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title: "Reglement über dezentrale Lohnnebenleistungen des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements"
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provisions: 19
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# Reglement über dezentrale Lohnnebenleistungen des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements

## Art. 1 A. Allgemeine Bestimmungen {#art_1}

Dieses Reglement regelt die Ausrichtung und den Vollzug
der dezentralen Lohnnebenleistungen im Tiefbau- und Entsorgungsdepartement.

## Art. 2 {#art_2}

Das Reglement gilt für die Angestellten des Tiefbau- und
Entsorgungsdepartements.

## Art. 3 {#art_3}

Die dezentralen Lohnnebenleistungen betragen höchstens Fr. 150.– pro Kalenderjahr.

## Art. 4 {#art_4}

Die dezentralen Lohnnebenleistungen werden Angestellten ausgerichtet:
a. deren Probezeit abgelaufen ist;
b. deren Anstellungsverhältnis ungekündigt ist;
c. deren befristete Anstellung mehr als 180 Tage dauert.

## Art. 5 {#art_5}

Kein Anspruch besteht, wenn Angestellte:
a. im laufenden Kalenderjahr eine dezentrale Lohnnebenleistung aus einer anderen Organisationseinheit erhalten haben;
b. mit befristeter Anstellung von einem Jahr oder kürzer im
Kalendervorjahr eine dezentrale Lohnnebenleistung erhalten haben.
1 AS 177.100
Gegenstand
Geltungsbereich
Betrag
Anspruch
a. Grundsatz
b. Vorbehalt
2Reglement über dezentrale Lohnnebenleistungen
des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements177.941

## Art. 6 B. Departementssekretariat {#art_6}

Zur Förderung der Gesundheit wird den Angestellten des
Departementssekretariats ein Beitrag ausgerichtet an die Kosten für:
a. Sportabonnemente, -unterricht und -ausrüstung;
b. gesundheitliches Wohlbefinden.

## Art. 7 {#art_7}

1 Der Gesundheitsbeitrag wird gegen Ausgabenbelege
des laufenden Kalenderjahres erstattet.
2 Es werden lediglich Ausgabenbelege berücksichtigt, die jeweils
im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. November anfallen.

## Art. 8 {#art_8}

1 Die Angestellten reichen ihren Antrag auf Ausrichtung
des Gesundheitsbeitrags der Personalabteilung ein:
a. mit dem dafür vorgesehenen Formular;
b. bis spätestens 30. November des laufenden Kalenderjahres.
2 Pro Kalenderjahr ist ein Antrag möglich.
3 Mehrere Ausgabenbelege unter der maximalen Beitragshöhe
werden gesammelt.

## Art. 9 C. Tiefbauamt {#art_9}

Zur Förderung der Gesundheit wird den Angestellten des
Tiefbauamts ein Beitrag ausgerichtet an die Kosten für:
a. Sportabonnemente, -unterricht und -ausrüstung;
b. gesundheitliches Wohlbefinden.

## Art. 10 {#art_10}

1 Der Gesundheitsbeitrag wird gegen Ausgabenbelege
des laufenden Kalenderjahres erstattet.
2 Es werden lediglich Ausgabenbelege berücksichtigt, die jeweils
im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. November anfallen.

## Art. 11 {#art_11}

1 Die Angestellten reichen ihren Antrag auf Ausrichtung
des Gesundheitsbeitrags der Personalabteilung ein:
a. mit dem dafür vorgesehenen Formular;
b. bis spätestens 30. November des laufenden Kalenderjahres.
2 Pro Kalenderjahr ist ein Antrag möglich.
3 Mehrere Ausgabenbelege unter der maximalen Beitragshöhe
werden gesammelt.
Gesundheitsbeitrag
Belege
Einreichung
Gesundheitsbeitrag
Belege
Einreichung
3Reglement über dezentrale Lohnnebenleistungen
des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements 177.941

## Art. 12 D. Entsorgung + Recycling Zürich {#art_12}

Den Angestellten von Entsorgung + Recycling Zürich
wird unter Vorbehalt von Art. 13 pro Kalenderjahr ein Gutschein
für eine E-Commerce-Plattform im Wert von Fr. 150.– abgegeben.

## Art. 13 {#art_13}

Angestellte, die nach dem 1. September eintreten, erhalten den Gutschein erst für das Folgejahr.

## Art. 14 E. Geomatik + Vermessung {#art_14}

Zur Förderung der Gesundheit wird den Angestellten
von Geomatik + Vermessung ein Beitrag ausgerichtet an die
Kosten für:
a. Sportabonnemente, -unterricht und -ausrüstung;
b. gesundheitliches Wohlbefinden.

## Art. 15 {#art_15}

1 Der Gesundheitsbeitrag wird gegen Ausgabenbelege
des laufenden Kalenderjahres erstattet.
2 Es werden lediglich Ausgabenbelege berücksichtigt, die jeweils
im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. November anfallen.

## Art. 16 {#art_16}

1 Die Angestellten reichen ihren Antrag auf Ausrichtung
des Gesundheitsbeitrags der Personalabteilung ein:
a. mit dem dafür vorgesehenen Formular;
b. bis spätestens 30. November des laufenden Kalenderjahres.
2 Pro Kalenderjahr ist ein Antrag möglich.
3 Mehrere Ausgabenbelege unter der maximalen Beitragshöhe
werden gesammelt.

## Art. 17 F. Grün Stadt Zürich {#art_17}

Den Angestellten von Grün Stadt Zürich wird unter
Vorbehalt von Art. 18 pro Kalenderjahr ein Gutschein für eine
E-Commerce-Plattform im Wert von Fr. 150.– abgegeben.

## Art. 18 {#art_18}

Angestellte, die nach dem 1. September eintreten, erhalten den Gutschein erst für das Folgejahr.

## Art. 19 G. Schlussbestimmung {#art_19}

Dieses Reglement tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Gutschein
Ausrichtung
Gesundheitsbeitrag
Belege
Einreichung
Gutschein
Ausrichtung
Inkrafttreten
