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title: "Reglement über Beschaffung von Drucksachen, Schul-, Büro- und Reinigungsmaterial"
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provisions: 6
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# Reglement über Beschaffung von Drucksachen, Schul-, Büro- und Reinigungsmaterial

## Art. 1 Beschlossen vom Stadtrat am 10. Januar 2005 {#art_1}

Zweck
Dieses Reglement bezweckt die zentralisierte Beschaffung des Drucksachen-, Schul-, Büro- und Reinigungsmaterialbedarfs der Stadtverwaltung, der
Stadtschule, der Gewerblichen Berufsschule (GBC), der Bürgerverwaltung und
der Kreisverwaltung. Die zentralisierte Beschaffung dient folgenden Zielen:
a) Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit;
b) Straffung des Sortiments;
c) Durchsetzung eines einheitlichen Erscheinungsbilds für die Stadtverwaltung.

## Art. 2 {#art_2}

Ausnahmen
Die Gewerbliche Berufsschule (GBC) ist in den Bereichen Kopierwesen
und Drucksachen autonom. Die GBC und die Industriellen Betriebe der Stadt
Chur (IBC) verfügen über ein eigenes Erscheinungsbild.

## Art. 3 {#art_3}

Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten werden wie folgt geregelt:
a) Stadtkanzlei: Oberaufsicht und Koordination;
b) Kantonale Drucksachen- und Materialzentrale (KDMZ): Büro-, Schul- und
Bastelmaterial, Stempel, EDV-Zubehör sowie Druckaufträge;
c) Finanz- und Liegenschaftenverwaltung: Reinigungsmaterial, Büromobiliar,
Sachversicherungen, Brenn- und Treibstoffe;
d) Amt für Telematik Kopiergeräte.

## Art. 4 {#art_4}

Bezug
1 Bestellungen bei der KDMZ erfolgen in der Regel zum Mindestbetrag
von Fr. 100.– und richten sich nach dem aktuellen Sortiment. In Ausnahmefällen können Nicht-Lagerartikel bestellt werden.
2 Die Bestellung erfolgt über das Internetportal der KDMZ, in Ausnahmefällen schriftlich. In dringenden Fällen kann das Material am Schalter des
KDMZ bezogen werden.
3 Für Kindergarten- und Schulmaterial erfolgt in den Monaten Januar /
Februar eine Sammelbestellung, die mindestens 90 % des Jahresbedarfs ab-
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decken soll. Der restliche Bedarf wird über das Internet-Portal der KDMZ
bestellt. Die Auslieferung des Materials erfolgt vor den Sommerferien.

## Art. 5 {#art_5}

Drucksachen
1 Für die Bewirtschaftung von Lagerdrucksachen wie Couverts, Blöcke und
Formulare ist die KDMZ zuständig. Die Bewirtschaftung umfasst Produktion,
Lagerhaltung, Auslieferung und Vorratsüberwachung.
2 Dienststellenspezifische Drucksachen werden durch die KDMZ produziert, an die Dienststellen ausgeliefert und dort gelagert. Die Dienststellen sind
gehalten, von den benötigten Drucksachen mindestens zwei Monate vor Erschöpfung des Vorrates jeweils einen Jahresbedarf zu bestellen.
3 Für die Gestaltung von Drucksachen ist das Handbuch zum neuen Erscheinungsbild vom Juni 2003 verbindlich.

## Art. 6 {#art_6}

Inkrafttreten
Dieses Reglement ersetzt das Reglement für die Drucksachen- und Materialzentrale vom 9. August 1978 und tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
