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title: "Reglement Räume und Aussenplätze"
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# Reglement Räume und Aussenplätze

## Art. 1 {#art_1}

Rechtliche Grundlagen ...............................................................................................2

## Art. 2 {#art_2}

Reglemente und weitere Bestimmungen ....................................................................2

## Art. 3 {#art_3}

Sprachliche Gleichstellung..........................................................................................2

## Art. 4 {#art_4}

Geltungsbereich..........................................................................................................2

## Art. 5 {#art_5}

Definitionen .................................................................................................................2

## Art. 6 {#art_6}

Zuständigkeiten...........................................................................................................3

## Art. 7 {#art_7}

Publikation ..................................................................................................................3
II. Nutzung des Objekts...................................................................................................3

## Art. 8 {#art_8}

Nutzungsbewilligung ...................................................................................................3

## Art. 9 {#art_9}

Gebühren ....................................................................................................................3

## Art. 10 {#art_10}

Infrastruktur, Dienstleistung ........................................................................................4

## Art. 11 {#art_11}

Durchführung der Veranstaltung.................................................................................4

## Art. 12 {#art_12}

Haftung .......................................................................................................................4
III. Schlussbestimmungen................................................................................................4

## Art. 13 {#art_13}

Aufhebung des bisherigen Reglements ......................................................................4

## Art. 14 {#art_14}

Inkrafttreten.................................................................................................................4
Nutzungsreglement Räume und Aussenplätze
Präambel
Die Gemeinde Gamprin erachtet es als ihren Auftrag das soziale, kulturelle und sportliche
Leben der Einwohnerinnen und Einwohner von Gamprin zu fördern. Um Einzelpersonen,
Interessensgruppen und Vereine, welche sich im Sinne dieses Auftrags engagieren, zu
unterstützen, bietet die Gemeinde Gamprin der Öffentlichkeit Räumlichkeiten und
Infrastrukturen an.
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Rechtliche Grundlagen
Der Gemeinderat erlässt das gegenständliche Reglement auf der Basis folgender
Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung:
- Gemeindegesetz (GemG) vom 20. März 1996, LGBl. 1996 Nr. 76
- Brandschutzgesetz vom 18. Dezember 1974, LGBl. 1975 Nr. 18
- Kinder- und Jugendgesetz vom 10. Dezember 2008, LGBl. 2009 Nr. 29
- Öffnungszeiten von gastgewerblichen Betrieben und die Dauer von Anlässen zur
Wahrung der Nachtruhe vom 11. Dezember 2001, LGBl. 2012 Nr. 3
Art. 2 Reglemente und weitere Bestimmungen
Je nach Veranstaltungsart sind die folgenden Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.
- Handbuch zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen (Jugendschutz und
Gewaltprävention)
Für allfällige Bewilligungen ist der Veranstalter selbständig verantwortlich, wie z.B.:
- Aufführungsbewilligung (Grossanlässe, Umleitungen)
- Abschluss einer Haftpflichtversicherung
- Verpflichtung Sicherheitsdienst
- Strassensperrungen oder Verkehrsdienst
Art. 3 Sprachliche Gleichstellung
Personenbezeichnungen in diesem Reglement beziehen sich auf Angehörige jeden
Geschlechts.
Art. 4 Geltungsbereich
Dieses Reglement regelt die einmalige Vergabe von den nachfolgend definierten Objekten.
Art. 5 Definitionen
In diesem Reglement verstehen wir unter:
Hauswartung Saalwart, Vereinshauswart und/oder Schulwart
Veranstalter Personen, welche eine Nutzungsbewilligung für das Objekt
erhalten haben.
Objekt nachfolgende Aussenplätze und Räume:
1) Aussenplätze a. Bongertplatz am Kirchhügel
b. Vorplatz beim Vereinshaus
c. Innenhof der Gemeindeverwaltung
2) Räume a. Sitzungszimmer im Vereinshaus
b. Bar / Cafeteria in der Gemeindeverwaltung
Nutzungsreglement Räume und Aussenplätze
Art. 6 Zuständigkeiten
Für die Verwaltung des Objektes ist die Gemeinde Gamprin zuständig.
Für die Terminkoordination und Bewilligung des Gesuches ist die Leitung Kanzlei zuständig.
Für Ausnahmebewilligungen ist die Gemeindevorstehung zuständig.
Für die Wartung und Unterhalt des Objekts ist die Hauswartung zuständig.
Für die Kostenerhebung ist die Leitung Kanzlei zuständig.
Für die Aufbewahrung von Fundgegenständen ist das Fundbüro der Kanzlei zuständig.
Art. 7 Publikation
Dieses Reglement wird als öffentliches Reglement definiert und ist auf der Website zu
publizieren.
II. Nutzung des Objekts
Art. 8 Nutzungsbewilligung
a) Antragsteller und Veranstaltungsarten
Die Objekte stehen den Vereinen der Vereinsliste Gamprin zur Verfügung.
Der Bongertplatz am Kirchhügel darf zudem von privaten Veranstaltern für Hochzeitsapéros
(vorbehaltlich der Trauung in der Kirche Bendern gleichentags), Anlässe der Kirche, der IG
Bongert oder der Landesregierung für öffentliche Veranstaltungen genutzt werden.
Das Sitzungszimmer im Vereinshaus darf zudem von der Erwachsenenbildung, den Parteien
und Ortsgruppen und anderen Landesverbänden für Sitzungen und Kurse genutzt werden.
b) Termine
Bei Terminkollisionen ist der Eingang der Gesuche massgebend.
c) Gesuch
Die Gesuchvorlage kann auf der Website www.gamprin.li heruntergeladen werden.
Die Gesuche müssen mindestens vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin vom
Veranstalter vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Bei Nutzung des
Sitzungszimmers kann auch eine kurzfristigere Gesuchstellung erfolgen.
Mit der Einreichung des Gesuches bestätigt die gesuchstellende Person die Richtigkeit und
Vollständigkeit aller Angaben und akzeptiert alle gesetzlichen Bestimmungen und Reglemente
(Art. 1 und 2), bestätigt deren Kenntnisnahme und verpflichtet sich, im Falle einer Bewilligung,
diese einzuhalten.
d) Bewilligung
Der Bewilligungsentscheid wird dem Gesuchsteller schriftlich mitgeteilt. Die erteilte Bewilligung
gilt ausschliesslich für die Veranstaltungsdauer.
Art. 9 Gebühren
Die Nutzung des Objekts und der zur Verfügung gestellten Infrastruktur ist gratis. Dem
Veranstalter wird jedoch folgendes in Rechnung gestellt:
- Leistungen der Gemeindemitarbeitenden (Stundensatz gemäss Gebührenreglement,
ausgenommen von diesen Gebühren sind Vereine der Vereinsliste Gamprin)
- fehlendes und defektes Inventar
- Verunreinigung und/oder Schäden am Objekt
- Kehrichtentsorgung
- Verbrauchsmaterial
Nutzungsreglement Räume und Aussenplätze
Art. 10 Infrastruktur, Dienstleistung
Die Bewilligung erstreckt sich auf die Nutzung der Infrastruktur des jeweiligen Objekts. Wo
eine gewünschte Infrastruktur nicht vorhanden ist, muss diese vom Veranstalter selber auf
eigene Kosten organisiert werden.
Die Sonnenschirme auf dem Bongertplatz und im Innenhof werden von der Hauswartung
geöffnet und geschlossen. Auf allen Aussenplätzen werden Abfalleimer und Strom zur
Verfügung gestellt.
Art. 11 Durchführung der Veranstaltung
Der Veranstalter hat sich spätestens eine Woche vor der Veranstaltung bei der Hauswartung
zu melden, um die Details der Veranstaltung zu klären.
Nach 23:00 Uhr dürfen grundsätzlich keine Aussenveranstaltungen stattfinden. Die
Veranstalter haben dafür Sorge zu tragen, dass alle störenden Lärmbelästigungen vermieden
werden.
Der Veranstalter ist verpflichtet für einwandfreie Ordnung zu sorgen. Die Reinigung ist Aufgabe
des Veranstalters. Dies betrifft alle benutzten Räume, Materialien und Aussenanlagen. Die
benutzten Räume müssen in sauberem Zustand (besenrein) übergeben werden.
Den Anweisungen der Hauswartung ist Folge zu leisten.
Dekorationen dürfen nur in Absprache mit der Hauswartung angebracht werden. Es ist
ausdrücklich untersagt, Nägel, Schrauben, Heftklammern und anderes Befestigungsmaterial
an Mobilien und Immobilien anzubringen. Es dürfen nur schwer entflammbare
Dekorationsmaterialien verwendet werden.
Art. 12 Haftung
Bei Schäden am Objekt ist es unerheblich, ob diese durch den Veranstalter selbst oder durch
Gäste der Veranstaltung verursacht wurden. Für alle Beschädigungen am Objekt ist der
Veranstalter haftbar. Erfolgt eine Sach- oder Gebäudebeschädigung, ist diese umgehend der
Hauswartung zu melden.
Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an oder Verlust von
Gegenständen, die vom Veranstalter eingebracht werden. Sie lehnt jede Haftung für Unfälle
während des Aufenthalts im Objekt ab. Die Gemeinde haftet als Objekteigentümerin
ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
III. Schlussbestimmungen
Art. 13 Aufhebung des bisherigen Reglements
Mit diesem Reglement wird das Saalreglement vom 1. November 2018 aufgehoben.
Art. 14 Inkrafttreten
Dieses Reglement wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 13. November 2024
genehmigt und tritt per 01. Januar 2025 in Kraft.
Dieses Reglement wurde am 30. September 2026 an das Erscheinungsbild der Gemeinde
Gamprin angepasst.
Johannes Hasler
Gemeindevorsteher
