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title: "Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan Sporthalle Utogrund"
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provisions: 10
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# Vorschriften zum privaten Gestaltungsplan Sporthalle Utogrund

## Art. 1 Gemeinderatsbeschluss vom 12. April 19891 {#art_1}

Geltungsbereich, Bestandteile
1Für das Gebiet der Sportanlage Utogrund wird ein privater
Gestaltungsplan im Sinne von § 85ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) festgesetzt.
2Er setzt sich zusammen aus den nachstehenden Vorschriften
und dem zugehörigen Plan im Massstab 1:500.

## Art. 2 {#art_2}

Ergänzendes Recht
1Soweit die nachstehenden Vorschriften nichts Abweichendes
bestimmen, gilt im Geltungsbereich das PBG mit Einschluss der
ausführenden Erlasse.
2Solange der Gestaltungsplan in Kraft ist, findet die allgemeine
Bau- und Zonenordnung samt den Vorschriften über den Wohnflächenanteil keine Anwendung.
3Wird der Gestaltungsplan aufgehoben, gilt im Geltungsbereich
die dannzumalige allgemeine Bau- und Zonenordnung mit Einschluss der Vorschriften über den Wohnanteil.

## Art. 3 {#art_3}

Bestandteile der Überbauung
Die Überbauung des Plangebietes umfasst:
- eine abgesenkte Sporthalle in der Form einer Dreifachturnhalle mit Publikumstribünen,
- einen Garderobentrakt, unterirdisch an die Sporthalle angebaut,
- unterirdische Zugänge und Geräteräume der Sporthalle mit
vorschriftsgemässen Notausgängen,
- Zu- und Abluftkamine.

## Art. 4 {#art_4}

Gebäudemantel
1Massgebend für den Gebäudemantel sind die im zugehörigen
Plan (Art. 1 Abs. 2) eingetragene Mantellinie und die Mantelhöhen.
2Die Lage des Baukörpers innerhalb der Mantellinie und der
Mantelhöhen ist derart zu wählen, dass kein Gebäudeteil über
den Gebäudemantel hinausragt.
3Über den Gebäudemantel bzw. über das gewachsene Terrain
hinausragen dürfen Aufbauten für Belüftung, Entlüftung und Belichtung bis zu einer maximalen Höhe von 1,5 m.

## Art. 5 {#art_5}

Parkierung
Im Geltungsbereich sind 20 Autoparkplätze bereitzustellen.
Fremdparkierung ist durch Massnahmen zu verhindern.

## Art. 6 {#art_6}

Erschliessung
Für den motorisierten Verkehr erfolgt die Erschliessung über
die verlängerte Anemonenstrasse ab Dennlerstrasse. Ein
Fussweg verbindet den Letzigraben an der Sporthalle vorbei
mit der Dennlerstrasse. Aus dem Sportteil des Freibades Letzigraben entsteht ein Zugang zur Sporthalle.

## Art. 7 {#art_7}

Baumschutz
Anstelle von sechs Bäumen im Bereich des Neubaus sind fünf
grosskronige Bäume vor der Nordostfassade der bestehenden
Turnhalle anzupflanzen. Fünf weitere Bäume sind innerhalb des
Geltungsbereiches anzusiedeln.

## Art. 8 {#art_8}

Begrünung
Die Restflächen beim Parkplatz sind zu begrünen.

## Art. 9 {#art_9}

Inkrafttreten
Der Stadtrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens2 des

## Art. 10 Gestaltungsplans nach Genehmigung durch den Regierungsrat.3 {#art_10}

Änderung durch den Stadtrat
1Der Stadtrat ist ermächtigt, Änderungen des Gestaltungsplans
in eigener Zuständigkeit vorzunehmen, sofern sie sich als Folge
von Rekursen oder im Genehmigungsverfahren als notwendig
erweisen.
2Die entsprechenden Beschlüsse sind im städtischen und im
kantonalen Amtsblatt sowie in der Amtlichen Sammlung zu veröffentlichen.
1 AS 40, 8.
2 30. Juni 1990 (StRB 1969 vom 20. Juni 1990).
3 Regierungsratsbeschluss vom 16. Mai 1990.
