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title: "Richtplankarte Strassennetz"
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provisions: 1
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# Richtplankarte Strassennetz

## text {#text}

SUTER • VON KÄNEL • WILD 7
Richtplantext (Genehmigungsinhalt)
A) Verkehrslenkung
Der Verkehr soll konsequent auf das übergeordnete Strassennetz gelenkt werden.
B) Groberschliessung
Die bezeichneten Hauptsammel- und Haupterschliessungsstrassen stellen die Groberschliessung des
Siedlungsgebiets sicher. Die Dimensionierungsgrundsätze richten sich nach den einschlägigen Normen. Bei
besonderen örtlichen Verhältnissen und im Rahmen von T30- und T20-Zonen sind Abweichungen von den Normquerschnitten zulässig.
C) Siedlungsverträgliche Geschwindigkeiten
In den Wohnquartieren sowie im Zentrum werden siedlungsverträgliche Geschwindigkeiten angestrebt. Signalisationsänderungen auf den in der Richtplankarte Dimensionierungsgeschwindigkeit rot bezeichneten kommunalen Strassen setzt eine umfassende Interessensabwägung voraus und erfolgen in der Regel anhand der
folgenden Kriterien:
- Netzfunktion für den MIV (inkl. Gewerbeverkehr), ÖV, Fuss- und Veloverkehr
- Verkehrssicherheit
- Aufenthaltsqualität und Ortsbild
- Lärmbelastung
Die Zuständigkeit zur Festlegung der Höchstgeschwindigkeit auf den kantonalen Strassen liegt beim Kanton
D) Gestalterische Massnahmen in Arbeitsplatzgebieten
In Arbeitsplatzgebieten sind gestalterische Massnahmen im Interesse der Erhöhung der Standortattraktivität oder
im Rahmen der Verdichtung möglich.
E) Verdichtungsgebiete
Die durch die Verdichtung im Rahmen von Bebauungsplänen und in den Verdichtungsgebieten generierte
zusätzliche Mobilität ist möglichst auf den öffentlichen Verkehr sowie den Fuss- und Veloverkehr zu verlagern. Die
Erschliessung der Verdichtungsgebiete entlang von Kantonsstrassen hat grundsätzlich rückwärtig zu erfolgen. In
den Arbeitsplatzgebieten wird den Mobilitätsbedürfnissen des produzierenden Gewerbes Rechnung getragen.
F) Parkierung
Die Gemeinde optimiert das Parkplatzangebot auf öffentlichem Grund. An den gut mit dem ÖV erschlossenen
Lagen ist die Reduktion der Pflichtparkplätze zu prüfen.
G) Erschliessung Neuhof
Die Erschliessung des Gebiets Neuhof (Grundstücks Kat. Nr. 4175) ist vorgelagert an ein Bebauungsplanverfahren
zusammen mit dem kantonalen Tiefbauamt zu planen und rechtlich zu sichern.Kappel am Albis (ZH)
Hausen am Albis (ZH)
Steinhausen (ZG)
Zug (ZG)
Unterägeri (ZG)
Menzingen (ZG)
Neuheim (ZG)
Deinikon
Sihlbrugg
Blickensdorf
Inwil
Allenwinden
Koordination mit Nachbargemeinde
Basisnetz (Strassen ≥ 3m mit/ohne Trottoir)
Basisnetz (Wege < 3m)
Haupterschliessungsstrasse
Hauptsammelstrasse
Informationsinhalte (Nicht Gegenstand der Genehmigung)
Ausgangslage Richtplaninhalt
Hauptverkehrsstrasse (Kantonsstrasse)
Hochleistungsstrasse (Nationalstrasse)
Gemeindegrenze
Siedlungsgebiet
Verkehrsberuhigte Zonen T30/T20
Kommunale Festlegungen (Genehmigungsinhalt)
Ausgangslage Richtplaninhalt
Öffentliche Pakierungsanlagen
(gedeckt/ungedeckt)
Private öffentlich zugängliche Parkierungsanlagen
(gedeckt/ungedeckt)
Öffentliche Bauten
Gewässer
Wald
Gut erschlossenes Siedlungsgebiet
(ÖV-Güteklasse A und B)
Mittelmässig erschlossenes Siedlungsgebiet
(ÖV-Güteklasse C)
Auszug Kantonaler Richtplan
Weitere Informationsinhalte
Verweis auf Richtplantext
B
B
C
F
Verbindungsstrasse (Kantonsstrasse)
KOMMUNALER RICHTPLAN
31032 - 9.2.2026
Die Gemeindeschreiberin:Der Gemeindepräsident:
Vom Gemeinderat beschlossen am 8.4.2025
Abteilung Planung/Bau
Baar, 5.4.2023 Der Abteilungsleiter: René Strehler
Vom Gemeinderat verabschiedet am 13.12.2022
Die Gemeindeschreiberin: Andrea BertolosiDer Gemeindepräsident: Walter Lipp
Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion
Zug, 5.7.2023 Der Kantonsplaner: René Hutter
Publiziert im Amtsblatt am 2. Mai 2024
Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 2. Mai - 5. Juni 2024
Bescheinigt von der Abteilung Planung/Bau
Gemeinde BaarKanton Zug
1:15'000
Von der kantonalen Baudirektion genehmigt am
Tempo ≥ 50 km/h
Tempo 30 bis 50 km/h
Tempo 20 bis 30 km/h
Gemeindegrenze
Siedlungsgebiet
Richtplankarte Strassennetz
Dimensionierungsgeschwindigkeit
Das Druckdatum entspricht dem Erstellungsdatum.
Bearbeitung: Lea Humbel, Tobias Debrunner
Grundlagedaten
Amtliche Vermessung (Kanton Zug): zugmap.ch vom 10. August 2021
Amtliche Vermessung (Kanton Zürich): ARE, Kanton Zürich vom 10. August 2021
0 750 m300150
Hinweis: Die Zuständigkeit zur Festlegung der Höchstgeschwindigkeit auf den kantonalen Strassen
liegt beim Kanton (siehe Richtplantext C).
Erschliessung Gebiet Neuhof
gemäss Richtplantext G
