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title: "Verordnung über Preise für die Entsorgung von Abfällen und speziellen Abwässern"
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provisions: 5
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# Verordnung über Preise für die Entsorgung von Abfällen und speziellen Abwässern

## § 2 {#par_2}

Grundsatz
1 Für die Deponierung von Abfällen und die Behandlung von speziellen Abwässern werden verursachergerechte und kostendeckende Preise verlangt.
2 Die Preise richten sich nach der Art und der Menge der Abfälle bzw. Abwässer.

## § 3 {#par_3}

Zuständigkeit
1 Der Regierungsrat erlässt die Tarife für die einzelnen Abfall- und Abwasserarten gemäss § 2.
2 Die Tarife sind im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführt.

## § 4 {#par_4}

Fälligkeit, Mahngebühren und Verzugszinsen
1 Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsstellung.
2 Ab der zweiten und für jede weitere Mahnung werden 40 Fr. in Rechnung gestellt.
3 Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird ein Verzugszins von 5% erhoben.

## § 5 {#par_5}

Schlussbestimmungen
1 Die Verordnung vom 20. Dezember 19943) über die Gebühren für die Abfallentsorgung wird aufgehoben.
1) GS 29.276, SGS 100
2) GS 29.492, SGS 310
3) GS 31.859, SGS 310
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.0027
2 784.22

## § 6 {#par_6}

Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt rückwirkend per 1. Januar 2007 in Kraft.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.0027
3 784.22
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
06.03.2007 01.01.2007 Erlass Erstfassung GS 36.0027
16.12.2008 01.01.2009 § 1 totalrevidiert GS 36.876
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.0027
4 784.22
Änderungstabelle - Nach Paragraf
Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 06.03.2007 01.01.2007 Erstfassung GS 36.0027
§ 1 16.12.2008 01.01.2009 totalrevidiert GS 36.876
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.0027
Anhang zu SGS 784.22, Stand 01.01.20131
1 Fassung vom 16. Dezember 2008 (GS 36.876), in Kraft seit 1. Januar 2009.
Anhang (zu § 2):1
A. Tarif für deponierbare Abfälle
1. Grundpreise (exklusive VASA-Abgabe und Mehrwertsteuer)
a. Ablagerungen brennbarer Abfälle im Reaktor-Kompartiment Elbisgraben
entsprechend dem
jeweils gültigen
Tarif der KVA Basel
b. für nicht brennbare Abfälle
1. Ablagerungen im Reaktor-Kompartiment
Elbisgraben
110 Fr. je gelieferte
Tonne Abfall
2. Ablagerungen im Reststoff-Kompartiment
Elbisgraben
90 Fr. je gelieferte
Tonne Abfall
3. Ablagerungen im Schlacke-Kompartiment
Elbisgraben und in der Deponie Hinterm Chestel in
Liesberg
75 Fr. je gelieferte
Tonne Abfall
2. Erhöhte Preise (exklusive VASA-Abgabe und Mehrwertsteuer)
Für Abfälle, die auf der Deponieanlage Elbisgraben einen erhöhten Aufwand zur Folge haben, wie asbesthaltige Abfälle, wird zum ordentlichen Preis des vorgesehenen Kompartimentes ein Zuschlag verrechnet. Der
Zuschlag beträgt
maximal 200 Fr. je
gelieferte Tonne
Abfall
3. Reduzierte Preise (exklusive VASA-Abgabe und
Mehrwertsteuer)
a. für Abfälle wie Bauschutt, die im Elbisgraben, unabhängig vom vorgesehenen Kompartiment, für bauliche
Massnahmen innerhalb der Deponie benutzt werden,
beträgt der Preis
75 Fr. je gelieferte
Tonne Abfall
b. für Abfälle, die wegen geringfügiger Abweichung von
der Reststoffqualität im Reaktor-Kompartiment Elbisgraben entsorgt werden müssen und keinen erhöhten
Aufwand zur Folge haben, beträgt der Preis
100 Fr. je gelieferte
Tonne Abfall
Anhang zu SGS 784.22, Stand 01.01.20132
1 Fassung vom 18. Dezember 2012 (GS 37.1247), in Kraft seit 1. Januar 2013.
2 Aufgehoben am 18. Dezember 2012 (GS 37.1247), mit Wirkung ab 1. Januar 2013.
3 Fassung vom 18. Dezember 2012 (GS 37.1247), in Kraft seit 1. Januar 2013.
4 Aufgehoben am 18. Dezember 2012 (GS 37.1247), mit Wirkung ab 1. Januar 2013.
c. für homogene Abfälle, die in grösseren Mengen anfal-2
len, unter Langzeitaspekten ein günstiges Deponieverhalten aufweisen und deren Qualität durch den Abfallerzeuger oder Abfalllieferant regelmässig dokumentiert
wird, kann das Amt für Industrielle Betriebe Mehrjahresverträge mit gegenüber den Grundpreisen reduzierten Preisen abschliessen. Die Preisreduktion beträgt
Maximal CHF 60.00
je gelieferte Tonne
Abfall
4. Abrechnung
Die von einem Abfalllieferanten in einem Kalendermonat einzeln gelieferten
Abfallmengen der gleichen Art werden zusammengezählt und gemeinsam in
Rechnung gestellt. Für angebrochene Tonnen wird der anteilmässige Betrag
berechnet.
5.2
B. Tarif für die Annahme und Behandlung von Abfällen und
speziellen Abwässern in Abwasseranlagen.
1. Fäkalschlämme, Baustellen-WC, Fette und Öle, weitere3
verwertbare Abfälle
Die Preise für die Annahme und Verwertung dieser Abwässer und Abfälle betragen je nach Zusammensetzung des Materials und nach Aufwand für Annahme
und Behandlung bis CHF 70.00 /m .3
2.4
3. Spezielle Abwässer aus Gewerbe und Industrie
Die Preise/m sind unter Berücksichtigung der Zusammensetzung des Materials3
und des Aufwandes für Annahme und Behandlung jeweils pro Abwasserart
einzeln vom Amt für Industrielle Betriebe festzulegen.
