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title: "Einfacher Bebauungsplan Bahnhöfli"
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# Einfacher Bebauungsplan Bahnhöfli

## text {#text}

ry Gemeinde Oberägeri
Kanton Zug
FREIRAUMPLAN
Bahnhöfli
1 :500
Plan Nr.:
Ersetzt Plan Nr'
Datum:
2021-O-OOZd
2021-O-OO2I
16,März2O22
,
Legende
rF]
Gebäudebestand
Denkmal im Perimeter
Neubauten
Zufahrt Tiefgarage / Radweg
Öffentliche Terrasse / lnnenhof
Wendeplatz für Parkierung
Bepflanzung
Grün- und SPielflächen
Holzrost
GenchmlEtli.5-
-d Juti 2022
::xl}l::,[^::ffw I
J
Gemelndese :
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t
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+
l
(
--#-?-fr'
planungsbericht
einfacher bebauugsplan BAHNHOFLI
gs 290 | 302 | 303 gemeinde oberägeri
Genehmigt
-d Juti 2022
::*:,.fi:I^,*w
Gemeindeschreiber: ry
\ND
A
märz 2022
Verfasser
einfacher Bebauungsplan und Bauprojekt
mathis meier architekten ag
Hauptstrasse 4
6315 Oberäigeri
041 7547400
info@mathis-meier.ch
Erich Meier, e.meier@mathis-meier.ch
Christian Abächerli, c.abaecherli@mathis-meier, ch
Michöle Betschart, m. betschart@mathis-meier. ch
Titelbild: Luftbildmosaik2ol6-2021, zugmap,ch - mit Perimeter einfacher Bebauungsplan
planungsbericht einfacher bebauunsplan bahnhöfli, oberägeri seite 1
1.1
1.2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
3.1
3.2
3.3
3.4
lnhaltsverzeichnis
Ausgangslage.........,...
Anlass und Zielsetzung,.....
Perimeter und Eigentumsverhältnisse
Bauproiekt.
Städtebau
Architektonischer Ausdruck ..............
Nutzung......
Erschliessung
Freiraumgestaltung.. . .
Festlegung des einfachen Bebauungsplans Bahnhöfli
Baubereiche und Freiraumgestaltung.'.
Bauordnung Oberägeri Art. 36 Abs. 3....
Anschluss Kantonsstrasse..............
lnformationsinhalt ......
Begründung wesentlicher Vorzüge und wesentliche Abweichungen gegenüber der
Einzelbauweise ....
Wesentliche Vorzüge gegenüber der Einzelbauweise .
Zulässiger Abweichungsspielraum gegenüber der Einzel-, Regelbauweise
Abhandlung zu Abweichung gegenüber Einzel-, Regelbauweise . .' . . . . " . . .
Beilagen zum Planungsbericht
. seite 3
.seite 3
. seite 3
. seite 4
. seite 4
seite 4
, seite 5
. seite 5
. seite 6
. seite 6
. seite 6
..seite 6
, seite 6
. seite 6
4.1
4.2
4.3
seite 7
seite 7
seite 7
seite 8
seite B
planungsbericht einfacher bebauunsplan bahnhöfli, oberägeri seite 2
1 Ausgangslage
1.1 Anlass und Zielsetzung
Das Grundstück Nr. 302 mit dem ehemaligen Stationsgebäude und Geräteschuppen "Bahnhöfli" ist seit
längerem Bestandteil von diversen Abklärungen und Studien zur künftigen Nutzung und Entwicklung (siehe
auch Fachbericht Morgartenstrasse 4, ehem. Stationsgebäude mit Güterschuppen vom 25.08.2016 - Amt für
Denkmalpflege und Archäologie, Saskia Roth).
Das Stationsgebäude wurde 2OO2 in das lnventar der schützenswerten Denkmäler aufgenommen und nach
diversen Abklärungen schliesslich 2017 unler Schutz gestellt.
Die Gemeinde Oberägeri hatte das Grundstück 302 zwischenzeitlich im Jahr 20'11 als strategische
Landreserve vom Kanton Zug eru,rorben. Mittels Projektwettbewerb suchte die Gemeinde 2014 nach
Lösungsmöglichkeiten für die Restaurierung und Eruueiterung des alten Bahnhöfli, wobei das Projekt "CARGO"
als Sieger hervortrat.
Das Siegerprojekt wurde folgend wegen veränderten Nutzungsanforderungen von Seiten Gemeinde nicht
weiterverfolgt. Weshalb die Gemeinde wieder nach neuen Nutzungsmöglichkeiten suchte, welche schliesslich
mit der Verkaufsabsicht der Liegenschaft endete,
Mittels Wettbewerb gaben verschiedene Kaufinteressenten ein ganzheitliches Konzept zur künftigen Nutzung
des GrundstÜcks Nr. 302 und dem geschützten Bahnhöfli ein, Die SCT Steel Construction Technology AG aus
Unterägeri übezeugte die Gemeinde mit ihrem Konzept am meisten und erhielt den Kau2uschlag für die
Liegenschaft Nr. 302.
Um den Dorfeingangsbereich einheitlich zu gestalten, das Bahnhöfli optimal in Szene setzen zu können und
um der besonderen Lage Rechnung zu tragen, wurden in der Folge diverse Vorabklärungen getätigt und
verschiedene Lösungsansätze geprüft, welche das östliche Grundstück ebenfalls in die Evaluation mit
einbezogen.
Es zeigte sich, dass für eine optimale Gestaltung und Erhaltung des ehemaligen Stationsgebäudes "Bahnhöfli"
ein Miteinbezug des Grundstücks Nr. 303 notwendig ist. Die Pazelle 290 wird ebenfalls in den Parameterbereich aufgenommen. Ein Einbezug des Grundstücks Nr. 304 war aufgrund der Eigentumsverhältnise nicht
möglich.
Mit dem einfachen Bebauungsplan solldem besonderen Status des Bahnhöfli Rechnung getragen werden und
wichtige städtebauliche, architektonische und nutzungsmässige Qualitäten gesichert werden. Der einfache
Bebauungsplan ermöglicht zudem als lnstrument die Optimierung verschiedener Parameter wie der Fassaden-
und Firsthöhe und der Gebäudelänge, womit die beiden Pazellen ganzheitlich bebaut werden können.
1.2 Perimeterund Eigentumsverhältnisse
Der Perimeter umfasst insgesamt 2'576 m2 in der Kernzone A und setzt sich aus den drei Grundstücken Nr.
290, 3O2 und 303 zusammen, womit die für den einfachen Bebauungsplan geforderte Mindestfläche von
2'000 m2 nachgewiesen ist.
Grundstück Nr. Grundstücksfläche (im Perimeter)
290 547 m2
302 1'398 m2
303 631 m2
Total 2'576 m2
Tabelle 1 .2.1 : Grundstücke im Bebbauungsplanperimeter, Quelle mathis meier architekten ag
SCT Steel Construction Technology AG
SCT Steel Construction Technology AG
SCT Steel Construction Technology AG
Eigentum
planungsbericht einfacher bebauunsplan bahnhöfli, oberägeri seite 3
2 Bauprojekt
Städtebau2.1
Das Areal Bahnhöfli - Morgartenstrasse 4 und 6 - befindet sich östlich des Dorfkerns von Oberägeri Richtung
Morgarten und bildet dessen Anfang/Abschluss.
Der Bebauungsperimeter liegt zwischen der Morgartenstrasse im Norden, der landwirtschaftlichen Nutzfläche
des Hofes Chilematt im Osten und Süden und dem Parkplatz des Restaurant Hirschen im Westen. Das
Baufeld wird entlang der Morgartenstrasse durch eine rechtskräftige Baulinie beschränkt.
Die beiden geplanten Mehrfamilienhäuser sind in der Höhe untereinander versetzt und folgen so dem
Höhenverlauider Morgartenstrasse. Sie sind in den äusseren Bereichen des Perimeters angesiedelt (West und
Ost), um dem Denkmal des ehemaligen Stationsgebäudes Bahnhöfli soviel Freiraum wie möglich zu
verschaffen. Die beiden Mehrfamilienhäuser bestehen optisch aus zwei separaten Gebäuden, welche durch
eine rückspringende Fassade im Treppenhausbereich unterbrochen werden. Dadurch wird die
Kleingliederigkeii des Bahnhöflis aufgenommen. Dieser Form folgt auch die Dachgestaltung, womit die
Körnüng der beiden Mehrfamilienhäuser den angrenzenden Gebäuden angeglichen wird, um so weniger
massiv in Erscheinung zu treten.
Zwischen den beiden geplanten Mehrfamilienhäuser soll ein eingeschossiger Zwischenbau entstehen, welcher
sich bezüglich Nutzung von den beiden Hauptgebäuden unterscheidet. Das Volumen wird auf ein Minimum
reduziert.
Um die Stellung des bestehenden Bahnhöfli (ehemaliges Stationsgebäude) zu stärken, wird auf den Erhalt des
westlichen Geräteschuppens verzichtet, um zusätzlichen Freiraum zu schaffen. Durch seine zur Strasse hin
vorgesetzte Lage tritt es auch künftig dominant in Erscheinung.
Das Gebäude auf dem Grundstück Nr. 290 wird vorerst so belassen. Voraussichtlich wird die Gestaltung eines
neuen Objektes zu einem späteren Zeitpunkt in diesen Bebauungsplan aufgenommen.
2.2 ArchitektonischerAusdruck
Die neu geplanten Gebäude überzeugen durch ihre einfache und klare Formensprache. Sie überzeugen durch
wonl gewafrfte Proportionen und die schlichte, aber hochwertige Gestaltung. Die Fassaden gliedern sich in
zwei unterschiedliche Bereiche.
Das Erdgeschoss mit Wohn-, Gewerbe- und öffentlicher Nutzung verbindet die unterschiedlichen
Nutzungsbereiche zu einer Einheit. Es bildet zudem einen fliessenden Übergang zum Zwischengebäude und
verläuft in diesem eingeschossigen Bereich einheitlich in das Dach.
Um das geschützte Denkmal nicht zu konkurrieren, sind die oberen Geschosse gezielt zurückhaltend geplant
und vor älem auf der Nordseite sehr reduziert gestaltet. Die Wohngeschosse der Nordseite überzeugen durch
ihre einfache Formensprache. Durch eine individuelle Fenstereinteilung wird jeder Gebäudeabschnitt als
einzelner Baukörper wahrgenommen. Trotzdem ist das Gesamtbild in sich stimmig durch die wiederholenden
Masse und Formen.
Das zurückversetzte Tieppenhaus wird mit Glas verkleidet und tritt dadurch wenig in Erscheinung. Horizontal
platzierte Rahmen unterteilen die Fläche in kleinere Felder, wodurch sich eine schlichte und zurückhaltende
Struktur bildet. Durch die Verglasung entsteht ein einladendes und äusserst grosszügiges Treppenhaus.
Auf der Ost- und Westfassade und auf der Südfassade sind die Fenster und Balkone grosszügig geplant und
tragen so zu einem hohen und zeitgemässen Wohnkomfort bei'
Dei Zwischenteil besteht aus unterschiedlich gegliederten Einzelkörpern, welche grosse Durchsicht Richtung
Süden (See) aufweisen. Durch die gewählte Formensprache entsteht eine gestalterisch hochwertige Einheit,
welche dem Bahnhöflidennoch den nötigen Freiraum zuspricht.
planungsbericht einfacher bebauunsplan bahnhöfli, oberägeri seite 4
2.3 Nutzung
Es sind unterschiedliche Nutzungsarten für das ProjeK Bahnhöflivorgesehen. lm wesflichen Gebäude sind im
Erdgeschoss drei Gewerbeeinheiten angesiedelt. lm übrigen Gebäude findet man einen Wohnungsmix aus
unterschiedlichen Wohnungsgrössen. Das östliche Gebäude besteht komplett aus Wohnungen und weist
ebenfalls eine grosse Vielfalt der Wohnungsgrössen auf. Ein Grossteil der entstehenden Wohnungen übezeugt
durch eine direkte Sicht zum See und grosszügige, moderne Grundrisse.
Der Zwischenteil ist ausschliesslich für die öffentliche Nutzung geplant. Darin ist einerseits ein Bistro zu finden
und anderseits eine Mischnutzung (Meeting, Galerie etc.). Dieser Bereich überzeugt durch zwei grosszügige,
öffentliche Freiflächen. Sie sind als südliche Terrasse beim Bistro und als lnnenhof beim BahnhöfliängeglieOärt
und laden zum Verweilen an schönster Lage ein.
Abgeschlossen wird die Nutzung vom bestehenden, ehemaligen Stationsgebäude. Dieses soll in Anlehnung an
seine ursprüngliche Nutzung ebenfalls eine gemischte Nutzung erhalten. Neben einer Wohnung in den obären
geschossen, erhält das Bahnhöfli im Erdgeschoss wieder eine öffentliche Nutzfläche. Hierfür vorstellbar sind
Sitzungsräume, Ausstellungsräume, Coworking-Spaces usw. Die Restaurierung des ehemaligen
Stationsgebäudes erfolgt unter direktem Einbezug der Denkmalpflege und der Brandschut2kontrolle Berg.
EIF NB
Tabelle 2.3.1: Nutzungsgsspiegel, Quelle mathis meier architekten ag
2.4 Erschliessung
Die Zufahrt für die Überbauung erfolgt zentral über einen gedeckten ins Gebäude integrierten
Tiefgaragenzugang im Bereich des Gebäudeteils E (siehe Situationsplan 1:500). Für die Einfahrtsituation wurde
ein separates Verkehrsgutachten durch die Geozug erstellt, welches einen ergänzenden Bestandteil des
einfachen Bebauungsplan bildet.
Die geplante Einstellhalle bietet Platz für 39 Autoabstellplätze und rund 69 Fahrradabstellplätze.
Die Einstellhalle ist so angelegt, dass sie für für weitere Bauprojekte auf der Westseite enveitert werden kann,
was mit dem einfachen Bebauungsplan auch gewährleistet werden soll. So kann im Falle eines neuen
Projektes auf dem ebenfalls im Bebauungsperimeter liegenden Grundstück Nr. 290 eine zusätzliche Zufahrt
von der Kantonsstrasse her vermieden werden.
Sämtliche Gebäude haben direkten Zugang vom grosszügigen, rückversetzten Fussweg enflang der
Morgartenstrasse. Von dort gelangt man auch in den lnnenhof hinter dem Bahnhöfli, welcher in seiner funktion
als zentraler Treffpunkt dient.
Der Rettungszugang erfolgt ebenfalls über den Fussweg entlang der Morgartenstrasse, wo sich auch platz für
die Rettungs- und Feueruuehrfahrzeuge findet.
D
cc
4.5
3.5
3.5 studio
keller
2.5
garage keller
öffentlich
4.6
(malson6tte)
studio
geweöe
3.5 3.5 studio
gewerbe
garage / keller
haus bestehend
gs 290
planungsbericht einfacher bebauunsplan bahnhöfli, oberägeri seite 5
2.5 Freiraumgestaltung
Das Umgebungskonzept orientiert sich an der Freiraumtypologie der Nachbarschaft mit den Freiflächen und
einzelnen Pflanzengruppen, lm östlichen Bereich ist eine umlaufende Frei- und Spielfläche, welche begrünt und
vereinzelt bepflanzt wird. Diese ist sowohl vom lnnenhof/Bistro her zugänglich, wie auch vom Eingangsbereich
der Häuser VF,
Entlang der Strasse findet sich neu Platz für den gemeindlichen Radweg. Zwischen Radweg und
Hauszugängen findet mittels flachen Umgebungsmauern eine leichte Abgrenzung statt. Vereinzelt werden
Grünstreifen in die Erschliessungsbereiche eingearbeitet, welche die Sichtverhältnisse nicht tangieren und für
eine Auflockerung entlang der Strasse sorgen.
Der neu geschaffene lnnenhof bildet einen zentralen Bestandteil des Umgebungskonzeptes, welcher als neuer
Treffpunkt für Bewohner, Besucher und Öffentlichkeit dienen soll und somit einen hohen, städtebaulichen Wert
erhält.
Der Freiraumplan bildet einen integralen Bestandteil des einfachen Bebauungsplan und ist in seinem Konzept
verbindlich.
3 Festlegung des einfachen Bebauungsplans Bahnhöfli
Basierend auf diversen Besprechungen mit den verschiedenen, involvierten Parteien, Behörden und lnstanzen
(Regierungsrat, Gemeinde, Denkmalpflege, Nachbarn etc.) wurde der vorliegende Bebauungsplan in
Abstimmung mit der Bauherrschaft erarbeitet. Verbindliche Bestandteile bilden die Bestimmungen mit dem
zugehörigen Situationsplan im Massstab 1 :500.
3.1 BaubereicheundFreiraumgestaltung
Die Baubereiche und die Freiraumgestaltung wurden anhand diverser Besprechungen und Projektierungsstände ausgearbeitet und festgelegt. Die Bestimmungen halten fest, dass die Pläne des Richtprojektes für die
Beurteilung der kubischen Gliederung und der gestalterischen Qualität der Bauten, Anlagen sowie der
Umgehung wegleitend sind. Kleinere Abweichungen sind zulässig, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine
zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung resultiert.
3.2 Bauordnung Oberägeri Art. 36 Abs. 3
ln der Bauordnung Oberägeri Art. 36 Abs. 3 wird bestimmt, dass das spezifische Ortsbild verstärkt erhalten
werden soll. Dabei soll eine Angleichung der Neubauten an die umgebenden Häuser angestrebt werden. Um
diesem Artikelfolgen zu können, werden einige Eckpunkte bestimmt.
Bei den beiden Mehrfamilienhäuser ist sowohl die Dachform, als auch die Kleingliedrigkeit des ehemaligen
Stationsgebäudes aufzunehmen. Die First- und Traufhöhen des neuen Projektes dürfen die Schutzbaute
überragen, müssen aber stimmig mit den Häusern in der näheren Umgebung sein. Durch die Hebung des
Daches wird ein weiteres Wohngeschoss möglich, wodurch der Ausnützungsverlust des unter Schutz
gestellten Stationsgebäudes etwas aufgefangen werden kann.
Die Dächer der neuen Häuser sind in Material und Form dem Bahnhöfli anzupassen, um ein einheitliches Bild
zu schaffen. Die Fassaden sind in schlichten und zurückhaltenden Farben und Formen zu gestalten, damit das
Stationsgebäude der Blickfang bleibt. Durch einen leichten Rückversatz der neuen Bauten bleibt das
Schutzobjekt im Mittelpunkt. Trotz einer schlichten Gestaltung sollen die umliegenden Materialien (2.8. Verputz)
aufgenommen und Ortsbildgerecht eingesetzt werden.
3.3 AnschlussKantonsstrasse
Der einfache Bebauungsplan sieht einen Anschluss an die Kantonsstrasse vor. Der Anschluss wird mittels
separatem Verkehrsgutachten erläutert und nachgewiesen. Eine Zustimmung für den Anschluss wird für die
Bewilligung des Bebauungsplanes beim Tiefbauamt eingeholt und für verbindlich erklärt.
3.4 lnformationsinhalt
Als lnformationsinhalt sind die bestehenden Gebäude sowie die genehmigten Baulinien gemäss aktuellem
Stand der amtlichen Vermessung abgebildet. Entlang der Morgartenstrasse verläuft eine kantonale Baulinie.
Die Baulinien werden nicht angepasst und sind vom vorliegenden, einfachen Bebauungsplan nicht betroffen.
planungsbericht einfacher bebauunsplan bahnhöfli, oberägeri seite 6
4 Begründung wesentlicher Vorzüge und wesentliche Abweichungen gegenüber der
Einzelbauweise
4.1 Wesentliche Vorzüge gegenüber der Einzelbauweise
Gemäss S 32 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes können Bebauungspläne von den ordentlichen
Bauvorschriften abweichen, wenn sie wesentliche Vorzüge gegenüber der Einzelbauweise auflryeisen:
a) besonders gute architektonische Gestaltung der Bauten und Anlagen sowie der Freiräume
b) besonders gute städtebauliche Einordnung in das Siedlungs- und Landschaftsbild.
Mit dem einfachen Bebauungsplan Bahnhöfli können wesentliche, gestalterische und städtebauliche Vorzüge
erreicht werden. Weitere Vorteile sind:
Eine gemeinsame Erschliessung für die Grundstücke Nr. 302 und Nr. 303 und eine mögliche
Erweiterung des Grundstücks Nr. 290. Damit können alle Parkplätze gedeckt und unterirdisch
angeboten, sowie alle Wohneinheiten (exkl. best. Bahnhöfli) rollstuhlgängig erschlossen werden. Durch
diese Massnahme entsteht eine komplett autofreie und zusammenhängende Umgebung, die frei zur
Gestaltung und Benutzung zur Verfügung steht. Folglich entstehen zusammenhängende Spielflächen
und Aufenthaltsbereiche für die Bewohner, Zusätzlich lässt die Einfahrt auch eine Erweiterung der
Erschliessung auf die westlichen Grundstücke zu, welche ausserhalb des Perimeters liegen.
Durch den einfache Bebauungsplan wird die maximale Firsthöhe und die maximde Edgeschossbodenhöhe durch eine absolute Kote in Meter über Meer festgelegt. Damit lässt sich die besonders gute
städtebauliche Einordnung in den Bestand sichern. lnsbesondere da es nach der Regelbauweise
möglich wäre, die Erdgeschossbodenhöhe markant zu erhöhen.
Mit der Ausscheidung der Bereiche für auskragende Balkone kann der einfache Bebauungsplan die
Lage der Balkone fixieren und das Erscheinungsbild damit direkt mitbestimmen. Balkonbänder, welche
die Erscheinung des Siedlungsbildes in diesem Gebiet eher negativ als positiv prägen würden, werden
durch den einfachen Bebauungsplan vermieden.
Die Gemeinde machte im Unterschutzstellungsverfahren den Ausnützungsverlust geltend, welcher aus
raumplanerischer Sicht problematisch sei. Mit den lnstrumenten des einfachen Bebauungsplanes kann
hier entgegengewirkt werden, um diesen Verlust so klein wie möglich zu halten. Durch die Belassung
des alten Stationsgebäudes Bahnhöfli gehen über 700m2 Ausnützung verloren. Diesem Verlust kann
durch die Optimierung der Grenzabstände und die Anpassung der max. Gebäudelänge, sowie durch die
leichte Erhöhung der First- und Fassadenhöhe für eine bessere Ausnutzung der Dachwohnungen
entgegengewirkt werden.
Durch den einfachen Bebauungsplan wird auch der öffentliche Bereich rund um das bestehende
ehemalige Stationsgebäudes Bahnhöfli ausgewiesen, welcher einen hohen Mehnruert generiert und
sicherstellt, dass das Denkmal auch seine ihm zustehende Aufmerksamkeit erhält.
4.2 ZulässigerAbweichungsspielraum gegenüberder Einzel-, Regelbauweise
Beim einfachen Bebauungsplan sind die Abweichungsmöglichkeiten von der Einzelbauweise in g 32 bis 45.. 3
PBG abschliessend definiert:
a) Die Geschosszahl darf um ein Geschoss erhöht werden.
b) Das Nutzungsmass darf um maximal 2Oo/o erhöhI werden.
c) Die arealinternen Grenz- und Gebäudeabstände dürfen unterschritten werden.
d) Die maximal zulässige Gebäudelänge darf um höchsten 50% überschritten werden
planungsbericht einfacher bebauunsplan bahnhöfli, oberägeri seite 7
'
Aufgrund des Nachweises der besonders guten architektonischen Gestaltung der Bauten und Anlagen sowie
der Freiräume und der besonders guten städtebaulichen Einordnung in das Siedlungs- und Landschaftsbild,
werden nachfolgende Abweichungsmöglichkeiten in Anspruch genommen:
Bauordnung Einzel- / Regelbauweise einfacher Bebauungsplan
a) Geschosszahl 3 Vollgeschosse + Dachgeschoss
Fassadenhöhe 10.00m, Firsthöhe 14.00m
A: Fassadenhöhe 11.00m, Firsthöhe 15.00m
F: Fassadenhöhe 10.50m, Firsthöhe 14.50m
b) Ausnützung frei
c) Gebäudeabstand mind. EG 5.00m (Abstand zu Bahnhöfli)
mind. OG 5.00m (Abstand zu Bahnhöfli)
c)Gebäudelänge EG Gewerbe
Hauptgebäude
50m
24m(A,/ fl
Tabelle 4.2.1: Abweichung gemäss S 32bis Abs. 3 Bst. B PBG, Quelle mathis meier architekten ag
4.3 Abhandlung zu Abweichung gegenüber Einzel, Regelbauweise
a) Geschosszahl
Auf ein komplett zusätzliches Geschoss wird für eine gute Einpassung verzichtet, Um das Dachgeschoss
optimal nutzen zu können, wird im Baubereich A die First- und Fassadenhöhe um 1.00m und im Baubereich F
um 0.5m erhöht.
b) Ausnützung
ln der Kernzone A gibt es keine vorgeschriebene, maximale AusnÜtzung
c) Grenz- und Gebäudeabstände
Die Gebäude sind soweit wie möglich an die östliche und westliche Perimetergrenze verschoben. Durch die
gedeckte Garageneinfahrt im östlichen Gebäude, werden die Abstände zum bestehenden Bahnhöfli
unterschritten, um eine optimale Einpassung zu erzielen,
d)Gebäudelänge
lm Erdgeschoss wird die maximale Gebäudelänge nicht überschritten. Die beiden Hauptgebäude (A / D
überschreiten die Gebäudelänge um 4m. Dies wird nötig, um keine weiteren Gebäude erstellen zu müssen und
somit dem Bahnhöfliden nötigen Freiraum geben zu können.
5 Beilagen zum Planungsbericht
Erschliessungsgutachten
Geozug lngenieure AG, 25. Novmeber 2021
3 Vollgeschosse + Dachgeschoss
Fassadenhöhe 1 0.00m, Firsthöhe 14.00m
frei
EG 2x kleiner Grenzabstand (5.00M)
OG 2x kleiner Grenzabstand (8.00M)
50m
20m
EG Gewerbe
Hauptgebäude
planungsbericht einfacher bebauunsplan bahnhöfli, oberägeri seite 8
