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title: "Verordnung betreffend die Schulgelder an gymnasialen Mittelschulen und Fachmittelschulen"
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provisions: 5
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# Verordnung betreffend die Schulgelder an gymnasialen Mittelschulen und Fachmittelschulen

## § 1 {#par_1}

1 Von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigte nicht im
Kanton Schaffhausen wohnhaft sind, wird ein jährliches Schulgeld erhoben.
2 Das jährliche Schulgeld richtet sich in seiner Höhe nach den Schulbeiträgen gemäss interkantonaler Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales
Schulabkommen)1).
3 Bei Wohnsitz im Ausland, ausgenommen in Büsingen, erhöht sich das jährliche Schulgeld gemäss Abs. 2 um Fr. 1'000.00.

## § 2 {#par_2}

1 Die Schulgelder für Hospitantinnen und Hospitanten werden von der Schulleitung festgesetzt.

## § 3 {#par_3}

1 Das Schulgeld kann in Einzelfällen auf begründetes Gesuch hin vom Erziehungsdepartement ermässigt oder erlassen werden.
1) SHR 410.231.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
413.106 Kanton Schaffhausen
2 Ausserkantonale Mittelschulen

## § 4 {#par_4}

1 Das Erziehungsdepartement kann die Übernahme der Schulgelder für ausserkantonale Mittelschulen in Einzelfällen auf begründetes Gesuch hin bewilligen, wenn infolge besonderer Umstände eine Ausbildung an einer solchen notwendig ist.
3 Schlussbestimmung

## § 5 {#par_5}

1 Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.
2 Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen2) und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
3 Sie ersetzt die Verordnung über die Erhebung von Schulgeldern für die
nicht im Kanton Schaffhausen wohnhaften Schülerinnen und Schüler der
Kantonsschule vom 11. Dezember 2001 und die Verordnung betreffend die
Übernahme des Schulgeldes für den Besuch ausserkantonaler Mittelschulen
und Seminare vom 15. Januar 1985.
2) Amtsblatt 2018, S. 1547.
Kanton Schaffhausen 413.106
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
11.09.2018 01.10.2018 Erlass Erstfassung Abl. 2018, S. 1547
413.106 Kanton Schaffhausen
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 11.09.2018 01.10.2018 Erstfassung Abl. 2018, S. 1547
