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title: "Promotionsreglement für die kantonalen Handelsmittelschulen"
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provisions: 5
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# Promotionsreglement für die kantonalen Handelsmittelschulen

## § 2 Fächer {#par_2}

Massgeblich sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer (ohne
Turnen), sofern sie in der betreffenden Zeugnisperiode unterrichtet
worden sind.
Aufnahme,
definitive

## § 3 Promotion {#par_3}

Für die definitive Aufnahme bzw. Promotion müssen folgende
Bedingungen erfüllt sein:
a. Durchschnitt mindestens 4,
b. keine Abweichung von insgesamt mehr als 1½ Punkten unter 4.
Die Abweichung darf zwei Punkte betragen, wenn sie von einem
einzigen Fach herrührt.
Nichtaufnahme,
provisorische
Promotion,

## § 4 Nichtpromotion {#par_4}

Erfüllt ein Schüler die Bedingungen für die definitive Promotion nach § 3 nicht, so wird er am Ende der Probezeit abgewiesen, am
Ende einer Zeugnisperiode ins Provisorium versetzt oder nicht promoviert. Er wird nicht promoviert, wenn er
a. in der unmittelbar vorangehenden Zeugnisperiode bereits im Provisorium war
oder
b. während seiner ganzen Ausbildung an der Handelsmittelschule
zweimal im Provisorium war.
Letzte

## § 5 Promotionstermine {#par_5}

Die provisorische Promotion wird letztmals ein Jahr vor Abschluss der Ausbildung an der Handelsmittelschule ausgesprochen, die
Nichtpromotion letztmals ein halbes Jahr vor Abschluss der Ausbildung
an der Handelsmittelschule.

## § 6 Repetition {#par_6}

1 Während der ganzen Dauer der Ausbildung an der Handelsmittelschule kann ein Schüler nur einmal repetieren. Bei Nichtbestehen der Diplomprüfung ist eine zweite Repetition gestattet; die Aufsichtskommission kann dieses Recht in besonderen Fällen entziehen.
2 Ein Repetent wird definitiv in die neue Klasse aufgenommen.
