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title: "Sold- und Spesenreglement der Rettungs- und Hilfsdienste der Gemeinde Vaduz"
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provisions: 1
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# Sold- und Spesenreglement der Rettungs- und Hilfsdienste der Gemeinde Vaduz

## Art. 3 Kategorie A und B gemäss Feuerwehrordnung {#art_3}

Weiterverrechnung von Ein
sätzen
CHF 60.00 pro Stunde (brutto)
Umfasst reguläre Einsätze, d.h. Ernst-Einsätze inkl. notwendige Retablierung und
Depotreinigung, planbare Einsätze etc.
Kategorie C
CHF 60.00 pro Stunde (brutto)
Für besondere Aufgebote wie Verkehrsdienst, Sicherheitsdienst in öffentlichen
Anlagen etc., welche den Veranstaltern weiterverrechnet werden können.
MateriaIwartung und -kontrolle (inkl. Fahrzeuge)
CHF 50.00 pro Stunde (brutto)
Depotarbeiten sowie planbare Einsätze
CHF 40.00 pro Stunde (brutto)
Die Anpassung erfolgt durch die Personalkommission der Gemeinde Vaduz unter
Berücksichtigung der durch das Land Liechtenstein bezahlten Ansätze.
2.2. Allgemeines
Sämtliche Ansätze verstehen sich brutto (davon werden die üblichen Sozial
leistungen und gesetzlichen Abgaben in Abzug gebracht).
Aus- und Weiterbildungen werden gemäss jeweiligen Vereinbarungen zwischen
dem Land Liechtenstein und der Gemeinde Vaduz entschädigt.
2.3. Kommandant und Vize-Kommandant
Die Entschädigung des Kommandanten und des Vize-Kommandanten wird durch
die Personalkommission der Gemeinde Vaduz festgelegt.
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2.4. Übungen
Die Übungen der Freiwilligen Feuerwehr, welche aus eigener Initiative durch
geführt werden, werden nicht entschädigt. Weitere Aus- und Weiterbildungen
werden gemäss jeweiligen Vereinbarungen zwischen dem Land Liechtenstein
und der Gemeinde Vaduz entschädigt.
3. Führungsorgan Gemeinden (FOG) und Gemeindeschutz
3.1. Übungen und Kurse des Landes
Übungen und Kurse, welche im Auftrag des Landes durchgeführt werden, werden
durch das Land entschädigt.
3.2. Übungen FOG und Gemeindeschutz
Übungen des FOG und des Gemeindeschutzes, welche aus eigener Initiative
durchgeführt werden, werden nicht entschädigt.
3.3. Sitzungen
Sitzungen der Koordinationspersonen bzw. des Kaders im Gemeindeschutz
werden durch die Gemeinde mit CHF 60.00 / Stunde entschädigt.
4. Administration
4.1. Arbeits- und Einsatzrapporte
Die jeweiligen Leitenden (Feuerwehrkommandant/-in, LeiterZ-in FOG bzw. Leiter/
-in Gemeindeschutz) sind verantwortlich für die Erstellung der Arbeits- und Ein
satzrapporte sowie für die Weiterleitung der Daten an die Gemeindeverwaltung
zur Rechnungsstellung.
4.2. Auszahlung
Die Auszahlung des Soldes und der Leitungsfunktionsentschädigung erfolgt bis
am 31. Januar des folgenden Jahres auf ein Bank-ZPostkonto. Die Gemeinde
kasse (zuständig für die Auszahlungen) erstellt nach Einreichung der Rapporte /
Stundenlisten durch die Leitenden Anweisungsbelege, welche vom Bürger
meister durch seine Unterzeichnung zur Auszahlung freigegeben werden. Die
Rapporte/Stundenlisten müssen bis am 31. Dezember in der Gemeindekasse
vorliegen.
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4.3. Erwerbsausfall
Ab dem 4. Tag eines Einsatzes gewährleisten Land und Gemeinden den in der
jeweiligen Verantwortung stehenden Dienstleistenden einen vollständigen Ersatz
des Erwerbsausfalls bei Freistellung durch den Arbeitgeber (Lohn und sämtliche
Sozialleistungen). Die entsprechenden Modalitäten werden für den Einzelfall
nach Abschluss des Einsatzes in Abstimmung mit den jeweiligen Arbeitgebern
geregelt.
5. Genehmigung / Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt nach Genehmigung durch den Gemeinderat vom
17. Dezember 2024 per 1. Januar 2025 in Kraft.
Vaduz, 18. Dezember 2024 ermeisteramt Vaduz
FloriFloriarrMeier, Bürgermeister
Sold- und Spesenreglement der Rettungs- und Hilfsdienste
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Index
SOLD- UND SPESENREGLEMENT DER RETTUNGS- UND HILFSDIENSTE
1. Präambel / Rechtliche Grundlagen
2. Feuerwehrsold
2.1 Kategorien
2.2 Allgemeines
2.3 Kommandant und Vize-Kommandant
2.4 Übungen
3. Führungsorgan Gemeinden (FOG) und Gemeindeschutz
3.1 Übungen und Kurse des Landes
3.2 Übungen FOG und Gemeindeschutz
3.3 Sitzungen
4. Administration
4.1 Arbeits- und Einsatzrapporte
4.2 Auszahlung
4.3 Erwerbsausfall 4
5. Genehmigung / Inkrafttreten 4
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Änderungsverzeichnis
Datum /
Artikel Änderung (Ergänzung / Löschung / Revision)
Änderungs
beschluss
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