---
title: "Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika"
id: c820c1db-1377-42fd-bd66-cfa27ca55443
authority: ch
place: "Confederation"
applies_also_from: []
kind: decree
in_force: true
number: "672.933.62"
publisher_url: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2019/579/de
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/c820c1db-1377-42fd-bd66-cfa27ca55443
language: de
in_force_from: 2019-09-20
date_basis: publisher
status: consolidated
source_url: https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2019/579/20190920/de/html/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2019-579-20190920-de-html-9.html
read_on: 2026-10-23
sha256: 8282e6807bcc95e02e1ad9f3123ba6e1f2f8b04247b1a8116ba5e5e144175aeb
provisions: 4
---

# Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika

## Art. 1 {#art_1}

1 Das Protokoll vom 23. September 2009 zur Änderung des Abkommens vom 2. Oktober 1996 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.
SR 0.672.933.61
SR 0.672.933.61

## Art. 2 {#art_2}

Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der im Abkommen nach OECD-Standard vorgesehenen Amtshilfe. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes kann er die Umsetzung der Amtshilfe durch Verordnung regeln.

## Art. 3 {#art_3}

1 Der Bundesrat gibt der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Erklärung ab, dass die Schweiz keine Amtshilfe in Steuersachen leistet, wenn das Amtshilfegesuch auf illegal beschafften Daten beruht, und dass sie in einem solchen Fall Rechtshilfe verlangt.
2 Er arbeitet auf eine entsprechende Erklärung der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hin.

## Art. 4 {#art_4}

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.
