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title: "Benützungsordnung Begegnungsplatz"
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provisions: 2
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# Benützungsordnung Begegnungsplatz

## Art. 1 {#art_1}

1
Jeder Benützer sorgt beim Verlassen des Areals für Sauberkeit und Ordnung. Abfalleimer, Aschenbecher, Spielzeugkasten etc. sind vorhanden.
2
Jeder Benützer trägt Sorge zu Einrichtungen und Spielgeräten und meldet allfällige Sachbeschädigungen oder Verluste umgehend der Gemeindekanzlei Neuheim. Für Schäden haftet der Verursacher.
3
Jeder Benützer hält sich im Interesse der Anwohnerschaft an die Nachtruhezeit zwischen 22:00 und 06:00 Uhr. Mit der Benützung von Radio- und Tonbandgeräten ist Zurückhaltung zu üben.
4
Hunde werden an der Leine gehalten. Nebenan steht auch ein Hunde-WC zur Verfügung.
5
Jeder Benützer beachtet das generelle Fahrverbot auf diesem Begegnungsplatz und parkiert sein Mofa, Fahrrad, Auto ausserhalb der Anlage auf den dafür vorgesehenen Plätzen.
6
Jeder Benützer ist sich bewusst, dass die Anlage nicht reserviert werden kann und nimmt auf allfällige Mitbenützer Rücksicht nach dem Motto «Begegnung».
7
Bei Unfällen haftet jeder Benützer selbst.

## Art. 2 {#art_2}

1
Gemeinderat und Hauswart danken für die Einhaltung dieser Benützungsordnung.
