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title: "Studienordnung für den Masterstudiengang Management and Law an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften"
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# Studienordnung für den Masterstudiengang Management and Law an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

## § 1 Gegenstand {#par_1}

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der
ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)3 den Masterstudiengang Management and Law.

## § 2 Anhang {#par_2}

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
Studium und
Umfang
§ 3.5 1 Der Masterstudiengang kann als Vollzeit- oder Teilzeitstudium angeboten werden.
2 Der Studiengang umfasst Studienleistungen im Umfang von 90
ECTS-Credits6.
Anrechnung
von ECTS-

## § 4 Credits6 {#par_4}

An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits6
werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.
B. Zulassung zum Studium
Voraussetzungen
§ 5.6 1 Zum Studium zugelassen werden können Bewerberinnen
und Bewerber mit einem Bachelorabschluss von mindestens 180 ECTS-
Credits:
a. in Wirtschaftsrecht oder in einem gleichwertigen rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang,
414.253.845 Masterstudiengang Management and Law – ZHAW
b. in Business Administration mit Studienrichtung Management and
Law (mit Auflagen zur Nachqualifikation im rechtswissenschaftlichen Bereich),
c. in Business Administration (mit Auflagen zur Nachqualifikation
im rechtswissenschaftlichen Bereich),
d. in Rechtswissenschaft (mit Auflagen zur Nachqualifikation im
wirtschaftswissenschaftlichen Bereich).
2 Über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen gemäss Abs. 1 lit. a
entscheidet die Studiengangleitung.
3 Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem
a. einen Nachweis der Deutsch- und Englischkenntnisse auf Stufe C1
gemäss Common European Framework of Reference for Languages
(CEFR) erbringen, sofern Deutsch und Englisch nicht ihre Muttersprache ist,
b. die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren.
4 Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.
5 Nachqualifikationen können im Umfang von bis zu 36 ECTS-Credits verlangt werden. Falls die vorausgesetzten rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Kompetenzen bei Studienbeginn teilweise noch nicht
vorliegen, kann das Studium dennoch begonnen werden. Weitere Einzelheiten zu den Nachqualifikationsleistungen, insbesondere, bis zu welchem Zeitpunkt diese erbracht werden müssen, sind im Anhang geregelt.
§ 6.7
Endgültige
Abweisung an
einer anderen
Hochschule
§ 6 a.9 Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhaltlich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden,
wird die Zulassung zum Studium verweigert. Die Entscheidung liegt bei
der Studiengangleitung.
C. Module

## § 7 Modulkategorien {#par_7}

Das Studienangebot besteht aus folgenden Modulkategorien:
a. Rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Module,
b. Wissenschaftliches Arbeiten / Wissenschaftliche Praxisprojekte (anwendungsorientierte Forschung),
c. Masterarbeit.

## § 8 Modulsprachen {#par_8}

Die Module werden in deutscher oder englischer Sprache
durchgeführt.
Masterstudiengang Management and Law – ZHAW 414.253.845
D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Bewertung
von Leistungsnachweisen und
Benotung von
Modulen
§ 9.11 1 Leistungsnachweise werden auf einer Notenskala von 6 bis 1
in Viertelnotenschritten bewertet. Für einzelne Leistungsnachweise
kann auch die Bewertung «bestanden» oder «nicht bestanden» vergeben werden.
2 Ein Modul ist bestanden, wenn
a. die Modulnote mindestens 4,0 beträgt oder
b. das Modul mit «bestanden» bewertet wird.
3 Bei benoteten Modulen müssen alle nicht benoteten Leistungsnachweise bestanden sein. Die Modulbeschreibung kann abweichende
oder zusätzliche Bestehensvoraussetzungen festhalten.
§ 10.7
Expertinnen

## § 11 und Experten {#par_11}

1 Expertinnen und Experten werden zur Begutachtung von
Masterarbeiten beigezogen und können zur Betreuung der Praxisprojekte eingesetzt werden.
2 Expertinnen und Experten haben bei der Bewertung eine beratende Funktion.

## § 12 Nachbesserung {#par_12}

1 Die Studiengangleitung kann für einzelne Leistungsnachweise oder Module, die mit Noten zwischen 3,5 und 3,99 bewertet wurden, eine Nachbesserung anbieten.
2 Die Nachbesserung von unbegründet versäumten Leistungsnachweisen ist ausgeschlossen.5
3 Die Studiengangleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und
Zeitpunkt der Nachbesserung.
4 Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit der Note 4,0 bewertet.
Wiederholung
von Modulen
§ 13.9 Wer ein Modul nicht besteht, muss alle nicht bestandenen
Leistungsnachweise des Moduls wiederholen. Die Studiengangleitung
legt Termine und Modalitäten fest.

## § 14 Masterarbeit {#par_14}

Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn 50 ECTS-
Credits6 erreicht sind.
E. Studienabschluss und Masterdiplom
Titel§ 15.10 Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science
ZHAW in Management and Law» abgeschlossen.
414.253.845 Masterstudiengang Management and Law – ZHAW
Abschluss des

## § 16 Studiums {#par_16}

Der Mastertitel wird vergeben, wenn
a.6 alle erforderlichen Pflichtmodule bestanden und
b. 90 ECTS-Credits6 erreicht sind.
Abschlussnote § 17.9 Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der
Noten der promotionsrelevanten Module. Die Modulnoten werden nach
ECTS-Credits gewichtet.
Überzählige
ECTS-Credits
aus Wahlpflichtmodulen
§ 18.8 1 Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.
2 Die Studiengangleitung regelt,
a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,
b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche
Wahlpflichtmodule überzählig sind.
3 Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.
1 OS 69, 46; Begründung siehe ABl 2013-12-20. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 10. Dezember 2013.
2 Inkrafttreten: 1. März 2014.
3 LS 414.252.3.
4 Eingefügt durch B vom 3. November 2016 (OS 72, 120; ABl 2017-01-13). In
Kraft seit 1. April 2017.
5 Fassung gemäss B vom 24. Oktober 2017 (OS 73, 57; ABl 2017-11-17). In Kraft
seit 1. Februar 2018.
6 Fassung gemäss B vom 23. August 2018 (OS 74, 38; ABl 2018-12-07). In Kraft
seit 1. Februar 2019.
7 Aufgehoben durch B vom 23. August 2018 (OS 74, 38; ABl 2018-12-07). In Kraft
seit 1. Februar 2019.
8 Eingefügt durch B vom 22. August 2019 (OS 75, 49; ABl 2019-11-01). In Kraft
seit 1. April 2020.
9 Fassung gemäss B vom 22. August 2019 (OS 75, 49; ABl 2019-11-01). In Kraft
seit 1. April 2020.
10 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 520; ABl 2022-08-19). In Kraft seit
1. Januar 2023.
11 Fassung gemäss B vom 5. September 2024 (OS 79, 413; ABl 2024-09-27). In
Kraft seit 1. Dezember 2024.
Masterstudiengang Management and Law – ZHAW 414.253.845
Anhang
zur Studienordnung für den Masterstudiengang
Management and Law an der Zürcher Hochschule
für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Management and Law an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in
die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur
bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.
