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title: "Vereinsförderung: Reglement"
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# Vereinsförderung: Reglement

## text {#text}

AM
ZU
Gemeinde Balzers
Reglement
Vereinsförderung
Inhalt
1. EinleituNS rer 3
2 BezeichnunßgeN..seree rer 3
3 Aufnahme in die Vereinslist@........ EEE 3
3.1 (CA 1] | 57) DE‘
3.2 AUS aneiereunee EEE. 13
4 Voraussetzungen für die jährliche Anspruchsberechtigung der Vereinsförderung ........................ 4
5 Finanzielle und materielle Unterstützung von DorfvereineN see A
5.1 (C) {9111015 | AO}
5:2 Berechnung der Vereinsförderungß ser EEE A
5.2.1 VereinspauSchäal@....eere ee e er eEeEe EEE EEEEE BEER LEERREEE LEERE RERER BE KRLEERLSESEEEEE EEE D
5.22 Grundbeitraß isn Eee regen pn RR MARERSARAASANBENKEREAKRROR EHEN
5.2.3 SO] 1TO | TASTT1 UK ||
5.2.4 Trainer-, Instruktoren- und DirigentenzuSCchlaß «see 8
53 Mitglieder in landesweit organisierten VereineN seen 8
5.4 Zusätzliche Unterstützung auf Antraß euer
5.5 Bereitstellen von Räumlichkeiten und Einrichtungen esse 9
6 Ausschüttung der VereinsförderUNng seen 1Ü
7 INKrafttrete erraten lesen np IE ARRMRALUAPRARARRHORHUHTTUNNE RUE ROH TO
1 Einleitung
Die Gemeinde erachtet ein vielschichtiges Vereinsleben und eine sinnvolle Freizeitgestaltung als
wichtige Faktoren zur Förderung des Wohlbefindens im Rahmen der dörflichen Gemeinschaft.
Als Wertschätzung der Vereine in Bezug auf die positive Förderung
- des kulturellen Lebens
- der allgemeinen Volksgesundheit
- der Bildung
- der Freizeitgestaltung
- des Zusammenlebens in der Dorfgemeinschaft
- der Jugend sowie
- der Umwelt und Natur
erachtet es die Gemeinde als wertvoll einen angemessenen Beitrag zu leisten. Der Gemeinde Balzers
ist es wichtig, dass die Vereine Eigenleistungen erbringen, dass aktive Vereine für ihre Ausgaben aber
auch unterstützt werden.
Dieses Reglement regelt die Vereinsförderung in der Gemeinde Balzers.
2 Bezeichnungen
Personenbezeichnungen in diesem Reglement beziehen sich auf Angehörige jeden Geschlechts.
3 Aufnahme in die Vereinsliste
3.1 Grundsatz
Grundsätzlich haben alle dauerhaft in Balzers ansässigen Vereine die Möglichkeit auf Aufnahme in
die Vereinsliste der Gemeinde Balzers, sofern sie keine kommerziellen Ziele wahrnehmen und in oder
für Balzers aktiv sind. Die Vereine nehmen kulturelle, sportliche, sicherheitstechnische, soziale, karitative, bildende, naturbezogene oder gesundheitspolitische Aufgaben als Beitrag zur Dorfgemeinschaft wahr.
3.2 Aufnahme
Der Antrag auf Aufnahme in die Vereinsliste ist schriftlich an die Gemeindeverwaltung (Stabsstelle
Gemeindevorstehung) zu richten. Folgende Unterlagen sind beizulegen:
a) Antrag auf Aufnahme in die Vereinsliste
b) Gültige Vereinsstatuten
c) Gründungsprotokoll des Vereins
d) Mitgliederliste
Der Gemeinderat entscheidet über die Aufnahme eines Vereins in die Vereinsliste der Gemeinde Balzers aufgrund der unter 3.1 aufgeführten Grundsätze.
3.3 Ausschluss
Eine Vereinsauflösung ist der Gemeinde Balzers (Stabsstelle Gemeindevorstehung) umgehend zu
melden. Der Verein wird dann aus der Vereinsliste gelöscht. Damit derselbe oder ein nachfolgender
Verein wieder in die Vereinsliste aufgenommen werden kann, ist erneut ein Antrag auf Aufnahme in
die Vereinsliste zu stellen.
Ist ein Verein drei Jahre nicht aktiv, wird er aus der Vereinsliste gelöscht (Fragebogen Vereinsförderung und Jahresbericht nicht abgegeben).
4 Voraussetzungen für die jährliche Anspruchsberechtigung der Vereinsförderung
® Der Verein muss in der Vereinsliste der Gemeinde Balzers eingetragen sein
© Termingerechte Eingabe des komplett ausgefüllten «Fragebogen Vereinsförderung»
© Vollständige Mitgliederliste mit Namen, Vornamen, Adresse und Jahrgang der aktiven Vereinsmitglieder (keine Passivmitglieder, Ehrenmitglieder und Helfer), wobei die aktiven Vereinsmitglieder in folgende Kategorien einzuteilen sind:
a) Jungmitglieder, Aktivmitglieder bis 18 Jahre
b) Aktivmitglieder ab 19 Jahre bis 64 Jahre
c) Senioren, Aktivmitglieder ab 65 Jahre
© Protokoll der letzten Generalversammlung
© Jahresbericht des vergangenen Vereinsjahres
© Erfolgsrechnung, Bilanz und Revisorenbericht des vergangenen Vereinsjahres
Die erforderlichen Unterlagen sind jeweils bis zum 31. Januar des Folgejahres einzureichen.
Anträge für die Vereinsförderung sind an die Gemeindeverwaltung (Stabsstelle Gemeindevorstehung) zu richten.
5 Finanzielle und materielle Unterstützung von Dorfvereinen
5.1 Grundsatz
Grundsätzlich haben alle in Balzers ansässigen Ortsvereine die Möglichkeit auf finanzielle Berücksichtigung, sofern sie durch den Gemeinderat in die Vereinsliste der Gemeinde Balzers aufgenommen
sind.
5.2 Berechnung der Vereinsförderung
Gesamtbeitrag Vereinsförderung
Der Gesamtbeitrag summiert sich aus folgenden Teilbeiträgen:
a) Vereinspauschale
b) Grundbeitrag
c) Sonderbeiträge
d) Trainer-, Instruktoren- und Dirigentenzuschlag
5.2.1 Vereinspauschale
Jeder Verein, der in die Vereinsliste der Gemeinde Balzers aufgenommen ist, wird mit einer, von der
Anzahl Mitglieder abhängigen Vereinspauschale, unterstützt:
< 20 Mitglieder CHF 300.00
21 — 50 Mitglieder CHF 500.00
>51 Mitglieder CHF 1'000.00
5.2.2 Grundbeitrag
Der Grundbeitrag setzt sich aus vier Teilbeiträgen zusammen:
a) Mitgliederbeitrag
b) Jugendförderbeitrag
c) Seniorenförderbeitrag
d) Staffelung des Grundbeitrages
Mitgliederbeitrag
Beim Mitgliederbeitrag wird die Mitgliederzahl des Vereins berücksichtigt (alle Aktivmitglieder inkl.
Jugendliche und Senioren).
Beitrag: CHF 10.00 / Mitglied
Der Mitgliederbeitrag wird für maximal 100 Vereinsmitglieder ausbezahlt (Deckel).
© Maximalbetrag: 100 Vereinsmitglieder x CHF 10.00 = CHF 1'000.00 pro Jahr
Jugendförderbeitrag
Mit der Jugendförderung soll vor allem die Vereinsbasis unterstützt werden. Dieser Beitrag ist von
der Anzahl Jugendlichen (< 18 Jahre) im Verein abhängig.
Beitrag: CHF 20.00 / Jugendlicher (< 18 Jahre)
Der Jugendförderbeitrag wird für maximal 100 Jugend-Mitglieder eines Vereins ausbezahlt (Deckel).
© Maximalbetrag: 100 Jugendliche Vereinsmitglieder x CHF 20.00 = CHF 2'000.00 pro Jahr
Seniorenförderbeitrag
Die Vereine sind auch angehalten den Senioren eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung zu ermöglichen.
Dafür werden die Vereine zusätzlich unterstützt.
Beitrag: CHF 20.00 / Senior (> 65 Jahre)
Der Seniorenbeitrag wird für maximal 100 Senioren eines Vereins ausbezahlt (Deckel).
© Maximalbetrag: 100 Senioren eines Vereins x CHF 20.00 = CHF 2'000.00 pro Jahr
Staffelung des Grundbeitrages
Der Grundbeitrag unterliegt einer gestaffelten Auszahlung. Die in Balzers wohnhaften Mitglieder eines Vereins finden wie folgt Berücksichtigung:
Ist der Anteil, der in Balzers wohnhaften Mitglieder
>75% erfolgt die Auszahlung des Grundbeitrages zu 100%
50-74% erfolgt die Auszahlung des Grundbeitrages zu 60%
20-49% erfolgt die Auszahlung des Grundbeitrages zu 30%
< 20% erfolgt keine Auszahlung des Grundbeitrages
— Die Vereinspauschale und die Sonderbeiträge werden trotzdem ausbezahlt!
> Maximal möglicher Grundbeitrag: CHF 5'000.00 pro Jahr
5.2.3 Sonderbeiträge
Um Vereine für ausserordentliche Aktivitäten zu fördern, werden Sonderbeiträge an die Vereine ausbezahlt. Die Gemeinde Balzers möchte aktive Vereine zusätzlich unterstützen. Um ein Zeichen der
Dankbarkeit zu setzen, werden durch die Gemeinde Balzers folgende Sonderbeiträge geleistet:
a) Sonderbeitrag Wettbewerb
b) Sonderbeitrag Gemeindeanlässe
c) Sonderbeitrag Jugendgruppe
d) Sonderbeitrag Aktivität
Sonderbeitrag Wettbewerb
Die Gemeinde unterstützt die Teilnahme an Wettbewerben, Meisterschaften und Wettspielen sowie
auch deren Durchführung.
© Teilnahme an Meisterschaften / Durchführen von Meisterschaften
© Teilnahme an einem Wertungsspiel / Durchführen von einem Wertungsspiel
® Durchführen eines internationalen Anlasses
© Wettbewerb, Wettkampf ausserhalb der Landesgrenzen (Liechtenstein / Schweiz)
Beispiele, bei denen der «Sonderbeitrag Wettbewerb» gewährt wird:
® Internationales Fussballturnier organisieren oder teilnehmen
© VWertungsspiel an einem Verbandsmusikfest, Eidgenössischen oder Kantonalen Musikfest
© Feuerwehrwettkämpfe
© Teilnahme an regionalen oder Eidgenössischen Turnfesten
Sportvereine, welche regelmässig an Meisterschaften teilnehmen, bekommen den Betrag pauschal
1x pro Jahr.
© Maximal möglicher Sonderbeitrag Wettbewerb: CHF 1'000.00 pro Jahr
Sonderbeitrag Gemeindeanlässe
Die Gemeinde Balzers unterstützt Anlässe innerhalb der Gemeinde, welche für die gesamte Bevölkerung durchgeführt werden.
Beispiele, bei denen der «Sonderbeitrag Gemeindeanlässe» gewährt wird:
© Unterhaltungsabend im Gemeindesaal
® Gartenfest des Feldgartenvereins Balzers
© Konzerte und Theater im Gemeindesaal
© Bongertfeste, Gartenkonzerte, Schlosskonzerte, ...
© Suppentag, Roratefrühstück, ...
Jeder durchgeführte Anlass wird mit CHF 500.00 von der Gemeinde unterstützt. Es werden maximal
drei Anlässe pro Jahr und Verein unterstützt. Nicht durchgeführte Anlässe werden nicht unterstützt.
> Maximal möglicher Sonderbeitrag Gemeindeanlässe: 3x CHF 500.00 = CHF 1'500.00 pro Jahr
Sonderbeitrag Jugendgruppe
Der Gemeinde Balzers ist es wichtig, dass die Jugend einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung nachgehen kann. Vereine, welche eine Jugendgruppe führen, werden zusätzlich unterstützt.
Jedem Gesuch für die Vereinsförderung ist ein ausführlicher Jahresbericht der Jugendgruppe beizulegen.
> Maximal möglicher Sonderbeitrag Jugendgruppe: CHF 1'000.00 pro Jahr
Sonderbeitrag Aktivität
Mit dem «Sonderbeitrag Aktivität» werden Aktivitäten / Dienste für die Gemeinde unterstützt und
gefördert. Der Gemeinde Balzers ist es wichtig, dass sich die Vereine aktiv am Dorfleben beteiligen.
Dabei muss der Verein selber nicht der Veranstalter sein, sondern trägt zur Bereicherung einer Veranstaltung bei. Auch werden «kleinere» Veranstaltungen unterstützt, welche nur einen Teil der Einwohnerinnen und Einwohner ansprechen.
Beispiele, bei denen der Sonderbeitrag Aktivität gewährt wird:
® Stand am Jahrmarkt, beim Adventszauber, ...
© Mithilfe beim Sportfest
® Ostereiersuche Feuerwehr
® Kinderskirennen
® Jedermann Skikurs
© Auftritt einer Jugendformation
© Apero ausschenken
® Pfadi Schnuppernachmittag
® Kleiderpräsentation Pföhrassler
© Durchführen von öffentlichen Übungen
® Auftritte in der Kirche
© Teilnahme an Fronleichnams-Prozession
® Durchführen von Sportanlässen für Balzner Schüler
® Musikalische Umrahmungen
° ““.
Pro Aktivität für die Gemeinde wird der Verein mit CHF 250.00 unterstützt. Es werden maximal 20
Aktivitäten pro Jahr und Verein unterstützt.
Aktivitäten / Dienste, welche schon mit einem Stundensatz oder einer Pauschalen vergütet werden,
werden nicht weiter mit einem Sonderbeitrag unterstützt.
=> Maximal möglicher Sonderbeitrag Aktivität: CHF 5'000.00 pro Jahr
5.2.4 Trainer-, Instruktoren- und Dirigentenzuschlag
Trainer, Instruktoren und Dirigenten sind ein grosser Kostenblock bei den Vereinen. Deshalb unterstützt die Gemeinde die Vereine mit folgender Formel:
Sonderbeitrag für Trainer, Instruktoren und Dirigenten = Wochenstunden x CHF 1'000.00
Wochenstunden:
Anzahl Stunden, an welchen ein Verein in der Vorbereitungszeit auf einen Anlass trainiert, probt, ausbildet, ..., z.B.:
® Vorbereitung auf die 1. Liga Meisterschaft
© Vorbereitung auf ein Konzert
Die Gemeinde gewährt den «Sonderbeitrag für Trainer, Instruktoren und Dirigenten» unter folgenden Auflagen:
© Die Ausbildner, Trainer und Dirigenten sind beim Verein angestellt. Sie haben also einen
AHV-Ppflichtigen Arbeitsvertrag mit dem Verein.
© Es wird nur eine Formation eines Vereins gefördert (die «höchstklassierte»)
° Wenn z.B. über J&S (Jugend und Sport) schon Förderungen bezogen werden, erfolgt keine
zusätzliche Unterstützung seitens der Gemeinde.
> Maximal möglicher Sonderbeitrag für Trainer, Instruktoren und Dirigenten: CHF 5'000.00
pro Jahr
5.3 Mitglieder in landesweit organisierten Vereinen
Vereinsmitglieder von landesweit organisierten Vereinen, welche Disziplinen anbieten, die in Balzers
nicht angeboten werden, können ebenfalls um Vereinsförderung für die Balzner Mitglieder ansuchen, müssen aber von sich aus aktiv werden. Beispiele sind Nordic Club, Basketball, Special Olympics
Liechtenstein, Billard, Bob- und Skeleton, Boccia, Bogenschützen, Handball, Motocross, Radsport,
Rugby, Unihockey, Volleyball, .... Bei der Ausschüttung der Förderbeiträge gilt Kapitel 5.2.1.2 Grundbeitrag, wobei Abschnitt d) Staffelung des Grundbeitrages, nicht zum Tragen kommt.
Für die landesweit organisierten Vereine besteht ausserdem auch die Möglichkeit von der Vereinsförderung (Sonderbeiträge) in Balzers zu profitieren, wenn sie in der Gemeinde Balzers Veranstaltungen organisieren. Sie haben sich vor der Veranstaltung mit einem Konzept bei der Gemeindeverwaltung Balzers, Stabsstelle Gemeindevorstehung, zu melden.
5.4 Zusätzliche Unterstützung auf Antrag
Die Vereine sind zu Eigenleistungen in angemessenem Rahmen angehalten. Bei Anschaffungen und
Veranstaltungen haben die Vereine vorerst genau die Verfügbarkeit staatlicher Subventionen aus
den diversen Fonds zu prüfen und soweit als möglich auszuschöpfen.
Bei der Bemessung von zusätzlicher Unterstützung auf Antrag kann der Gemeinderat auch die finanzielle Lage und die Einkünfte des ansuchenden Vereins berücksichtigen. Projekte, die der positiven
Darstellung der Gemeinde nach aussen dienen, sind besonders förderungswürdig.
Für Anschaffungen bzw. Veranstaltungen können Vereine einen Antrag auf zusätzliche Unterstützung
stellen (diese Anträge können über das ganze Jahr gestellt werden). Dies sind zum Beispiel:
® Uniformen / Einheitskleidung (ausgenommen Sportbekleidung)
® Musikinstrumente und Reparaturen
© Schulung / Weiterbildung / Jugendlager (Unterkunft, Verpflegung, An- und Rückreise)
® Ausrüstungsgegenstände
® Spezielle Veranstaltungen (z.B. Verbandsfeste)
Die Anträge sind rechtzeitig, vor Beginn des Anlasses bzw. vor dem Kauf bei der Gemeindeverwaltung, Stabsstelle Gemeindevorstehung, einzureichen und entsprechend bewilligen zu lassen.
Kulturelle Veranstaltungen werden in einem separaten Reglement beschrieben (Reglement Kulturförderung).
5.5 Bereitstellen von Räumlichkeiten und Einrichtungen
Die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Einrichtungen für Zusammenkünfte, Proben und sonstige
Anlässe für Ortsvereine erfolgt in der Regel kostenlos und wird auf die Bemessung einmaliger oder
jährlich wiederkehrender Beiträge nicht angerechnet. Sonderregelungen bleiben vorbehalten. Jeder
Benützer von gemeindeeigenen Räumlichkeiten und Anlagen hat sich an die entsprechenden Reglemente zu halten.
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Räumlichkeiten und Einrichtungen. Solche werden nur bei
Verfügbarkeit und auf Antrag individuell geprüft und allenfalls zugeteilt.
Die Gemeinde Balzers kann die Nutzung und Gemeinderäumlichkeiten entziehen, wenn gegen die
Reglemente verstossen wird. Im Weiteren kann die Gemeinde zur Verfügung gestellte Vereinsräume
zurückverlangen, wenn die Gemeinde eigenen Bedarf für die Räumlichkeiten hat. Es gilt die Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten.
6 Ausschüttung der Vereinsförderung
Die Festlegung der Vereinsförderung wird jährlich durch die Gemeindeverwaltung (Stabsstelle Gemeindevorstehung) vorgenommen. Als Grundlage für die Berechnung dient dieses Reglement, «Reglement Vereinsförderung» der Gemeinde Balzers.
Der Gemeindevorsteher prüft die Berechnungen und gibt die Vereinsförderung zur Zahlung frei. Er
informiert den Gemeinderat in der nächsten Gemeinderatssitzung über die Höhe der ausgeschütteten Beträge der Vereinsförderung.
Die Ausschüttung der Vereinsförderung erfolgt im 1. Halbjahr.
Bei Streitigkeiten / Rekursen eines Vereins bezüglich des Vereinsbeitrages entscheidet der Gemeinderat aufgrund der dargelegten Fakten. Ausserdem kann der Gemeinderat auf Antrag der Gemeindevorstehung beschliessen, dass ein Vereinsbeitrag nicht ausbezahlt wird. Dies gilt insbesondere, wenn ein
Verein bei der Eingabe für die Vereinsförderung falsche Angaben macht oder wenn ein Verein durch
seine Aktivitäten negativ auffällt und so dem Ansehen der Gemeinde schadet. Gründe dafür können
sein, dass ein Verein radikales Gedankengut verbreitet, unlauter handelt oder wenn das Vereinsvermögen nicht nach dem Vereinszweck (Statuten) verwendet wird.
7 Inkrafttreten
Der Gemeinderat hat das Reglement zur Vereinsförderung in der Sitzung vom 30. September 2020
genehmigt.
Es ersetzt das bisherige Reglement der Vereinsförderung vom Dezember 2013 und tritt per 1. Januar
2021 in Kraft.
Balzers, 30.09.2020
/Hansjörg Büchel Desiree Bürzle
Gemeindevorsteher Vizevorsteherin
