---
title: "Auslagentarif für Eicharbeiten"
id: d1cf60d2-f1d1-4ad0-9046-b8d5e2d9ddc6
authority: ar
place: "Appenzell Ausserrhoden"
applies_also_from: [ch]
kind: other
in_force: true
number: "956.111"
publisher_url: https://ar.clex.ch/data/956.111/de
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/d1cf60d2-f1d1-4ad0-9046-b8d5e2d9ddc6
language: de
in_force_from: 2026-10-23
date_basis: retrieved
status: consolidated
source_url: https://www.lexfind.ch/tol/2588/de
read_on: 2026-10-23
sha256: d103ebb8e6fceabbb84f1bc4595036933fae924b1d5280633a9e89d4e191aed7
provisions: 10
---

# Auslagentarif für Eicharbeiten

## Art. 1 {#art_1}

Eichung von Waagen
1 Der Auslagenersatz für Gewichte, Transport und Reisezeit zur Eichung und
Prüfung von Waagen beträgt:
a) bis 20 kg Fr. 14.--
b) über 20 kg bis 50 kg Fr. 22.--
c) über 50 kg bis 100 kg Fr. 29.--
d) über 100 kg bis 200 kg Fr. 40.--
e) über 200 kg bis 500 kg Fr. 46.--
f) über 500 kg bis 1000 kg Fr. 59.--
g) über 1000 kg bis 1500 kg Fr. 72.--
h) über 1500 kg bis 2000 kg Fr. 90.--
i) über 2000 kg nach Zeitaufwand3), mindestens Fr. 90.--
2 Bei Betrieben mit mehreren Wiegegeräten richtet sich der Auslagenersatz
nach dem Wiegegerät mit der grössten Wiegefähigkeit.
3 Bei der Eichung von Grosswaagen sind die Auslagen für den Eichlastenzug zusätzlich zu ersetzen.
1) bGS 956.11
2) SR 941.298.1
3) Bst. A Anhang zur Eichgebührenverordnung
1095 1
956.111 Ausserrhodische Gesetzessammlung

## Art. 2 {#art_2}

Eichung von Tanksäulen
1 Der Auslagenersatz für Messmittel, Transport und Reisezeit zur Eichung
von Tanksäulen beträgt:
a) Betrieb mit bis zu fünf Zapfhähnen Fr. 35.--

## Art. 3 b) Betrieb mit mehr als fünf Zapfhähnen Fr. 45.-- {#art_3}

Eichung von Durchlaufzählern und Milchmessanlagen
1 Der Auslagenersatz für die Eichung von Durchlaufzählern und Milchmessanlagen, erfolgt nach Aufwand. Zusätzliche externe Prüfmittel werden mit
den effektiven Kosten weiterverrechnet.

## Art. 4 {#art_4}

Eichung von Abgasmessgeräten
1 Der Auslagenersatz für die Eichung von Abgasmessgeräten beträgt pauschal Fr. 35.-- für Messmittel, Transport und Reisezeit. Zusätzliche externe
Prüfmittel (Referenz- und Kalibriergas, Graufiltermessgeräte etc.) werden
mit den effektiven Kosten weiterverrechnet.

## Art. 5 {#art_5}

Eichung von anderen Messmitteln
1 Der Auslagenersatz für Fahrspesen ohne Eichgerätschaften innerhalb des
Kantons beträgt pauschal Fr. 35.--.

## Art. 6 {#art_6}

Hilfspersonal
1 Das Amt kann für temporäre Einsätze Hilfspersonal beauftragen. Der Stundenansatz beträgt Fr. 55.--.

## Art. 7 {#art_7}

Zertifikate
1 Der Auslagenersatz für das Erstellen von Eich- und Prüfzertifikaten beträgt:
a) Einzel-Eichzertifikat/Einzel-Prüfzertifikat Fr. 15.--
b) Mehrfach-Eichzertifikat/Mehrfach-Prüfzertifikat Fr. 45.--

## Art. 8 Ausserrhodische Gesetzessammlung 956.111 {#art_8}

Nicht erfolgreiche Eichungen, Kontrollen oder Nachschauen1)
1 Kann eine Eichung, Kontrolle oder Nachschau aus Gründen, welche von
der gebührenpflichtigen Person zu verantworten sind, nicht erfolgreich
durchgeführt werden, richtet sich der Auslagenersatz nach dem Zeitaufwand2).

## Art. 9 {#art_9}

Justierarbeiten
1 Für Justierarbeiten richtet sich der Auslagenersatz nach dem Zeitaufwand3).

## Art. 10 {#art_10}

Inkrafttreten
1 Dieser Tarif tritt sofort in Kraft.
1) Art. 7 Eichgebührenverordnung
2) Bst. A Anhang zur Eichgebührenverordnung
3) Bst. A Anhang zur Eichgebührenverordnung
