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title: "Beschäftigung von Jugendlichen und Studenten, Reglement"
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# Beschäftigung von Jugendlichen und Studenten, Reglement

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www.mauren.li
Merkblatt für die Beschäftigung
von Jugendlichen und Studenten
in Gemeindeabteilungen (Ferienarbeiten)
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines 2
2. Mindestalter 2
3. Beschäftigungszeit 2
4. Was es während den Arbeitszeiten zu beachten gilt 2
5. Versicherung und Entlohnung 3
6. Schlussbestimmungen 3
6.1. Änderungen 3
6.2. Inkraftsetzung 3
Anhang 1
Antragsformular für Jugendliche und Studenten für Ferienarbeit
in Gemeindeabteilungen 4
Anhang 2
Abrechnungsformular für die Beschäftigung von Jugendlichen und
Studenten in Gemeindeabteilungen 5
www.mauren.li
1. Allgemeines
Die Gemeinde Mauren bietet Jugendlichen und Studenten (männlich/weiblich) während
den Schulferien die Möglichkeit, als Hilfskraft in Gemeindeabteilungen mitzuarbeiten.
Folgende Punkte sind zu beachten:
- Es können nur Bewerber mit Wohnsitz in der Gemeinde Mauren beschäftigt werden.
- Es wird nur eine Person pro Haushalt berücksichtigt. In Ausnahmefällen (zu wenig Bewerber) kann eine weitere Person des gleichen Haushalts beschäftigt werden.
- Berücksichtigt werden nur Gesuche, die von Anfang Dezember des Vorjahres bis Ende
Februar des jeweiligen Beschäftigungsjahres mit dem entsprechenden Antragsformular eingereicht werden. Das Antragsformular und das Merkblatt kann im Internet unter
www.mauren.li, E-Schalter "Dokumente" und "Formulare" heruntergeladen werden.
- Die Einteilung der Bewerber wird in der Regel im Februar des jeweiligen Beschäftigungsjahres vorgenommen.
2. Mindestalter
Jugendlichen werden ab dem 15. Altersjahr beschäftigt, das heisst, bei Antritt der Beschäftigung muss der Jugendliche das 15. Altersjahr erfüllt haben.
3. Beschäftigungszeit
- Beschäftigungsmöglichkeiten werden in den Frühjahrs-, Sommer- und Herbstferien
angeboten.
- Jugendliche ab dem 15. Altersjahr werden höchstens 2 Wochen pro Jahr beschäftigt.
Zusätzliche Arbeitszeiten sind nur möglich, wenn keine weiteren Interessenten für die
Ferienarbeit vorhanden sind.
- Studenten ab dem 20. Altersjahr werden berücksichtigt, sofern für die entsprechende
Zeit keine jüngeren Interessenten vorhanden sind.
- Bei mehreren Bewerbern werden zuerst diejenigen berücksichtigt, die noch nie in Gemeindeabteilungen beschäftigt wurden.
- Beschäftigungsmöglichkeiten werden grundsätzlich im Werkbetrieb angeboten. Ein
Einsatzangebot in anderen Gemeindeabteilungen kann nur fallweise gewährt werden;
dieser Einsatz wird zuvor auf die Machbarkeit abgeklärt.
- Die Arbeitszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag und in den Zeiten
von 7.30 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 17.00 Uhr.
4. Während den Arbeitszeiten sind folgende Punkte zu beachten bzw. einzuhalten:
- Kein Konsum von Alkohol oder anderen Drogen während der Arbeitszeit.
- Kein Nikotin während der Arbeitszeit (mit Ausnahme der vorgegebenen Pausen).
- Bei Arbeitsbeginn muss passende Arbeitskleidung und gutes Schuhwerk getragen werden. Bei unsicherem Wetter sind eigene Stiefel und Kopfbedeckung mitzubringen (die
restliche Regenbekleidung wird vom Betrieb gestellt).
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5. Versicherung und Entlohnung
- Während der Arbeitszeit sind die Jugendlichen und Studenten nur gegen Betriebsunfall
(BU) versichert.
- Die Jugendlichen und Studenten werden am Schalter der Gemeindekasse ausbezahlt.
Die Auszahlung erfolgt nach Beendigung der Arbeit.
- Die Entlohnung erfolgt gemäss Stundenlohntabelle der Gemeinde. Die Stundenlöhne
werden in folgenden Altersstufen ausbezahlt:
15 Jahre
16 – 17 Jahre
18 – 19 Jahre
20 Jahre und älter
6. Schlussbestimmungen
6.1. Änderungen
Dieses Merkblatt kann durch den Gemeindevorsteher jederzeit an neue Verhältnisse
angepasst werden.
6.2. Inkraftsetzung
Dieses Merkblatt wird per 1. April 2012 in Kraft gesetzt.
Mauren, 21. März 2012
Gemeindevorstehung Mauren
gez. Freddy Kaiser, Gemeindevorsteher
Ziff. 1 und Ziff. 3
abgeändert 12.02.2014 mac
Ziff. 5
abgeändert 15.05.2017 mac
Anhang 1 Anmeldeformular
Anhang 2 Abrechnungsformular
