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title: "Briefwechsel vom 14. November 1958 mit der Benelux betreffend die Aufhebung des Einfuhrzolles von bestimmten schweizerischen Maschinen"
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# Briefwechsel vom 14. November 1958 mit der Benelux betreffend die Aufhebung des Einfuhrzolles von bestimmten schweizerischen Maschinen

## Briefwechsel vom 14. November 1958 mit der Benelux betreffend die Aufhebung des Einfuhrzolles von bestimmten schweizerischen Maschinen {#text}

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0.632.291.722
Briefwechsel vom 14. November 1958
mit der Benelux
betreffend die Aufhebung des Einfuhrzolles
von bestimmten schweizerischen Maschinen
AS 1959 1904
Übersetzung
Der Vorsitzende
Genf, den 14. November 1958
der schweizerischen Delegation
Herr Vorsitzender,
Ich bestätige den Empfang Ihres heutigen Schreibens folgenden Inhalts:
«Ich beehre mich, Ihnen folgendes mitzuteilen:
Die zuständigen Behörden der Belgisch-Luxemburgischen Wirtschaftsunion und der Niederlande verpflichten sich, unter Innehaltung der zurzeit bei ihnen in Kraft stehenden Kontrollmassnahmen, die Dampfturbinen sowie Explosions- und Verbrennungsmotoren, die unter die Positionen 822 und 823 ihres gemeinsamen Einfuhrzolltarifs fallen, zollfrei zur Einfuhr zuzulassen, sofern nachgewiesen ist, dass diese Maschinen zum Bau, zur Bestückung oder zur Reparatur in ihrem Territorium liegender Schiffe bestimmt sind, die keiner Einfuhrverzollung unterliegen.
Schwimmbagger, Sandsauger, Schwimmkrane und anderes ähnliches schwimmendes Material werden ebenfalls als Schiffe betrachtet.
Diese Verpflichtung gilt nur solange als die Vorschriften der internationalen Institutionen, denen die Beneluxländer angehören oder angehören werden, keine Änderung dieses Ausnahmeverfahrens bedingen.»
Ich beehre mich, Ihnen mein Einverständnis zu Vorstehendem zu erklären.
Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Stopper
Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung.
