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title: "Museum Aargau Benutzungs- und Gebührenreglement Schloss Habsburg"
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# Museum Aargau Benutzungs- und Gebührenreglement Schloss Habsburg

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495.235
Museum Aargau
Schloss Habsburg
CH-5245 Habsburg
Tel.: +41 (0)848 871 200
Fax: +41 (0)62 888 48 41
Museum Aargau
Benutzungs- und Gebührenreglement Schloss Habsburg 1
gestützt auf § 17 Abs. 3 des Kulturgesetzes (KG) vom 31. März 2009 2
1. Allgemeines
Das Schloss Habsburg ist ein Denkmal von nationaler Bedeutung. Seine geschichtliche Bausubstanz
darf durch die Nutzung in keiner Weise beeinträchtigt werden.
Das Museum Aargau entscheidet über die Art der musealen Benutzung der Schlossanlage. Es kann
einzelne Aufgabenbereiche an Dritte delegieren oder für solche Dritte beiziehen.
2. Museum
2.1. Öffnungszeiten
Das Museum auf Schloss Habsburg ist in der Regel vom 1. April bis 31. Oktober von 10.00 bis 22.00
Uhr täglich ausser Montag dem Publikum zugänglich. Vom 1. November bis 31. März ist das Museum
jeweils von 11.00 bis 22.00 Uhr von Mittwoch bis Sonntag geöffnet. Während den Weihnachtsferien ist
das Museum geschlossen.
An allgemeinen Feiertagen ist das Museum auf Schloss Habsburg geöffnet.
Befristete Abweichungen und Schliesstage an Feiertagen etc. werden von der Museumsdirektion
festgelegt und öffentlich bekannt gemacht.
2.2. Eintritt
Für den Besuch von Schloss Habsburg wird keine Eintrittsgebühr erhoben (siehe Ziffer 4.2.).
An ausgewählten Tagen (Internationaler Museumstag, Spezialveranstaltungen etc.) können
Eintrittsgebühren erhoben werden.
1 Stand 1. Januar 2015; AGS 2014/6-3 / 2014/6-22
2 SAR 495.200
AGS 2014/6-3
2.3. Geschichtsvermittlung
Es werden Führungen und Geschichtsvermittlungsprogramme angeboten (siehe Ziffer 4.3.).
2.4. Sonderöffnungen
Besuche und Führungen ausserhalb der Öffnungszeiten sind auf Anfrage möglich (siehe Ziffer 4.4.).
Anfragen sind schriftlich einzureichen. Das Museum Aargau entscheidet abschliessend über
Sonderöffnungen.
2.5. Verbote
Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen des Schlosses und Nebengebäuden strikte untersagt.
3. Veranstaltungen
3.1. Allgemeine Bestimmungen
Als Veranstalter von öffentlichen kulturellen Anlässen tritt das Museum Aargau auf. Es kann die
Veranstaltung Dritten übertragen.
Die zum Restaurant gehörenden Räumlichkeiten können gemietet werden. Hierfür ist der Pächter des
Restaurants anzufragen. Vermietungen seitens des Museum Aargau werden nicht angeboten.
3.2. Nutzungsbestimmungen
3.2.1. Dekorationen
Das Anbringen von Dekorationen an Wänden, Pfeilern und Decken im grossen Turm, im kleinen
Burghof und im Bereich des Treppenhauses ist nicht gestattet.
3.2.2. Film- oder Fotoaufnahmen
Für Aufnahmen, die veröffentlicht werden, bedarf es einer Bewilligung des Museum Aargau. Der
Zweck und die weitere Verwendung der Aufnahmen sind dem Museum Aargau frühzeitig schriftlich
bekannt zu geben. Das Museum Aargau entscheidet abschliessend über die Bewilligung der
Aufnahmen. Allfällige Kosten werden in Absprache mit dem Museum berechnet.
3.2.3. Haftung
Der Kanton lehnt bei Unfällen und Beschädigungen jede Haftung ab. Für Schäden an Gebäude und
Mobiliar haftet gegenüber dem Kanton der Veranstalter beziehungsweise der Mieter. Der Abschluss
einer Haftpflicht- und Veranstaltungsversicherung wird dringend empfohlen.
4. Eintritte und Gebühren (in Franken)
4.1. Allgemeine Bestimmungen
Ist für eine Leistung nachfolgend keine Gebühr festgelegt, wird sie einer vergleichbaren Position
zugeordnet oder nach Aufwand berechnet.
495.235
Bei personellen Leistungen wird im Minimum eine halbe Stunde verrechnet. Es wird auf die halbe
Stunde aufgerundet abgerechnet.
4.2. Eintritte
Eintritte sind unentgeltlich.
4.3. Führungen und Workshops
Führungen für Gruppen mit maximal 25 Personen.
Die Gebühren für Führungen richten sich nach Länge des Angebots.
Führungen 80.00 – 170.00
Die Gebühren für Spezialführungen und Workshops richten sich nach Länge des Angebots, benötigter
Infrastruktur, anfallenden Materialkosten sowie personellem Aufwand.
Spezialführungen und Workshops 130.00 pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter und
Stunde (minimal 130.00) zuzüglich
Sachkosten
4.4. Sonderöffnungen
Sonderöffnung des Museums 120.00 pro Stunde (inklusive einer Aufsicht)
zusätzliche Aufsichten 50.00 pro Aufsicht
und Stunde
Anzahl Aufsichten nach Aufwand
4.5. Annullierungen
Bei Annullierungen von Führungen und Vermittlungsangeboten wird wie folgt Rechnung gestellt:
- weniger als 15 Tage vor dem reservierten Termin: Annullierungsgebühr von Fr. 100.00,
beziehungsweise volle Gebühr bei Angeboten unter Fr. 100.00,
- bei Absage oder Fernbleiben am Tag des Angebots: Angebotsgebühr. Bei Verspätung am Tag
des Angebots besteht kein Anspruch auf die volle Dauer des Angebots.
Bei Annullierungen von Sonderöffnungen wird wie folgt Rechnung gestellt:
- 60 bis 15 Tage vor dem reservierten Termin: Annullierungsgebühr von Fr. 100.00,
- weniger als 15 Tage vor dem reservierten Termin: 50% der Gesamtkosten inklusive
vereinbarter Leistungen (Personal, Verpflegung),
- bei Absage oder Fernbleiben am reservierten Termin werden die Gesamtkosten inklusive
vereinbarter Leistungen (Personal, Verpflegung) in Rechnung gestellt.
5. Schlussbestimmung
Bei vertraglichen Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Lenzburg.
AGS 2014/6-3
6. Inkrafttreten
Das Reglement tritt auf den 1. Januar 2015 in Kraft.
Wildegg, 17. Oktober 2014 Museum Aargau
Jörn Wagenbach
Ziffer 4 vom Regierungsrat am 5. November 2014 genehmigt.
