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title: "Verordnung über das Schulgeld an der Musikschule"
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# Verordnung über das Schulgeld an der Musikschule

## Art. 1 Allgemeine Bestimmungen {#art_1}

1
Die Musikschule gliedert sich in Jugendlichenunterricht und Erwachsenenunterricht. Der Unterricht für die Jugendlichen teilt sich auf in:
a)
Grundstufe;
b)
Elementarstufe;
c)
Fortbildungsstufe.
2
Alle Musikschüler bezahlen ein Schulgeld.
3
Der Besuch der Zusammenspiele und Ensembles ist für die Jugendlichen unentgeltlich.

## Art. 2 Schulgeldtarife {#art_2}

1
Die Schulgeldtarife sind aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtlich.
2
Für die Instrumente die die Musikschule ausleiht, wird eine Jahresgebühr erhoben, die ebenfalls aus dem Anhang ersichtlich ist.
3
Bei begabten und fleissigen Schülern aus wenig bemittelten Familien sowie bei besonderen Verhältnissen, kann der Gemeinderat auf Antrag der Musikschulkommission das Schulgeld ganz oder teilweise erlassen.

## Art. 3 Rechnungsstellung {#art_3}

1
Das Ausstellen der Schulgeldrechnung erfolgt bei den Grundstufenschülern jährlich (nach den Sommerferien).
2
Alle andern Schüler der Musikschule erhalten die Schulgeldrechnungen halbjährlich bei Beginn des Semesters (nach den Sommer- bzw. nach den Sportferien).
3
Die Schulgeldrechnungen und das Inkasso werden durch die Gemeindekanzlei ausgestellt und durchgeführt.
4
Für den Ausfall einzelner Unterrichtsstunden besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
5
Bei vorzeitigem Austritt des Schülers aus der Musikschule besteht kein Anrecht auf Erlass bzw. Rückzahlung des Schulgeldes.

## Art. A1-1 <strong>*</strong> {#art_A1_1}

1
Einzelunterricht, Gebühren pro Semester:
a)
Tarif I Klavier:
1.
Lektionsdauer 30 Min:
CHF 320.00
2.
Lektionsdauer 45 Min:
CHF 475.00
3.
Lektionsdauer 60 Min.:
CHF 575.00
b)
Tarif II übriger Unterricht:
1.
Lektionsdauer 30 Min:
CHF 290.00
2.
Lektionsdauer 45 Min:
CHF 420.00
3.
Lektionsdauer 60 Min.:
CHF 525.00
c)
Tarif III für Erwachsene:
1.
Pro 15 Minuten (frei wählbare Einheiten):
CHF 25.00
2
Grundschulunterricht, Gebühren pro Semester: *
a) *
Tarif IV Grundschule:
1. *
Musik und Bewegung im Kindergarten
CHF 200.00
2. *
Musik und Bewegung in der 1./2. Klasse
Kostenlos
3. *
Musiziergruppe Blockflöte, Xylophon:
CHF 200.00
