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title: "Rahmenverordnung über den Joint Degree Masterstudiengang in Interdisciplinary Brain Sciences an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und am Departement Gesundheitswissenschaften und Technologie der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich"
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provisions: 11
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# Rahmenverordnung über den Joint Degree Masterstudiengang in Interdisciplinary Brain Sciences an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und am Departement Gesundheitswissenschaften und Technologie der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich

## § 1 Gegenstand {#par_1}

Diese Rahmenverordnung (RVO) regelt den gemeinsamen
Masterstudiengang Interdisciplinary Brain Sciences (im Folgenden:
Studiengang) der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der
Universität Zürich (MNF UZH) und des Departements Gesundheitswissenschaften und Technologie der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (D-HEST ETH Zürich).
Anwendbares

## § 2 Recht {#par_2}

1 Auf den Studiengang ist diese RVO und die dazugehörige
Studienordnung anwendbar.
2 Sofern diese RVO keine abweichenden Bestimmungen enthält,
gelten die Rahmenverordnung über die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich vom 24. August 20203 und die entsprechende Studienordnung sowie die anwendbaren Bestimmungen in den allgemeinen
Erlassen der UZH.
3 Für die Modalitäten, die im Zusammenhang mit der Erbringung
von Studienleistungen an der ETH Zürich stehen, gelten die Erlasse
der ETH Zürich, insbesondere die Leistungskontrollenverordnung ETH
Zürich vom 22. Mai 20124. Zudem gelten die anwendbaren Bestimmungen in den allgemeinen Erlassen der ETH Zürich.
4 Fragen, die nicht in den in Abs. 1–3 genannten Erlassen geregelt
sind, werden durch das Direktorium des Studiengangs entschieden und
in geeigneter Form bekannt gegeben.
Trägerschaft
und Leading

## § 3 House {#par_3}

1 Die MNF UZH und das D-HEST ETH Zürich tragen und
verantworten den Studiengang gemeinschaftlich.
415.462.53 Joint MSc in Interdisciplinary Brain Sciences
2 Leading House für den Studiengang ist die UZH. Das Leading
House ist für die Zulassung, Immatrikulation und Administration zuständig.
3 Einzelheiten zu Trägerschaft und Gremien sind in einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen den beiden Trägerhochschulen geregelt.
Akademischer

## § 4 Grad {#par_4}

1 Die MNF UZH und die ETH Zürich verleihen gemeinsam
den akademischen Grad eines Masters. Der Grad lautet «Master of
Science UZH ETH in Interdisciplinary Brain Sciences» mit der Abkürzung «MSc UZH ETH».
2 Die Verleihung des Grades erfolgt durch die Aushändigung der
unterzeichneten Diplomurkunde.
Auswahlverfahren

## § 5 und Zulassung {#par_5}

1 Für die Teilnahme am Studiengang wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
2 Bewerbungen um Zulassung zum Studiengang werden bei der
UZH eingereicht. Die Zulassung wird durch die UZH verfügt.
3 Es besteht kein Anspruch auf einen Studienplatz.
4 Erneute Bewerbungen sind möglich.
5 Einzelheiten werden in der Studienordnung geregelt.

## § 6 Studienziele {#par_6}

Der Studiengang ermöglicht es den Studierenden, ihr Masterstudium gleichzeitig an der MNF UZH und am D-HEST ETH Zürich
zu absolvieren und dadurch hochschulübergreifend vertiefte fachliche
Kenntnisse und die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen
und praktischen Arbeiten zu erlangen.
Zusammensetzung des

## § 7 Studiengangs {#par_7}

1 Der Studiengang besteht aus einem Mono-Studienprogramm
im Umfang von 90 ECTS Credits.
2 Die Regelstudienzeit beträgt bei einem Vollzeitstudium drei Semester. Das Regelcurriculum sieht den Erwerb von durchschnittlich
30 ECTS Credits pro Semester vor.
3 Die Studienordnung legt für den Studiengang die Bestehensvoraussetzungen fest. Ein Regelcurriculum wird in geeigneter Weise publiziert.

## § 8 Masterarbeit {#par_8}

1 Während des Studiengangs ist eine Masterarbeit im Umfang
von 30 ECTS Credits zu verfassen.
2 Die Masterarbeit kann entweder an der MNF UZH oder am D-
HEST ETH Zürich erbracht werden.
3 Die Masterarbeit gilt als Pflichtmodul und wird benotet. Wird sie
nicht bestanden, kann sie einmal wiederholt werden.
Joint MSc in Interdisciplinary Brain Sciences 415.462.53

## § 9 Studienabschluss {#par_9}

Der Mastergrad wird verliehen, wenn allfällige Bedingungen
und Auflagen erfüllt und nach Massgabe der Studienordnung 90 ECTS
Credits erworben worden sind.
Diplomurkunde,
Abschlusszeugnis und

## § 10 Diplomzusatz {#par_10}

1 Die Absolventinnen und Absolventen erhalten die folgenden Dokumente: eine Diplomurkunde, ein Abschlusszeugnis (Academic
Record) und einen Diplomzusatz (Diploma Supplement).
2 Die Diplomurkunde enthält den verliehenen Grad. Sie wird mit
dem Logo der UZH und der ETH Zürich sowie mit dem Siegel der
Universität Zürich und der MNF versehen. Sie wird unterzeichnet vonseiten der
a. UZH von der Rektorin oder dem Rektor sowie der Dekanin oder
dem Dekan der MNF UZH;
b. ETH Zürich von der Rektorin oder dem Rektor sowie der Departementsvorsteherin oder dem Departementsvorsteher des D-HEST
ETH Zürich.

## § 11 Rechtsschutz {#par_11}

1 Der Rechtsschutz richtet sich nach dem Recht der verfügenden Hochschule.
2 Der Rechtsschutz für Leistungsbewertungen ist wie folgt geregelt:
a. für die UZH: Leistungsausweise, die gemäss dieser Rahmenverordnung durch die UZH ausgestellt werden, unterliegen bezüglich der
für die im letzten Semester neu ausgewiesenen Leistungen der Einsprache an die Studienprogrammdirektorin oder den Studienprogrammdirektor. Die Einsprache ist dem Studiendekanat innerhalb
von 30 Tagen nach Empfang des Leistungsausweises schriftlich und
begründet einzureichen. Der Einspracheentscheid unterliegt dem
Rekurs. Die übrigen Verfügungen der UZH gemäss dieser Rahmenverordnung unterliegen dem Rekurs.
b. für die ETH Zürich: Die Studierenden erhalten vom Studierendensekretariat eine Information mittels E-Mail, für welche Leistungskontrollen die Noten und weiteren Leistungsbewertungen in der in
der entsprechenden Applikation der ETH Zürich neu eingesehen
werden können. Sie können innerhalb von 30 Tagen nach Empfang
der E-Mail eine beschwerdefähige Verfügung verlangen.
415.462.53 Joint MSc in Interdisciplinary Brain Sciences
3 Die zuständigen Rekurs- bzw. Beschwerdeinstanzen sind:
a. gegen Verfügungen der UZH: die Rekurskommission der Zürcher
Hochschulen;
b. gegen Verfügungen der ETH Zürich: die ETH-Beschwerdekommission.
1 OS 77, 190; Begründung siehe ABl 2022-02-04.
2 Inkrafttreten: 1. August 2022.
3 LS 415.462.
4 SR 414.135.1.
