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title: "Nr. 7512 - Klinik Meissenberg"
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# Nr. 7512 - Klinik Meissenberg

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ii5Zug
Bebauungsplan "Klinik Meissenberg"
im ordentlichen Verfahren gemäss § 39 PBG
Situationsplan 1 :500
Stand 2. öffentliche Auflage
Plan Nr. 7512 Datum: 30.11.2023
Beschluss Stadtrat Einleitung Vorprüfung: 23.08.2022
Vorprüfungsbericht Baudirektion des Kantons Zug :
Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2810:
1. Lesung im Grassen Gemeinderat von Zug:
1. Publikation im Amtsblatt:
1. Öffentliche Auflage:
Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2810.2:
2. Lesung / Beschluss des Grassen Gemeinderates von Zug:
Der Präsident: Roman Burkard
2. Publikation im Amtsblatt:
2. Öffentliche Auflage:
1 Von der Baudirektion genehmigt:
Zug, 1 \. APR. 1014
Forma~ 6301594mm Plengn.mdlagen: Amtliche Vermessung , Stand November 2021
Legende
Genehmigungsinhalt
••••••
C,D,G
Perimeter Bebauungsplan
Baubereich für Neubauten
Baubereich für Umbauten
20.12.2022
Bericht und Antrag des Stadtrats vom 11 .04.2023
04.07.2023
Nr. 2023/28 vom 13.07.2023
13.07.2023 - 11 .08.2023
Bericht und Antrag des Stadtrats vom 29.08.2023
Nr. 1781 vom 14.11.2023
Der Stadtschreiber: Martin Würmli
Nr. 2024/1 vom 04.01.2024
04.01.2024 - 23.01.2024
Der Baudirektor:
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Baubereich für Sanierungen und Umbauten (schützenswert)
Baubereich für Neubau, Sanierungen und Umbauten
Baubereich für Balkone
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Baubereich für unterirdische Bauten
Kote OK Dach/ Maximale Höhenkote in Meier über Meer
bestehender Gehölzrücken (Lage schematisch)
öffentliche Fusswegverbindung (Lage schematisch)
Baum I Strauch neu (Lage schematisch)
Baum bestehend, materiell schützenswert I materiell und konzeptionell schützenswert (Lage schematisch}
Zu-/ Wegfahrt Tiefgarage (Lage schematisch)
Bereich Veloabstellplatz (Lage schematisch)
Bereich Autoabstellp latz (Lage schematisch)
Anlieferung/ Feuerwehrzufahrt (Lage schematisch)
Feuerwehrzufahrt (Lage schematisch)
Orientierungsinhalt
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bestehende Bauten I bestehende Balkone
begrünte Fläche (Lage schematisch)
Befestigte Fläche (Lage schematisch)
Abzubrechende Bauten
Umriss Richtprojekt ober-/unterird isch
Wegverbindungen gernäss Richtprojekt
Baulinie
Spezialbaulinie
Grenzabstand
Baum bestehend
Zugang Gebäude (Lage schematisch)
Bushaltestelle "Zug, Meisenberg"
0510 20m
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Schnitte 1:500
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•• 23
Landeskoordinaten LV95 (CH 1903+)
der Eckpunkte der Baubereiche
N,. E-Koordinate N-Koordinate
1 2'68 1'639.77 1'223'143.11
2 2'681 '650.03 1"223'142.34
3 2'681 '639.16 1'223'134 .88
4 2'681 '649.41 1"223'134.11
5 2'681 '669.83 1'223'1 20.92
6 2'681 '671 .82 1'223'1 21.01
7 2'681 '679.22 1'223' 121 .34
8 2'681 '682.52 1'223' 119.15
9 2'681 '684.38 1'223'107.55
10 2'681 '686.45 1'223' 114.23
11 2'681 '693.22 1"223'112.07
12 2'681 '696.56 1'223'109 .87
13 2'681 '691.78 1'223'094 .38
14 2'681 '697.93 1'223'092.51
15 2'681 '698.05 1 '223'067 .83
16 2'681 '688.12 1 '223'067 .39
17 2'681 '687.68 1 '223'077.40
18 2'681 '681.65 1'223'063 .60
19 2'681 '671.77 1'223'066.65
20 2'681 '678.96 1'223'089.99
21 2'681 '673.13 1'223'091.76
22 2'681 '671.20 1'223'090.25
23 2'681'676.46 1 '223'088.66
24 2'681 '669.86 1'223'067.24
25 2'681'656.89 1 '223'065.23
26 2'681'654.38 1 '223'066.33
27 2'681'658,27 1 '223'075.19
28 2'681 '633.34 1'223'086.14
29 2'681'624.03 1"223'065.01
30 2'681 '630.05 1'223'063.36
31 2'681 '629.68 1'223'062.52
32 2'681'627.29 1 '223'057 .09
33 2'681'626.89 1'223'057.14
34 2'681'619.83 1 '223'058.02
35 2'681'619.77 1'223'057.53
36 2'681'619.42 1'223'050.59
37 2"681'625.99 1 '223'049. 78
38 2'681'625.71 1 '223'047 .44
39 2'681'633.22 1 '223'045. 19
40 2'681'636.90 1'223'053.56
41 2'681'641 .48 1 '223'051.53
42 2'681'643.99 1'223'057.24
43 2"681 '649.37 1'223'048.06
44 2'681 '673.23 1'223'050.47
45 2'681'683.27 1'223'048.07
46 2'681 '681.60 1'223'041 .10
47 2'681 '671 .55 1'223'043.71
48 2'681 '664.47 1'223'023.36
49 2'681 '676.93 1'223'028.06
50 2'681'679.28 1'223'021 .84
51 2'681 '694 .78 1'223'027.65
52 2'68 1'698.32 1'223'018.2 1
53 2'681 '698.37 1'223'011.34
54 2'681 '683.69 1'223'005.79
55 2'681 '686.58 1'222'998.16
56 2'681 '694.76 1'223'001.25
57 2'681 '698.49 1'222'991 .35
58 2'681 '698.52 1'222'987.30
59 2'681 '684.77 1 '222'982, 12
60 2'681 '682.12 1'222'989.12
61 2'681 '679.34 1'222'988.06
62 2'681 '674.72 1'223'000.30
63 2'681'673.33 1'222'999.78
64 2'681'650.08 1'223'001 .90
65 2'681'640.20 1'222'998.15
66 2'681'646.23 1'222'982.19
67 2'681'652.59 1 '222'984.59
68 2'681'656.15 1'222'975.21
69 2'681'663.47 1 '222'977 .97
70 2'681'666.67 1'222'969.25
71 2'681 '668.19 1 '222'968.99
72 2'681'678.60 1'222'972.91
73 2'681'673.72 1'222'985.82
74 2'681'666.39 1'222'983.06
75 2'681 '662.90 1'222'992.27
76 2'681'654.87 1'222'989 .25
L andeskoordinaten LV95 (CH 1903+)
der Eckpunkte der unterirdischen
Baubereiche
77 2'681 '662 .17
78 2'681'697 .86
79 2'681 '698.08
80 2'681'654.41
81 2'681 '650.84
82 2'681 '655.00
83 2'681 '656.54
84 2'681 '640.22
85 2'681 '639.56
86 2'681'625.31
87 2'681 '625.34
88 2'681'618.40
2'681'623.53
2'681'630.54
2'681'653.50
2'681'652.62
2'681'663.22
1'223' 120.58
1'223'109.01
1'223'060.18
1'223'058.22
1'223'050.11
1'223'048.24
1'223'031 .51
1'223'038.68
1'223'037 .95
1'223'044.23
1'223'067.98
1'223'070.99
1'223'082.82
1'223'079.78
1'223'077.28
1'223'096.79
1'223'097.25
DA;,_O 23 • ~94 .21:1 mm,
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Bebauungsplan Klinik Meissenberg
im ordentlichen Verfahren gemäss § 39 PBG
Bestimmungen
Stand 2. öffentliche Auflage
Plan Nr. 7512
Beschluss Stadtrat Einleitung Vorprüfung:
Vorprüfungsbericht Baudirektion des Kantons Zug:
Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2810:
1. Lesung im Grossen Gemeinderat von Zug:
1. Publikation im Amtsblatt:
1. Öffentliche Auflage:
Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2810.2:
2. Lesung / Beschluss des Grossen Gemeinderates von Zug:
Der Präsident: Roman Burkard
2. Publikation im Amtsblatt:
2. Öffentliche Auflage:
- von der Baudirektion genehmigt:
Zug, 2 5. APR. 2024
Format: A4
Datum: 30.11.2023
23.08.2022
20.12.2022
Bericht und Antrag des Stadtrats vom 11 .04.2023
04.07.2023
Nr. 2023/28 vom 13.07.2023
13.07.2023 - 11.08.2023
Bericht und Antrag des Stadtrats vom 29.08.2023
Nr.1781 vom 14.11.2023
Der Stadtschreiber: Martin Würmli
Nr. 2024/ 1 vom 04.01.2024
04.01.2024 - 23.01.2024
Der Baudirektor:
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Datel: RMS· Baudepartement/Stadtplanung/Sondernutzungsplanung/Projekten512 Klinik Meissenberg/2 Bearheitung 21 Plan Bestimmungen Planungsbericht
Bebauungsplan Klinik Meissenberg, Plan Nr. 7512 vom 30.11.2023 Seite 3
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen 4
Ziff. 1 Bestandteile 4
Ziff. 2 Geltungsbereich 5
Ziff. 3 Zweck und Ziele 5
Kapitel 2 Grundmasse 5
Ziff•. 4 Baubereiche 5
Ziff.5 Ausnützung 6
Ziff. 6 Nutzweise 6
Kapitel 3 Bebauung 6
Ziff. 7 Gestaltung 6
Ziff. 8 Anordnung der Bauten 6
Ziff. 9 Höhenkoten OK Dach 7
Ziff. 10 Dachgestaltung 7
Kapitel 4 Erschliessung 8
Ziff„ 11 Arealerschliessung MIV 8
Ziff.12 Personentransporte, Anlieferung und Güterumschlag 8
Ziff. 13 Öffentliche Fusswegverbindung 8
Ziff. 14 Autoabstellplätze 8
Ziff. 15 Veloabstellplätze 9
Kapitel 5 Freiraum 9
Ziff.. 16 Gestaltungsgrundsätze 9
Kapitel 6 Umwelt 10
Zifü 17 Energie und Klimaschutz 10
Kapitel 7 Ver- und Entsorgung 10
Ziff. 18 Entsorgung 10
Kapitel 8 Verfahren 11
Ziff. 19 Etappierung 11
Kapitel 9 Schlussbestimmungen 11
Zitf. 20 Inkrafttreten 11
Bebauungsplan Klinik Meissenberg, Plan Nr. 7512 vom 30.11.2023 Seite 4
Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug, in Vollziehung von § 7 Abs. 1 des
Planungs- und Baugesetzes PBG vom 26. November 1998 sowie gestützt
auf § 16 Abs. 2 Best. b der Gemeindeordnung der Stadt Zug vom 1. Februar 2005 , beschliesst:
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
1 Verbindliche Bestandteile des Bebauungsplans Klinik Meissenberg,
Plan Nr. 7512 bilden die nachfolgenden Bestimmungen mit dem dazugehörigen Situationsplan im Massstab 1:500.
2 Das Richtprojekt Architektur, Landschaftsarchitektur und Erschliessung vom 6. Februar 2023 ist für die Beurteilung der kubischen Gliederung und der gestalterischen Qualität der Bauten, Anlagen sowie der
Umgebung im Baubewilligungsverfahren wegleitend. Ebenfalls wegleitend ist das Energie- und Nachhaltigkeitskonzept vom 14. März 2023.
Vom Richtprojekt Architektur, Landschaftsarchitektur und Erschliessung sowie vom Energiekonzept darf vorbehältlich der Bestimmungen
des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts abgewichen
werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird. Abweichungen vom
Richtprojekt sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahren durch die
Stadtbildkommission zu beurteilen. Abweichungen vom Energiekonzept sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durch die Stadt
auf Grundlage eines Gutachtens einer qualifizierten Fachperson zu beurteilen.
3 Der Planungsbericht gemäss Art. 47 Raumplanungsverordnung RPV
dient der Erläuterung und ist nicht verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplans.
4 Orientierende Grundlagen des Bebauungsplans bildet das verkehrstechnische Gutachten vom 20. Juni 2022, das Lärmgutachten vom
15. Februar 2023 sowie das gartendenkmalpflegerische Gutachten für
den Park Klinik Meissenberg vom November 2015.
5 Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und des Zonenplanes.
BestandteileZiff.1
1 BGS 721.11
2 Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse der Stadt Zug, Band 11, S. 151
3 SR 700.1
Bebauungsplan Klinik Meissenberg, Plan Nr. 7512 vom 30.11.2023 Seite 5
1 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im zugehörigen Situationsplan im Massstab 1:500 festgelegt und umfasst folgende Parzelle
bzw. deren Teilbereich.
1 Der Bebauungsplan ermöglicht eine etappierte Erneuerung und Erweiterung der Klinik Meissenberg.
2 Mit dem Bebauungsplan werden folgende Ziele verfolgt:
a. Der Charakter und das Erscheinungsbild mit Klinik und Parkanlage bleiben erhalten;
b. Die besonders gute Eingliederung der architektonisch besonders
gut gestalteten Erneuerung und Erweiterung der Klinik Meissenberg in das Orts- und Landschaftsbild;
c. Die Schaffung einer besonders hochwertigen und attraktiven Umgebungsgestaltung unter Einbezug der schützenswerten Parklandschaft und des Baumbestands;
d. Die Schaffung einer guten inneren Durchwegung des Bebauungsplanareals sowie eine effiziente Verkehrserschliessung und -
anbindung an das bestehende Fuss- und Veloverkehrs- sowie
Strassennetz;
e. Realisierung eines wirtschaftlich, gesellschaftlich und ökologisch
nachhaltigen Projekts sowie einen haushälterischen Umgang mit
dem Boden.
Kapitel 2 Grundmasse
1 In den jeweiligen Baubereichen gelten folgende Grundmasse:
Baubereich
Nr. Kote OK
Dach
Kote OK
Erdgeschoss
Max. aGF
A Ziff. 8 Abs. 3 entspricht Bestand Ziff. 8 Abs. 3
B Ziff. 8 Abs. 4 entspricht Bestand Ziff. 8 Abs. 4
C
1 503.00 m.ü.M
490.05 m.ü.M 2’165 m2
2.1 500.50 m.ü.M
2.2 502.50 m.ü.M
D 507.00 m.ü.M 489.50 m.ü.M 3’635 m2
E 501.00 m.ü.M entspricht Bestand 1’770 m2
F 498.00 m.ü.M entspricht Bestand 1’050 m2
G 496.50 m.ü.M 489.50 m.ü.M 95 m2
H 490.00 m.ü.M entspricht Bestand 65 m2
Geltungsbereich
Parzellen Nr. Geltungsbereich Bebauungsplan
1660 52'266 m2 (Gesamtfläche)
22’983 m2 (Geltungsbereich Bebauungsplan)
Zweck und Ziele
Baubereiche
Ziff.1
Ziff. 3
Ziff. 4
Bebauungsplan Klinik Meissenberg, Plan Nr. 7512 vom 30.11.2023 Seite 6
1 Die maximale anrechenbare Geschossfläche (aGF) gemäss Ziff. 4 ist
den jeweiligen Baubereichen zugeordnet. Eine Ausnützungsübertragung ist nicht zulässig.
1 In den Baubereichen A, B, C und D sind in erster Linie Kliniknutzungen
und in zweiter Linie Nutzungen für die Altersvorsorge zulässig.
2 In den Baubereichen E und F sind Kliniknutzungen, Nutzungen für die
Altersvorsorge und Wohnen zulässig.
3 Im Baubereich G ist die Entsorgung und Nebennutzungen zulässig.
4 Im Baubereich H sind Nebennutzungen zulässig.
5 Im Baubereich U1 ist eine Tiefgarage sowie Nebennutzungen zulässig.
6 In den Baubereichen U2 und U3 sind Nebennutzungen zulässig.
Kapitel 3 Bebauung
1 Bauten, Anlagen und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten und haben sich besonders gut in das Siedlungs- und Landschaftsbild und insbesondere
in die schützenswerte Parklandschaft einzuordnen. Dies gilt auch für
die Zwischenstände bei einer etappierten Realisierung.
2 Das Farb- und Materialkonzept ist mit den Baugesuchen einzureichen.
3 Die Beleuchtung des Aussenraumes ist auf das funktional Notwendige
zu beschränken. Die Einzelheiten werden im Baubewilligungsverfahren geregelt.
1 Lage und äussere Abmessungen der oberirdischen Bauten ergeben
sich aus den im Situationsplan definierten Baubereichen.
2 Klein- und Anbauten, die nicht in direktem Bezug zur Aussenraumgestaltung stehen, sind ausserhalb der Baubereiche nicht zulässig.
3 Die im Situationsplan dargestellten bestehenden Bauten und Anlagen
im Baubereich A sind in ihrem Bestand, Volumen und in ihrer Erscheinung schützenswert und dürfen nicht abgebrochen werden. Massvolle
Erneuerungen und geringfügige Weiterentwicklungen sind zulässig,
sofern sie dem Schutzziel nicht widersprechen.
4 Die im Situationsplan dargestellten bestehenden Bauten und Anlagen
im Baubereich B sind in ihrem Bestand, Volumen und in ihrer Erscheinung grundsätzlich zu erhalten. Massvolle Erneuerungen und Weiterentwicklungen sowie ein Ersatzneubau sind zulässig.
5 Innerhalb der im Situationsplan eingetragenen Baubereiche C1, C2.1
und C2.2 können Neubauten erstellt werden. Vorspringende Gebäudeteile in Form von Auskragungen, Vordächer und dergleichen, welche mehr als 1.50 m über die Fassadenflucht hinausragen und über
den ganzen zugehörigen Fassadenabschnitt gehen, sind innerhalb der
Baubereichsabgrenzungen zulässig.
Ausnützung
Nutzweise
Gestaltung
Anordnung der
Bauten
Ziff. 5
Ziff. 6
Ziff. 7
Ziff.8
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6 Auf dem obersten Geschoss des Baubereichs C1 dürfen maximal
45 Prozent des obersten Geschosses des Baubereichs C1 für Aufenthaltsbereiche, Sanitärräume und Erschliessung genutzt werden. Auf
den übrigen Flächen sind Dachterrassen mit Sonnenschutzeinrichtungen, Pergolen und dergleichen zulässig. Das Geschoss ist volumetrisch voll auszubilden; die Fassaden sind auf allen Seiten bis zur gleichen Höhe auszubilden, auch dort wo Dachterrassen verortet sind.
7 Innerhalb des im Situationsplan eingetragenen Baubereichs D ist ein
Neubau zugelassen.
8 Innerhalb des Baubereichs Balkonschicht sind im obersten Geschoss
vorspringende Gebäudeteile in Form von Balkonen, welche mehr als
1.50 m über die Fassadenflucht hinausragen und über den ganzen zugehörigen Fassadenabschnitt gehen, sind zulässig.
9 Für die bestehenden Bauten und Anlagen in den Baubereichen E und
F sind zeitgemässe Erneuerungen, Umbauten und Aufstockungen zulässig, sofern sich diese besonders gut in die städtebauliche und landschaftliche Situation einordnen.
10 Innerhalb der Baubereiche G und H sind je eine Baute mit Nebennutzungen zugelassen.
11 Innerhalb der im Situationsplan bezeichneten Bereiche U1, U2 und U3
sind unterirdische Bauten zulässig. Kein Bauteil darf den bezeichneten
Baubereich für unterirdische Bauten überschreiten.
1 Die in Ziff. 4 dieser Bestimmungen bezeichneten Höhenkoten (Kote
OK Dach) definieren den höchsten Punkt der Dachkonstruktion der
Bauten, welche nicht überschritten werden dürfen. Ausgenommen sind
Dachaufbauten im Sinne von Ziff. 10 Absatz 3.
2 Innerhalb der im Situationsplan für den Baubereich C1 und D schraffiert dargestellten Mindestflächen gelten die maximalen Höhenkote
von 494.00 m.ü.M., wobei diese den höchsten Punkt der Dachkonstruktion definieren. Diese darf nicht überschritten werden.
1 Die Dächer und oberen Abschlüsse der Baukörper sind besonders gut
zu gestalten und als fünfte Fassade in der Fassadengestaltung einzubeziehen.
2 Die Dächer und oberen Abschlüsse der Baukörper in den Baubereichen C1, D, E und F sind als Flachdächer auszugestalten.
3 Installationen für die Haustechnik, Energieerzeugung, Klimatisierung,
Liftüberfahrten, Erschliessungsanlagen und dergleichen sind so in die
Gebäudevolumen zu integrieren, dass eine besonders gute Gesamtwirkung erreicht wird. Ist die Integration in die Gebäudevolumen aus
technischen Gründen nicht machbar, sind allfällige Aufbauten über
dem obersten Geschoss konzentriert zu erstellen.
Höhenkoten
OK Dach
Dachgestaltung
Ziff. 9
Ziff~ 10
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4 Die Flachdächer, die nicht als begehbare Dachflächen ausgestaltet
sind, sind extensiv zu begrünen. Wegleitend ist die SIA-Norm 312 zur
Begrünung von Dächern.
Kapitel 4 Erschliessung
1 Die Zu- und Wegfahrt der Tiefgarage hat über die im Situationsplan
schematisch dargestellte Zu- und Wegfahrt Tiefgarage im Norden des
Areals zu erfolgen.
2 Die Zu- und Wegfahrt für Besuchende hat über die südlichen und nördlichen Zufahrten ab der Meisenbergstrasse zu erfolgen.
3 Die Zwischenverbindung der beiden Zu- und Wegfahrten ins Areal hat
von Süden nach Norden im Einbahnverkehrssystem zu erfolgen.
1 Die Anlieferung und der Güterumschlag haben für LKWs oberirdisch
zu erfolgen.
2 Die Zu- und Wegfahrt für Personentransporte, Anlieferung und Güterumschlag hat über die südliche Zufahrt ab der Meisenbergstrasse zu
erfolgen.
1 Die im Situationsplan dargestellte öffentliche Fusswegverbindung ist
hindernisfrei zu erstellen und dauernd für die Allgemeinheit offen zu
halten. Sie hat eine Mindestbreite vom 2.00 m aufzuweisen.
2 Die öffentliche Fusswegverbindung ist auf Kosten der Bauherrschaft
zu erstellen sowie dauernd und unentgeltlich für die Benützung durch
die Allgemeinheit freizuhalten und zu unterhalten. Die Verbindung ist
mittels Grunddienstbarkeiten zu sichern. Der entsprechende Dienstbarkeitsvertrag ist mit dem ersten Baugesuch einzureichen.
1 Die Parkierung inklusive Abstellplätze für Besuchende hat mehrheitlich
unterirdisch zu erfolgen.
2 Innerhalb des Geltungsbereichs dürfen maximal 67 Parkfelder bereitgestellt werden. Davon sind innerhalb des Baubereichs für unterirdische Bauten U1 maximal 56 Parkfelder und oberirdisch maximal
11 Parkfelder an den im Situationsplan festgelegten Bereichen zulässig.
3 Oberirdische Abstellplätze sind mit sickerfähigen Belägen auszugestalten.
4 Die Parkplätze für Besuchende, Kundschaft und Beschäftigte sind ab
der ersten Minute monetär und lenkungswirksam zu bewirtschaften.
Arealerschliessung MIV
Personentransporte, Anlieferung
und Güterumschlag
Öffentliche
Fusswegverbindung
Autoabstellplätze
Zift 11
Ziff. 12
Ziff~ 13
Ziff.14
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1 Die Bedarfsermittlung ist gemäss VSS-Norm vorzunehmen. Das Anlagesystem ist gemäss VSS-Norm auf den Standort abzustimmen.
2 Innerhalb des Geltungsbereichs sind mindestens 60 Veloabstellplätze
bereitzustellen.
3 Die Veloabstellplätze sind mit Haltevorrichtungen auszustatten und so
anzulegen, dass sie auf kurzem und sicherem Weg erreicht werden
können.
4 Veloabstellplätze für Besuchende sind nahe den Gebäudezugängen
anzuordnen, zu überdachen, sofern dadurch die Parkanlage nicht beeinträchtigt wird und auf die Freiraumgestaltung abzustimmen.
5 Veloabstellplätze für Beschäftigte sind in der Einstellhalle vorzusehen.
6 Für Beschäftigte sind bei Realisierung einer Bauetappe mindestens
60% des Bedarfs der jeweiligen Bauetappe zu erstellen. Der verbleibende Bedarf ist entsprechend der Nachfrage zu erstellen. Im Rahmen
des Baugesuchs ist das Anlagesystem des gesamten Bedarfs nachzuweisen.
Kapitel 5 Freiraum
1 Für die Freiraumgestaltung sind die nachstehenden Besonderheiten
zu beachten:
a. Es ist eine über den gesamten Perimeter abgestimmte Aussenraumgestaltung gemäss Richtprojekt Landschaftsarchitektur vorzusehen. Es ist ein Aussenraum mit hoher Qualität bezüglich des
Aufenthalts, Ökologie und Klimaverträglichkeit zu schaffen. Der
gesamte Aussenraum ist mit attraktiven Flächen für den Fuss- und
Veloverkehr sowie Aufenthalts-, Sport-, Therapie- und Begegnungsbereichen zu gestalten.
b. Bauwerke wie beispielsweise Stützmauern sind zugelassen, wenn
diese aufgrund der topographischen Begebenheiten erforderlich
sind.
c. Stützmauern, die Tiefgarageneinfahrt und Zugänge zu Veloabstellanlagen sind besonders gut in die Umgebung zu integrieren und
so aufeinander abzustimmen, dass eine gute Aussenraumqualität
erhalten bleibt.
d. Der bestehende Gehölzrücken und der bestehende Baumbestand
sind angemessen in die Freiraumgestaltung aufzunehmen.
Veloabstellplätze
Gestaltungsgrundsätze
Ziff. 15
Ziff, 16
1 Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute, VSS-Norm 40 065 Parkieren; Bedarfsermittlung und Standortwahl von Veloparkierungsanlagen
2 Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute, VSS-Norm 40 066 Parkieren; Projektierung von Veloparkierungsanlagen
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e. Die im Situationsplan eingetragenen bestehenden materiell schützenswerten sowie materiell und konzeptionell schützenswerten
Bäume sind zu erhalten.
f. Bei Fällung der bestehenden Bäume aufgrund des Erreichens der
physiologischen Altersgrenze, bei natürlichem Abgang, aus Sicherheitsgründen oder ähnlichen Voraussetzungen ist eine angemessene Ersatzpflanzung vorzunehmen.
g. Bei der Bepflanzung der Freiräume sind standortgerechte einheimische Pflanzenarten einzusetzen. Die Stammfusshöhe von
Baumpflanzungen darf die Belagshöhe nicht wesentlich überschreiten. Grössere Terrainüberhöhungen über OK Decke oder
Pflanztröge in jeglicher Art und Form sind nicht zulässig. Zur Sicherstellung von Baumpflanzungen im Bereich unterirdischer
Bauten ist mindestens 1.5 m Erdüberdeckung ab OK Decke und
eine Baumart mit entsprechendem Wurzelraum vorzusehen.
Kapitel 6 Umwelt
1 Spätestens mit dem ersten Baugesuch ist auf Basis des Energie- und
Nachhaltigkeitskonzepts nachzuweisen, wie bei den Neubauten die
Kriterien und Indikatoren des jeweils gültigen Standards Nachhaltiges
Bauen Schweiz (SNBS) oder eines gleichwertigen Standards erfüllt
werden.
2 Dachflächen sind zur Stromproduktion zu nutzen. Begehbare oder intensiv begrünte Dachflächen und technisch bedingte Dachaufbauten
müssen nicht zur Stromproduktion genutzt werden. Bei Fassadenflächen ist die Nutzung zur Stromproduktion zu prüfen.
3 Nach Möglichkeit sind ressourcenschonende Baustoffe zu verwenden.
Die Verwendung von rezyklierten und kreislauffähigen Materialien ist
zu prüfen.
Kapitel 7 Ver- und Entsorgung
1 Die Entsorgung von sämtlichen Abfällen, welche innerhalb des Geltungsbereichs anfallen, muss innerhalb des Baubereichs G gemäss

## Art. 3 {#art_3}

Bst. a VVEA (Verordnung über
die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen) eingehalten ist.
2 Das Areal ist im Trennsystem zu entwässern. Das Meteorwasser ist so
weit möglich im Planungsgebiet versickern zu lassen. Im Rahmen des
Baubewilligungsverfahrens ist ein Entwässerungskonzept mit den erforderlichen Retentions- oder Versickerungsanlagen zur Bewilligung
einzureichen.
Energie und
Klimaschutz
Entsorgung
Zift 17
Ziff. 18
Bebauungsplan Klinik Meissenberg, Plan Nr. 7512 vom 30.11.2023 Seite 11
Kapitel 8 Verfahren
1 Der Bebauungsplan kann in Etappen realisiert werden. Jede Etappe
hat einen funktional und städtebaulich überzeugenden Zwischenstand
unter Einbezug des Richtprojekts aufzuweisen.
2 Gleichzeitig mit der Realisierung von Neubauten ist der angrenzende
Freiraum inklusive Mischverkehrsflächen und Fussgängerbereiche zu
erstellen.
3 Im Rahmen von Um- und Neubauten sind Provisorien zur Aufrechterhaltung des Klinikbetriebs auch ausserhalb der Baubereiche zulässig.
Dabei dürfen keine materiell schützenswerte resp. materiell und konzeptionell schützenswerte Bäume tangiert werden.
Kapitel 9 Schlussbestimmungen
1 Der Bebauungsplan tritt nach Beschlussfassung des Grossen Gemeinderates von Zug und mit Genehmigung der Baudirektion bzw. des Regierungsrates des Kantons Zug in Kraft.
Etappierung
Inkrafttreten
Zlff. 19
Ziff~ 20
