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title: "Reglement für die Kommission Lokale Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung"
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provisions: 5
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# Reglement für die Kommission Lokale Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung

## § 1 {#par_1}

Wahl und Amtsdauer
1 Der Gemeinderat Riehen wählt auf seine Amtsdauer die Kommission Lokale Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (nachfolgend: Kommission).

## § 2 {#par_2}

Einsitz der politischen Parteien
1 In die Kommission werden Mitglieder aller im Einwohnerrat vertretenen Parteien gewählt. Jede Partei hat Anspruch auf einen Sitz.
2 Der Gemeinderat holt bei den Parteien vor der Wahl einen Wahlvorschlag ein. Verzichtet eine Partei
auf einen Wahlvorschlag, dann bleibt ihr Sitz in der Kommission unbesetzt.
3 Der Gemeinderat achtet bei der Wahl der Mitglieder auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter sowie auf das Interesse der Mitglieder am Thema Nachhaltigkeit.

## § 3 {#par_3}

Präsidium und Sekretariat
1 Das Präsidium wird ex officio vom zuständigen Mitglied des Gemeinderats ausgeübt. Die Partei, der
das Gemeinderatsmitglied angehört, hat keinen weiteren Sitz in der Kommission. Die Kommission
wählt aus ihrer Mitte eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten.
2 Das Sekretariat wird von einer oder einem Mitarbeitenden der Gemeinde geführt. Diese bzw. dieser
muss über Fachkenntnisse im Bereich der Nachhaltigkeit verfügen und wird vom Gemeinderat als
stimmberechtigtes Mitglied in die Kommission gewählt.

## § 4 {#par_4}

Aufgaben der Kommission
1 Die Kommission fördert die Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in der Gemeinde
Riehen und nimmt dafür folgende Aufgaben wahr:
a) Sie macht praktische Aspekte der Nachhaltigkeit für die Bevölkerung sichtbar und stärkt
das Thema durch die Umsetzung eigener Projekte und geeignete Öffentlichkeitsarbeit.
b) Sie begleitet und überwacht die Umsetzung der kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie und
berichtet darüber.
c) Sie prüft die Entwicklung anhand von Kennzahlen und Nachhaltigkeitszielen und stellt
Vergleiche mit anderen Städten und Gemeinden an.
d) Sie erarbeitet Handlungsempfehlungen zuhanden des Gemeinderates und der Verwaltung
und
e) berät den Gemeinderat in seinen strategischen Aufgaben in allen Belangen im Sinne der
Nachhaltigkeitsstrategie.
1) RiE 111.100
2) RiE 153.100
Natur / Umwelt RiE 789.150
2 Die Kommission tritt auf Einladung des Präsidiums so oft zusammen, als es die Geschäfte erfordern,
mindestens aber zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst).

## § 5 {#par_5}

Übergangsbestimmungen
1 Die Kommission Lokale Agenda 21 wird in die Kommission Lokale Agenda 2030 für nachhaltige
Entwicklung überführt und nimmt ihre Aufgaben bis zum Ende der Legislatur 2022 - 2026 nach diesem Reglement wahr.
Schlussbestimmung
Dieses Reglement ist zu publizieren; es tritt am fünften Tag nach der Publikation in Kraft.
Natur / Umwelt RiE 789.150
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
17.09.2024 26.09.2024 Erlass Erstfassung 21.09.2024
Natur / Umwelt RiE 789.150
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 17.09.2024 26.09.2024 Erstfassung 21.09.2024
