massstab: 1:500 B frei Mind. 150 950
Baselstrasse 21 | 6003 Luzern | www.stadtlandplan.ch Plangrösse: 1260 x 594 mm nn = =
(e) frei Max. 400 1‘850 Art. 16 In den Gebäuden in den Baubereichen A und B dürfen in der Westfassade keine
D frei Mind. 500 2'300 —— Lärmschutz offenen Fenster zu lärmempfindlichen Räumen in Wohnungen angeordnet wer-
SITUATIONSPLAN 1 :500 m frei Max.350 9550 0 den. Von dieser Einschränkung kann abgewichen werden, falls im Baubewilli-
" ECM MON gungsverfahren nachgewiesen wird, dass die Immissionsgrenzwerte bei allen
Total 10’350 Fenstern eines lärmempfindlich genutzten Raumes eingehalten sind oder dank ei-
0 5 10 20 A nem akustisch wirksamen Hindernis (z.B. Balkonverglasung) eingehalten wird. Die
m /N Gewährung von allfällig erforderlichen Erleichterungen durch den Kanton bleibt
? Im Erdgeschoss der Baubereiche A, B und D dürfen keine Wohnnutzungen realivorbehalten.
siert werden.
3 Ein Nutzungstransfer zwischen den Baubereichen ist bis zu 10% der aGF zulässig, Art. 17 Im Rahmen der Baubewilligung werden diese maximalen Nutzungsmasse gemäss
SCH N ITTE SON DER B AUVOR SCH RI FTEN wobei zu jedem Zeitpunkt das Gesamttotal gewährleistet sein muss und sicher- Qualitätserfüllung Art. 7 nur gewährt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
. gestellt wird, dass die städtebauliche Idee gemäss „Richtprojekt Bebauung“ er- a. besonders gute architektonische Gestaltung der Bauten, Anlagen und Frei-
POSITIONSPUNK IE FÜR BAUBEREICHE halten und auch weiterhin umsetzbar bleibt. räume;
SCHEMASCHNITT 1:500 A-A 4 Im Baubereich B sind mindestens 50% der anrechenbaren Wehnflächen und über b.. besonders gute Einordnung in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild;
CH1903/LVO3 LV95 A760 Ok Dach 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN die Baubereiche D und E mindestens 30% der anrechenbaren Wohnflächen preis- cc. besonders gut gestaltete Grundrisse bezüglich Wohnkomfort und Wohnhygi-
5 A Önsti lei i ‘| tegÜNSt ene bzw. Arbeitsplatzqualität;
Baubereich Punkt Nr. X Y E N | nam ana Art. 1 1 Der Bebauungsplan Maihölzli schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Re- günstige Wohnungen zu realisieren und dauerhaft zu sichem. Die preisgünstigen Rn . N .
DE 470.00 Zweck und Ziele alisierung einer qualitätsvollen, dichten Wohn- und Gewerbeüberbauung. Er si- Wohnungen werden nach dem Modell der Kostenmiete und soweit möglich im d. zweckmässige arealinterne Fussgängerverbindungen und Anschluss an das
A 1 674932.094 225389.926 2674932.871 1225389.792 Baubereich A.1 OK Dach Baubereich A.3 Baubereich C.1 chert die Umsetzung der Ergebnisse des Projektwettbewerbs «Zentrumsentwick- Sinne des kantonalen Wohnraumförderungsgesetzes realisiert. gemeindliche Fusswegnetz;
2 674930.359 225354.568 2674931.137 1225354.434 470.00... Ed „464.50 müM E | . . . lung Hünenberg Dorf» vom 29. Oktober 2015. e. zweckmässige Erschliessung mit Sammelgaragen;
B 3 674933.651 225348.200 26749834.429 1225348.066 S BEA 5 2 Es werden folgende Ziele verfolgt: f. zweckmässig angeordnete Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen;
4 674932.806 225330.970 2674933.583 1225330.836 465.00 ; [nn - - - - - a. städtebauliche Qualitäten bei angemessener Verdichtung 9. Uumweltfreundliche Energieversorgung und Wassernutzung;
EEE . 4. GESTALTUNG UND UMGEBUNG h. gemeinsame Entsorgungsanlagen;
C 5 674993.741 225400.105 2674994.518 1225399.971 A600 SA Se a a | b. gute Arbeits-, Wohn- und Aussenraumaualitäten " hindemnisfreies Bauen
6 674992,536 225375.534 2674993.313 1225375.400 ce. Abstimmung auf die benachbarten Zentrumsbauten Art. 8 ' Alle Aussenräume, Anlagen und Bauten sind so zu gestalten, dass hinsichtlich " ;
TUT Gestalt: dsätz äbli i i i ö i
D 7 674940.227 225435.430 2674941.054 1225435.296 458.00 ve 5 SA DA d. effiziente Lösung der Erschliessungsaufgaben für den motorisierten Verkehr estaltungsgrundsätze Massstäblichkeit, Formensprache, Gliederung, Materialwahl und ökologischem A. I
| . DA und den Fuss- und Radverkehr Wert eine gute Gesamtwirkung entsteht. Art. 18 Der Gemeinderat kann auf Kosten der Bauherrschaft ein Beratungsgremium ein-
8 674938.881 225406.964 2674939.658 1225406.830 fl i i i- insicht-
450.00 - e. Berücksichtigung von Umwelteinflüssen, insbesondere Lärm 2 Die Gestaltung der Aussenräume erfolgt gestützt auf dem wegleitenden Richtpro- Beratungsgremium setzen, welches die Projekte (Hochbau, Frei- und Aussenraum, Verkehr) hinsicht
E 9 674980.390 225415.327 2674981.168 1225415.193 . . . BE lich der Umsetzung der Richtprojekte zum Bebauungsplan Maihölzli und der Erf. gewährleisten einer Etappierung, die auf die bestehenden Eigentumsverhält- Jekt Umgebung vom 20. Jun! 2017. Die Bepflanzung hat mit einheimischen und füllung der Qualitätsanforderungen beurteilt und Empfehlungen zuhanden des Ge-
10 675006.103 225414.066 2675006.880 1225413.932 nisse Rücksicht nimmt. standortgerechten Arten zu erfolgen. Diese müssen genügend Wurzelraum zur 9 ; 9 pP 9
SCHEMASCHNITT 1:500 B-B Verfügung haben. Für die Umgebungsgestaltung müssen qualifizierte Land- meinderates ausspricht,
475.00 N . | | schaftsarchitekten beigezogen werden. Der Gemeinderat verfügt die Realisierung

## Art. 2 OK Dach OK Dach {#art_2}

Der Bebauungsplan gilt für den im Plan 1:500 gekennzeichneten Perimeter. Plan- von Massnahmen des Richtprojekt Umgebung mit der Baubewilligung.
471.20 müM A70.80 müM na Perimeter elemente ausserhalb des Perimeters haben orientierenden Charakter.
470.00
Baubereich D Baubereich A.1 Baubereich B Art. 9 ' Der Umgebungsbereich umfassen die Flächen für die Hauszufahrt, den Fuss- und
; ? a Umgebungsbereich i ice- _ ; a
A700 8 s ALS ı Verbindliche Bestandteile des Bebauungsplans sind: mgebungsbereic| Radverkehr und die Service-, Rettungs- und Feuerwehrzufahrten, die oberirdi
g ß Bestandteile Plan Beb {:500 Beb, Ian Maihölzi schen Parkplätze im Rahmen von Art. 14, die Vor- und Zwischenbereiche der an-
. 7 an DEDaUUNg |: ZUM PEDAaUUNGSPIAN VMAINOTZI grenzenden Hochbauten sowie die Spielflächen. Offene Lagerflächen sind nicht
2? Wegleitende Bestandteile des Bebauungsplans sind: zulässig.
1coco BEE SA - TE > Bichtprojekt Bebauung 20. Juni 2017 ? Soweit der Umgebungsbereich nicht für Erschliessungsflächen verwendet wird,
VE - Richtprojekt Umgebung vom 20. Juni 2017 sind sie für den jeweiligen Baubereich als gemeinschaftlich nutzbare Flächen für
455.00 2eeeeeeeeee | e rn Se WA 5 ef rereree rer ree EA EEREREEERREEREEEEREREEERE Bewohnerinnen und Bewohner und Mitarbeitende auszugestalten. Mindestens
Da . . N 40% der Fläche sind zu begrünen. Die Zuteilung als private Aussenflächen ist nicht
Art. 4 ' Es gelten die Vorschriften der Bauordnung (BO) und der übergeordneten Gesetz- zulässig
450.00 Stellung zur Grundord- gebung, wo dieser Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält.
nung und massgebende DEE I nn 9 Die Aussenbereiche der Baubereiche A, B und D dürfen für Aktivitäten der Arbeits-
Gesetze Für die im Bebauungsplan verwendeten Definitionen und Berechnungsweisen ist und Dienstleistungsnutzungen verwendet werden, wobei dafür mit Ausnahme des
das kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 26. November 1998 (Stand Witterungsschutzes keine ständigen Einrichtungen realisiert werden dürfen.
23. Oktober 2021) und dessen Verordnung (V PBG) vom 20. November 2018
(Stand 1. Januar 2024) massgebend.

## Art. 10 {#art_10}

Die im Richtprojekt Umgebung dargestellten «Spiel- und Freizeitbereiche» dienen
Spiel und Freizeitbereich der Realisierung von Spielplätzen und Freizeitanlagen. Es sind mindestens
1‘250 m? nutzergerechte Spiel- und Freizeitflächen für die Bewohnerinnen und
Bewohner der Baubereichen A-E zu erstellen.

## Art. 11 {#art_11}

Die Retention ist gemäss Richtprojekt Umgebung umzusetzen. Dieses stütz sich
Retention auf das Gutachten der Ingenieure Gruner AG vom 20. Januar 2017.
