---
title: "Verzeichnis der Stiftungen und Fonds"
id: c8476f92-9e63-44ac-8f72-961c695410c3
authority: bfs1061
place: "Luzern (city)"
applies_also_from: [lu, ch]
kind: communal_act
in_force: true
number: "Anhang II"
publisher_url: https://www.stadtluzern.ch/_rte/information/100575
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/c8476f92-9e63-44ac-8f72-961c695410c3
language: de
in_force_from: 2003-01-01
date_basis: publisher
status: consolidated
source_url: https://www.stadtluzern.ch/_doc/6096202
read_on: 2026-11-08
sha256: b39ba304a8a86614b09b6b627ff8d12b5d149dad6de3226c1444ec8e7a2dd12f
provisions: 1
---

# Verzeichnis der Stiftungen und Fonds

## text {#text}

Systematische Rechtssammlung
Anhang Nr. II
Ausgabe vom 1. September 2025
Verzeichnis der Stiftungen und Fonds 1
1 Gemäss Art. 2 Abs. 2 lit. b und c des Reglements über die systematische Rechtssammlung
der Stadt Luzern vom 13. Juni 2002 enthält die Rechtssammlung in einem Anhang ein
Verzeichnis der städtischen Fonds und der Stiftungen, die von der Stadt verwaltet oder in
erheblichem Umfang unterstützt werden oder an denen die Stadt über eine Einlage oder einen
Sitz im Stiftungsrat beteiligt ist.
Seite 2/8
I. Stiftungen
(Stiftungen, die von der Stadt verwaltet oder in erheblichem Umfang unterstützt
werden bzw. an denen die Stadt über eine Einlage oder einen Sitz im Stiftungsrat
beteiligt ist. Die Stiftung Felsenweg am Bürgenstock hat ihren Sitz in Stans, alle
übrigen aufgeführten Stiftungen in Luzern.)
– Beda Forbrich-Stiftung
Zweck: Ausrichtung von jährlichen Beiträgen an Kinderheime in der Stadt
Luzern.
– GSW Gemeinnützige Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Luzern
Zweck: Beschaffung und Vermittlung von preisgünstigem Wohnraum
unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht; Erstellung, Erwerb,
Renovierung, Veräusserung, Vermietung und Miete von Wohnhäusern und Wohnungen; Berücksichtigung der allgemeinen
Ziele einer durchmischten Stadt mit vielfältigen Quartieren; Zusammenarbeit mit Institutionen, welche ähnliche Ziele verfolgen.
Aufsicht: Stadtrat Luzern, übernommen am 3. Dezember 1984
– Marianne und Curt Dienemann-Stiftung
Zweck: Förderung junger, begabter Künstler, schweizerischer Nationalität, auf dem Gebiet der Musik und Literatur; in Ausnahmefällen
kann der Stiftungsrat auch junge, begabte ausländische Künstler
auf dem Gebiet der Musik und der Literatur fördern, vorausgesetzt, diese ausländischen Künstler haben ihren Lebensmittelpunkt in der Schweiz.
Aufsicht: Stadtrat Luzern, übernommen am 5. November 1986
– Stiftung Bourbaki Panorama Luzern
Zweck: Das Panorama von Edouard Castres unter Einbezug des Faux-
Terrains im bestehenden Gebäude zu erhalten und für die Öffentlichkeit sicherzustellen; Betrieb des Museums für das Bourbaki
Panorama; Beitragsleistung zum kulturellen Leben und für die
touristische Bedeutung Luzerns als Zentrum alter (Panorama)
und neuer Medien (Bibliothek/Mediathek, Kinos).
Seite 3/8
– Stiftung Festival Strings Lucerne
Zweck: Betrieb und Führung der Festival Strings Lucerne in enger
Zusammenarbeit mit dem Konservatorium Luzern.
Aufsicht: Stadtrat Luzern, übernommen am 9. Juli 1986
– Stiftung für die Erhaltung der Museggmauer
Zweck: Erhaltung, Attraktivierung und Revitalisierung der Museggmauer
samt ihrer Türme als mittelalterliches Baudenkmal von nationaler
Bedeutung und identitätsstiftendes Wahrzeichen der Stadt Luzern.
– Stiftung Felsenweg am Bürgenstock
Zweck: Die Stiftung hat den Zweck, aus Anlass des 700-jährigen Bestehens der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Jahre 1991 den
Felsenweg am Bürgenstock als Wanderweg wiederherzustellen
und seinen Fortbestand zu sichern. Der Weg führt von der Kantonsgrenze bei den Bürgenstock Hotels nach dem Aussichtspunkt
Honegg-Känzeli.
– Stiftung Fussball-Sport Luzern
Zweck: Förderung des Fussballsportes in der Stadt Luzern, vor allem im
breitensportlichen und Nachwuchsbereich; Zuwendungen an in
diesem Bereich tätige Institutionen und Projekte; Sicherstellung
des betriebsbereiten Zustands der zur Zweckverfolgung notwendigen Infrastruktur, insbesondere des Fussballstadions auf der
Luzerner Allmend.
– Stiftung Gletschergarten Luzern
Zweck: Den ihr von der Aktiengesellschaft Amrein-Troller schenkungsweise zu Eigentum übertragenen Gletschergarten in Luzern als
Naturdenkmal und das 1895 gegründete Museum mit den dazugehörenden Anlagen und Sammlungen zu erhalten und im bisherigen Sinn und Geist weiter zu betreiben.
Seite 4/8
– Stiftung Kinderheim Hubelmatt
Zweck: Erbringung zukunftsorientierter sowie bedarfsgerechter teilstationärer, stationärer und ambulanter sozialpädagogischer
Dienstleistungen mit dem Ziel, Kinder, Jugendliche und Familien
in der Erhaltung, Wiedererlangung und Erweiterung ihrer
Kompetenzen zu fördern und zu unterstützen; Führung des
Kinderheims Compass Hubelmatt und Anbieten stationärer
Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im Kinderheim
Hubelmatt. Zusätzlich Platzierung von Kindern und Jugendlichen
über die Fachstelle Pflegeplatzierungen von Compass
Hubelmatt in Pflegefamilien und ambulante Beratung und
Coaching von Eltern, Familienangehörigen sowie Kindern,
Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Aufsicht: Stadtrat Luzern, übernommen am 18. Februar 1981
– Stiftung Kleintheater Luzern
Zweck: Betrieb, Unterstützung und Förderung des Kleintheaters Luzern;
Unterstützung aller Massnahmen, die den Fortbestand des
Kleintheaters sichern.
Aufsicht: Stadtrat Luzern, übernommen am 15. Oktober 1980
Verbindung: Jährlicher Beitrag
– Stiftung Konzerthaus Luzern
Zweck: Förderung des Baus und des Betriebes eines neuen Konzerthauses in Luzern samt zugehöriger Infrastruktur, insbesondere
durch Mittelbeschaffung, Öffentlichkeitsarbeit und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand; zur Förderung
des Betriebes des Kultur- und Kongresszentrums (KKL) in kultureller Hinsicht kann die Stiftung insbesondere auch Beiträge an
Institutionen sprechen, welche mit ihren Veranstaltungen im
Konzertsaal zum Image der Musikstadt Luzern beitragen; Erwerb
oder Veräusserung von Rechten und Beteiligungen.
– Stiftung LUCERNE FESTIVAL
Zweck: Durchführung und Förderung des jährlich in Luzern stattfindenden Festivals von LUCERNE FESTIVAL und weiteren von
LUCERNE FESTIVAL selbständig oder in Kooperation mit
anderen Institutionen/Organisationen organisierten
Veranstaltungen.
Seite 5/8
– Stiftung Kultur- und Lebensraum Musegg
Zweck: Förderung der Bestrebungen und Massnahmen zur Erhaltung,
zum Schutz und zur Pflege des kulturellen Erbes, der natürlichen
Umwelt und der heimischen Tierwelt an der Musegg; Betrieb des
Bauernhof «Hinter-Musegg» und Förderung des allgemeinen
Verständnisses für kulturelle und ökologische Werte in der
Öffentlichkeit und Beitrag zur Aufbringung der benötigten Mittel.
Verbindung: Sitz im Stiftungsrat; Gewährung Stiftungskapital
– Stiftung Luzerner Theater
Zweck: Betrieb eines professionellen Theaters für die Region Zentralschweiz; gestützt auf Art. 7a des kantonalen Kulturförderungsgesetzes bilden Kanton und Stadt Luzern den Zweckverband
«Grosse Kulturbetriebe Kanton Luzern» – dieser umschreibt den
Leistungsauftrag für die Stiftung Luzerner Theater und stellt hiefür
den Finanzierungsbeitrag der öffentlichen Hand zur Verfügung.
– Stiftung maz - Die Schweizer Journalistenschule
Zweck: Förderung der Qualität des schweizerischen Medienschaffens,
insbesondere durch Gründung und Betrieb eines Medien-Ausbildungs-Zentrums (MAZ).
Aufsicht: Eidgenössisches Departement des Innern
– Stiftung Unterstützung von Ferienaktivitäten und Lagern der
Volksschule Stadt Luzern
Zweck: Ausrichtung von Beiträgen an:
– Ferien- und Freizeitangebote für – u. a. auch in einkommensschwachen Familien lebenden – Kinder und Jugendliche im
Volksschulalter mit Wohnsitz oder dauerndem, schulisch
bedingten Aufenthalt in der Stadt Luzern;
– Klassenlager der Volksschule Stadt Luzern.
Aufsicht: Stadtrat Luzern, übernommen am 11. Mai 1945
Verbindung: Sitze im Stiftungsrat
– Stiftung Verkehrshaus der Schweiz
Zweck: Erhalt, Betreuung und Erweiterung der Sammlung des Verkehrshauses der Schweiz von Objekten zum Schweizerischen Verkehrswesen mit dem Ziel der Erschliessung und Ausstellung für
die Allgemeinheit im Rahmen des Museumsbetriebes und des
museumspädagogischen Dienstes des Verkehrshauses in Luzern
Seite 6/8
sowie Erhalt, Betreuung und Erweiterung eines Archivs für Text-,
Bild-, Plan- und Tondokumente sowie weiterer Objekte zur Geschichte von Verkehr und Kommunikation zwecks Unterstützung
der Ausstellungstätigkeit und der fachwissenschaftlichen
Forschung.
Aufsicht: Eidgenössisches Departement des Innern
– Stiftung Wirtschaftsförderung Luzern
Zweck: Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Luzerner Wirtschaft; Nationale und internationale Vermarktung des Wirtschafts-
und Wohnstandorts Luzern mit Partnern; Ansiedelung neuer Unternehmen und finanzstarken Privatpersonen auf dem Kantonsgebiet Luzern; Unterstützung des Wachstumspotenzials ansässiger Unternehmen; Förderung des Innovations- und Wissenstransfers zwischen Wirtschaft und Bildungsinstitutionen.
– Trägerstiftung Kultur- und Kongresszentrum am See
Zweck: Bau und Betrieb am Europaplatz des Kultur- und Kongresszentrums am See
Seite 7/8
II. Fonds
– «Bläsistiftung»
Durch letztwillige Verfügung erfolgte Zuwendung von Blasius Muth vom 17. Dezember
1904: Jährliches Essen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Strasseninspektorats, der Stadtgärtnerei und des Unterhalts der Siedlungsentwässerung,
welche an der Fasnacht im Einsatz standen.
– Energiefonds
Reglement vom 9. Juni 2011 (städt. Rechtssammlung 7.3.1.1.1)
– Feuerwehrfonds
Verordnung vom 5. Juni 1996 (städt. Rechtssammlung 1.2.4.1.1)
– Fonds für Notlagen und Projekte Musikschule
Durch letztwillige Verfügung erfolgte Zuwendung von Helena Jost vom 1. Februar 2018
– Fonds zur allgemeinen Förderung von Kultur und Sport
Reglement vom 27. Juni 1991 (städt. Rechtssammlung 3.5.1.1.3)
– Fonds zur Attraktivierung der Luzerner Innenstadt als Marktplatz
(ALI-Fonds)
Reglement vom 27. November 1997 (städt. Rechtssammlung 8.2.1.1.2)
– Fonds zur Förderung und Unterstützung des Jugendsportes
Reglement vom 25. Juni 2009 (städt. Rechtssammlung 3.5.1.1.2)
– Fonds zur Förderung und Unterstützung von kulturellen Aktivitäten
(FUKA-Fonds)
Reglement vom 27. Juni 1991 (städt. Rechtssammlung 3.5.1.1.1)
– Franz-Konrad-Fonds
Durch letztwillige Verfügung erfolgte Zuwendung von Franz Konrad; errichtet durch
Stadtratsbeschluss vom 29. November 1995: Finanzielle Unterstützung von Reiseaktivitäten von Schülerinnen und Schülern
– Margaretha-Binggeli-Fonds
Durch letztwillige Verfügung erfolgte Zuwendung von Margaretha Binggeli:
Unterstützung von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Luzern sowie
Institutionen gemäss den Voraussetzungen des früher bestehenden Sozialfonds
Verordnung vom 28. Oktober 2020 (städt. Rechtssammlung 5.4.2.1.3)
Seite 8/8
– Maria-Benes-Schmid-und-Bernhard-Perret-Fonds
Durch letztwillige Verfügung erfolgte Zuwendung von Maria Benes-Schmid:
Finanzielle Unterstützung bedürftiger Behinderter
Verordnung vom 28. April 1999 (städt. Rechtssammlung 5.4.2.2.1)
– Maria-Willy-Schmid-Fonds
Zuwendung von Herrn Thomas Willy; errichtet durch Stadtratsbeschluss vom
19. Februar 1974: Finanzierung von Heimattagen oder Schulreisen der Stadtschulen
und anderen Arten der Jugendförderung.
– Nina-und-Walter-Alfred-Baumann-Fonds
Durch letztwillige Verfügung erfolgte Zuwendung von Nina und Walter Alfred
Baumann-Belliger: Finanzielle Unterstützung von Vorhaben, die der Erhaltung oder
Attraktivierung der Spreuerbrücke sowie der Kapellbrücke und des Wasserturms
dienen.
Verordnung vom 29. November 2017 (städt. Rechtssammlung 3.3.1.1.1)
– Pestalozzi-Fonds
Unterstützung bedürftiger Lernender der Volksschule der Stadt Luzern durch
Beiträge an Auslagen im Zusammenhang mit ihrer individuellen Bildung.
– „Stiftung“ Maihofschulhaus
Zuwendung von Baumeister Vallaster im Jahr 1943. Durchführung von Jugendfesten
und Schulreisen für die Schüler des Maihofschulhauses
– Stipendienfonds
Verordnung vom 14. April 2010 (städt. Rechtssammlung 2.7.1.1.1)
– Ursuliner Kirchenfonds
Kirchliche Bedürfnisse der Mariahilfkirche
– Von Sonnenberg-, Schärli- und Brügger-Fonds
Durch letztwillige Verfügung erfolgte Zuwendungen von Franz von Sonnenberg,
Josepha Schärli und Hulda Arnet-Brügger: Unterstützung von Kindern und
Erwachsenen in finanzieller Bedrängnis
Verordnung vom 17. Januar 1996 (städt. Rechtssammlung 5.4.2.2.2)
