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title: "Reglement über die Bekanntgaben von Daten aus dem Einwohnerregister"
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authority: bfs2939
place: "Schaffhausen (city)"
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kind: regulation
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number: "230.2"
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language: de
in_force_from: 2010-01-01
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status: consolidated
source_url: https://www.stadt-schaffhausen.ch/_doc/4930261
read_on: 2026-11-08
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provisions: 5
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# Reglement über die Bekanntgaben von Daten aus dem Einwohnerregister

## Art. 1 {#art_1}

Dieses Reglement legt fest, welche zusätzlichen Personendaten im
Einwohnerregister zur Erfüllung der städtischen Verwaltungsaufgaben geführt werden, und regelt die Bekanntgabe der Daten des Registers.

## Art. 2 {#art_2}

1 Die Einwohnerkontrolle führt als zusätzliche Personendaten im
Einwohnerregister (NEST) folgende Informationen:
a) Zustelladresse Witwe/Witwer
b) Kehrichtgrundgebührenpflicht
c) Aufrechterhaltung Ausländerausweis
d) Schriftengültigkeit
e) Adresssperre/Auskunftssperre/Schriftensperre
f) Kommunikationsverweise
g) Pendenzen
h) Notizen
2 Pendenzen und Notizen sind Informationen im Zusammenhang
mit aktuellen oder absehbaren einwohnerregisterrechtlichen Vorgängen.

## Art. 3 {#art_3}

1 Die Berechtigung zur Einsicht (im Sinne einer Onlineabfrage) haben die folgenden städtischen Stellen:
a) Steuerverwaltung
b) Bereich Soziales
c) Bereich Tiefbau und Entsorgung (Mutationsberechtigung betreffend die Kehrichtgrundgebührenverrechnung)
Bekanntgaben von Daten aus dem Einwohnerregister 230.2
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2024) 2
d) Verwaltungspolizei
e) Zivilstandsamt
f) Stadtkanzlei
g) Zentralverwaltung
h) Personaldienst
i) Bestattungsamt
j) Vbsh
2 Eine elektronische Meldung bestimmter für die Arbeitserfüllung
notwendiger Mutationen erhalten folgende städtische oder von der
Stadt mit der Erfüllung kommunaler Aufgaben betrauten Stellen
und Institutionen:
a) Steuerverwaltung
b) Bereich Soziales (Beratung und Mandate / Support)
c) Referat für Bildung und Betreuung / Pro Senectute
d) Spitex
e) Erbschaftsamt
f) Bereich Tiefbau und Entsorgung
g) Verwaltungspolizei
h) Städtische Werke Schaffhausen und Neuhausen am Rheinfall
i) Quartiervereine auf Stadtgebiet, einschliesslich Einwohnerverein Altstadt und Dorfverein Hemmental
j) vom Kanton anerkannte Kirchgemeinden (öffentlich-rechtliche

## Art. 4 Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit) {#art_4}

1 Das Einsichtsrecht zur Onlineabfrage wird mittels Verpflichtungserklärungen, welche bei der Einwohnerkontrolle abgelegt sind, -
überwacht.
2 Der Zugriff ist auf Daten beschränkt, die zur Erfüllung der Aufgaben
der berechtigten Stelle erforderlich sind. In der Verpflichtungs-erklärung wird festgelegt, auf welche konkreten Daten die berechtigte
Stelle Zugriff erhält.
3 Bekanntgabe und Einsicht können elektronisch erfolgen, wenn die
Datensicherheit gewährleistet ist.
4 Die Leiterin oder der Leiter der Einwohnerkontrolle kann auf konkrete Anfrage einer Bereichs- oder Abteilungsleitung weiteren im
vorstehenden Artikel nicht aufgeführten städtischen oder von der
Stadt mit der Erfüllung kommunaler Aufgaben betrauten Stellen Daten aus dem Einwohnerregister bekannt geben oder Einsicht gewähren.

## Art. 5 {#art_5}

1 Dieses Reglement tritt auf den 1. Januar 2010 in Kraft.
Bekanntgaben von Daten aus dem Einwohnerregister 230.2
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Januar 2024) 3
2 Es ist in der Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen zu veröffentlichen.
Fussnoten:
1) In Kraft per 1. Januar 2024, Stadtratsbeschluss Nr. 2023-720
vom 7. November 2023.
