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# Vorbemerkungen

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Kommunaler Richtplan
Vorbemerkungen
Gemeinde Glarus
Erlassen durch die Gemeindeversammlung am 22.3.2013
Genehmigt durch das Departement Bau und Umwelt,
Kanton Glarus am 20.11.2013
Bearbeitung
Planungskommission Ortsplanung Glarus
Christian Büttiker Gemeinderat Glarus, Ressort Planung und Bau
Christian Marti Gemeindepräsident
Judith Gessler Mitglied Planungskommission
Monika Kälin-Bühler Mitglied Planungskommission
Walter Schnyder Mitglied Planungskommission
Hans Peter Spälti Mitglied Planungskommission
Leo Stabile Mitglied Planungskommission
Jürg Walcher Mitglied Planungskommission
Andreas Zweifel Mitglied Planungskommission
Bruno Bossi Leiter Bau und Umwelt, Gemeinde Glarus
Urs Noser Stv. Leiter Bau und Umwelt, Gemeinde Glarus
Peter Stocker Leiter Fachstelle für Raumentwicklung,
Kt. Glarus
Team Metron
Beat Suter dipl. Ing. FH in Raumplanung FSU/SIA
Marc Schneiter dipl. Ing. FH in Raumplanung FSU/SVI/SIA
Andrea Schuppli BSc in Raumplanung FH,
dipl. Ing. Landschaftsarchitektin FH
Martin Kaeslin Landschaftsarchitekt HTL,
Raumplaner NDS/HTL
Denise Belloli dipl. Geografin
Kontakt
Metron AG T 056 460 91 11
Postfach 480 F 056 460 91 00
Stahlrain 2 info@metron.ch
CH 5201 Brugg www.metron.ch
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Ortsplanung Glarus
Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 5
Inhaltsverzeichnis
1 Anlass und Ausgangslage 7
2 Bedeutung des Richtplans 8
3 Bestandteile des Richtplans 9
4 Aufbau des Richtplans 10
4.1 Ziele und räumliches Leitbild 10
4.2 Massnahmenblätter 10
4.3 Richtplankarten 12
4.4 Umsetzungsplan 12
5 Projektorganisation 13
5.1 Ablauf der Richtplanung 13
5.2 Organigramm 14
5.3 Gremien 14
Ortsplanung Glarus
Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 7
1 Anlass und Ausgangslage
Die neue Gemeindestruktur im Kanton Glarus ist seit dem 1. Januar 2011 formell in Kraft gesetzt.
Gestützt auf das neue kantonale Raumentwicklungs- und Baugesetz vom 2.5.2010 und die neue Bauverordnung vom 23.2.2011 sind die Gemeinden verpflichtet, ihre bestehende Nutzungsplanung und
das Baureglement mit einer Frist von fünf Jahren anzupassen (Art. 85 u. 86, Raumentwicklungs- und
Baugesetz).
Diese Ausgangslage bietet in der neuen Gemeinde Glarus, welche die bisherigen Gemeinden Ennenda, Glarus, Riedern und Netstal vereint, die einmalige Chance, die zukünftige räumliche Entwicklung
gesamthaft zu überprüfen und strategisch neu auszurichten. Ausgehend von den bestehenden räumlichen Strukturen, den Stärken und Schwächen sowie den differenzierten lokalen Qualitäten und Potentialen soll die Ortsplanung neu definiert werden. Mit der neuen Grossgemeinde besteht die Chance, die Kräfte und Standortvorteile zu fokussieren und eine gezielte räumliche Gemeindeentwicklung
zu verfolgen. Die laufende Ortsplanung bildet dazu das entscheidende Instrumentarium.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird die Ortsplanung Glarus in die beiden Phasen Richtplanung und Nutzungsplanung gegliedert. Der vorliegende Richtplan umfasst die erste Phase der Ortsplanung.
Ortsplanung Phase 1
Richtplanung
Räumliches Leitbild
Richtplan
Siedlung
Richtplan
Verkehr
Richtplan
Landschaft
Ortsplanung Phase 2
Nutzungsplanung
Zonenplanung
Zonen im Baugebiet
Zonen im Nichtbaugebiet
Baureglement
Zonenvorschriften
Bauvorschriften
2 Bedeutung des Richtplans
Der Richtplan schafft die planerischen Voraussetzungen für die Siedlungs-, Landschafts- und Verkehrsplanung. Richtplaneinträge sind behördenverbindlich. Das heisst, dass sich die Behörden (und
somit auch die Verwaltung etc.) an die Richtplanung halten müssen. Die Richtplaninhalte haben jedoch keine Rechtswirkungen auf Private.
Der vorliegende Richtplan bezweckt die Koordination der raumrelevanten Massnahmen in den Bereichen Siedlung, Landschaft und Verkehr. Er ist auf die nächsten 15-25 Jahre ausgerichtet. Im Richtplan sind die Grundsätze und Ziele der künftigen Siedlungs- Landschafts- und Verkehrsentwicklung
sowie die erforderlichen Massnahmen zur Umsetzung der angestrebten Entwicklung (Zuständigkeiten,
Fristigkeiten, Abhängigkeiten) festgelegt.
Der kommunale Richtplan bedarf der Genehmigung durch den Kanton. Dem kommunalen Richtplan
vorgelagert ist der kantonale Richtplan.
Dem kommunalen Richtplan sind weitere Planungsinstrumente nachgelagert (Zonenpläne, Baureglemente, Überbauungspläne, Projekte, etc.). Diese nachgelagerten Planungen basieren auf den Richtplaninhalten und sind mit den Grundsätzen und Festlegungen des Richtplanes abzustimmen.
Die Umsetzung und Ausgestaltung des Richtplans ist mit allen Beteiligten zu koordinieren. Bei Projektvorhaben, die sowohl die Gemeinde als auch den Kanton und die Nachbargemeinden betreffen,
müssen alle Parteien in den weiteren Planungsstufen zwecks gegenseitiger Abstimmung und Koordination involviert sein. Bei unterschiedlichen Zielsetzungen bzw. Interessenskonflikten zwischen den
Gemeinden und dem Kanton soll möglichst frühzeitig die Lösungsfindung angegangen werden. Bei
Umsetzungen mit Privaten sind diese in geeigneter Weise einzubeziehen.
Ortsplanung Glarus
Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 9
3 Bestandteile des Richtplans
Der vorliegende kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft und Verkehr ist ein behördenverbindliches Planungsinstrument der Gemeinde Glarus. Er setzt sich aus folgenden Teilen zusammen
Teil 1: Erläuterungen
• Dokumentationen der öffentlichen Foren
• Mitwirkungsbericht
Teil 2: Richtplan mit Massnahmenblätter und Richtplankarten
• Vorbemerkungen
• Ziele und räumliches Leitbild
• Massnahmenblätter Siedlung
• Massnahmenblätter Landschaft
• Richtplankarte Siedlung und Landschaft
• Massnahmenblätter Verkehr
• Richtplankarte Fuss- und Radverkehr
• Richtplankarte öffentlicher Verkehr
• Richtplankarte Motorisierter Individualverkehr
• Umsetzungsplan
Der 1. Teil sind erläuternde Informationen zum besseren Verständnis der Richtplaninhalte. Dieser
Teil ist nicht verbindlich.
Der 2. Teil beinhaltet die behördenverbindlichen Inhalte und Festlegungen, welche von der Gemeindeversammlung Glarus beschlossen und vom Kanton Glarus genehmigt werden müssen.
4 Aufbau des Richtplans
4.1 Ziele und räumliches Leitbild
Das räumliche Leitbild und die Ziele sind Teil des Richtplans und somit behördenverbindlich. Sie
zeichnen die Grundzüge der Gemeindeentwicklung vor.
Die Ziele und das räumliche Leitbild wurden am Forum II vom 1.10.2011 mit der Bevölkerung diskutiert und am 19.1.2012 vom Gemeinderat als Basis für die weitere Richtplanerarbeitung verabschiedet.
4.2 Massnahmenblätter
In den Massnahmenblättern sind die verbindlichen Massnahmen zur Umsetzung durch die kommunalen Behörden festgelegt. Die Massnahmenblätter beschreiben die Ausgangslage, die Zielsetzung und
legen die konkreten Handlungsanweisungen für die Behörden fest. Im Weiteren werden die Zuständigkeiten beschrieben und das weitere Vorgehen aufgezeigt.
Die Massnahmenblätter sind themenspezifisch gegliedert und umfassen folgende Inhalte:
Massnahmenblätter Siedlung
Zentrumsentwicklungen
• S 1.1 Zentrum Glarus
• S 1.2 Einkaufsorientiertes Subzentrum Netstal
• S 1.3 Ortsteil- und Quartierzentren
Öffentliche Bauten und Anlagen
• S 2.1 Schulen und Kindergärten
• S 2.2 Immobilienstrategie
• S 2.3 Veräusserung von Gemeindeeigenen Parzellen und Liegenschaften
Entwicklungsschwerpunkte
• S 3.1 Entwicklungsschwerpunkt Allmeind / Bahnhof Ennenda
• S 3.2 Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof Glarus / Ennetbühls
• S 3.3 Entwicklungsschwerpunkt Buchholz
• S 3.4 Entwicklungsschwerpunkt Grosser Zaun
Innenentwicklung und Qualitätssicherung
• S 4.1 Bestehende Eignungsgebiete Siedlungsentwicklung (Baulandreserven)
• S 4.2 Verdichtungsgebiete / Potentiale Umstrukturierung
• S 4.3 Mittel- bis langfristige Nutzungsüberprüfung
• S 4.4 Verwaltungsrechtliche Verträge
• S 4.5 Schutz und Erneuerung der historischen Ortsbilder und Bausubstanz
• S 4.6 Qualitätssicherung und Gestaltungskommission
Siedlungserweiterung
• S 5.1 Eignungsgebiete Siedlungserweiterung
Ortsplanung Glarus
Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 11
Energie
• S 6.1 Energierichtplan / Energiestadtzertifizierung
Ver- und Entsorgung
• S 7.1 Abfallbewirtschaftung
• S 7.2 Deponieplanung für unverschmutztes Aushubmaterial und Abbauplanung
• S 7.3 Werkleitungen und Strassensanierungen
Massnahmenblätter Landschaft
Landschaft
• L 1.1 Natur- und Landschaftsschutz
• L 1.2 Landwirtschaft
• L 1.3 Siedlungsbegrenzung
• L 1.4 Grünkorridor
Siedlungsinterne Freiräume
• L 2.1 Freiraumkonzept
• L 2.2 Familiengartenareale
Tourismus und Erholung
• L 3.1 Tourismuskonzept
Gewässer
• L 4.1 Abstimmung Hochwasserschutz
• L 4.2 Einbezug Gewässer in Siedlungs - und Freiraumentwicklung
Massnahmenblätter Verkehr
Motorisierter Individualverkehr
• V 1.1 Klassierung Strassennetz
• V 1.2 Umfahrungsstrassen
• V 1.3 Kantonale Netzergänzungen
• V 1.4 Ortsdurchfahrten (Glarus, Netstal)
• V 1.5 Verkehrsberuhigung
• V 1.6 Parkierungskonzept
• V 1.7 Parkierungsanlagen
Fuss- und Radverkehr
• V 2.1 Vordringliche Wegnetzlücken schliessen
• V 2.2 Hauptrouten Fussverkehr
• V 2.3 Fuss- und Radwegnetzplan
• V 2.4 Abstellanlagen Radverkehr
Öffentlicher Verkehr
• V 3.1 Verdichtung Bahn
• V 3.2 Ausbau Bus
• V 3.3 Massnahmen an Haltestellen
Mobilitätsmanagement / Gesamtverkehr
• V 4.1 "Anlaufstelle Mobilität"
• V 4.2 Erschliessung Klöntal
4.3 Richtplankarten
Die Richtplaninhalte sind zur besseren Übersicht themenspezifisch auf 4 Karten dargestellt:
• Richtplankarte Siedlung und Landschaft
• Richtplankarte Fussverkehr
• Richtplankarte Radverkehr
• Richtplankarte motorisierter Individualverkehr
• Richtplankarte öffentlicher Verkehr
Die Richtplankarten sind untereinander und mit den Massnahmenblättern abgestimmt. Die Plandarstellung unterscheidet zwischen der Ausgangslage (bestehend) und den Richtplaninhalten (geplant).
Letztere beziehen sich auf die Massnahmenblätter des Richtplans und sind behördenverbindlich.
Gewisse Massnahmen sind auf den Richtplankarten konkret lokalisiert. Andere Massnahmen und
Zielsetzungen sind nicht räumlich festgelegt und sind als allgemeine Grundregeln im Umgang mit
einzelnen Sachbereichen umschrieben und teilweise mit weiteren Erläuterungen ergänzt.
4.4 Umsetzungsplan
Der Umsetzungsplan umfasst eine Übersicht aller Massnahmen mit einer Darstellung des Planungs-
und Umsetzungshorizontes. Weiter zeigt er die Abhängigkeiten und den Koordinationsbedarf der einzelnen Massnahmen untereinander auf. Der Umsetzungsplan dient zur Übersicht über alle Massnahmen. Seine Inhalte sind auch in den einzelnen Massnahmenblättern aufgeführt.
Ortsplanung Glarus
Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 13
5 Projektorganisation
5.1 Ablauf der Richtplanung
Projektorganisation, Grundlagen und räumliche Analyse Ab März 2011
1. Forum Ortsplanung
Beratung Stärken / Schwächen Mai 2011
Entwurf räumliches Leitbild
2. Forum Ortsplanung
Beratung räumliches Leitbild Oktober 2011
Entwurf Richtplanung
Ebene angestrebte räumliche Veränderung
Richtplan Siedlung Richtplan Verkehr Richtplan Landschaft
3. Forum Ortsplanung
Beratung Entwurf Richtplanung, Siedlung / Verkehr / Landschaft Juni 2012
Entwurf Umsetzungsplan
Etappierung, Kosten, Prioritäten
Veröffentlichung Richtplanentwurf
informelle Mitwirkung
Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme
bis 17. August 2012
4. Forum Ortsplanung
Beratung Umsetzungsplan 25. August 2012
Bereinigung Richtplanung
aufgrund der Ergebnisse aus den Foren III und IV und aufgrund der Stellungnahmen
von Kanton und Nachbargemeinden
Ab Ende August 2012
Öffentliche Bekanntmachung (RBG, Art.17.2)
Einwendungsverfahren / Mitwirkungsbericht
25. Oktober 2012 bis
26. November 2012
Beschluss Gemeinderat, Beschluss Gemeindeversammlung
Genehmigung Departement BU
22. März 2013
5.2 Organigramm
Die Projektorganisation der Ortsplanung soll eine breit abgestützte Meinungsbildung sicherstellen.
Zudem soll eine effiziente Erarbeitung, Beratung und Festsetzung der Ergebnisse gewährleistet werden.
Gemeinderat
Politische Leitung
Zwischenentscheide
Verwaltung
Fachunterstützung
Umsetzung
Projektleitung
Operative Leitung
Prozesssteuerung
Projektkoordination
Laufende Koordination
Assistenz
Sekretariat
Planungskommission (PK)
Beratung der Entwürfe z.Hd. Gemeinderat
Forum Ortsplanung
Breite Meinungsbildung und Beratung
der erarbeiteten Entwürfe
5.3 Gremien
Gemeinderat
Aufgaben
• Politische Leitung der Ortsplanung
• Setzt die Projektorganisation ein
• Verabschiedet die bereinigten Berichte und Arbeiten (Freigabe für Forum, Mitwirkung,
Vorprüfung, Auflagen Festsetzung und Genehmigung)
Vorsitz Mitglieder
Christian Marti,
Gemeindepräsident
• Christian Marti
• Reto Frey
• Roland Schubiger
• Thomas Jakober
• Priska Geyer
• Ernst Disch
• Christian Büttiker
Ortsplanung Glarus
Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 15
Projektleitung (PL)
Aufgaben
• Gesamtprojektleitung
• Operative Leitung der Ortsplanung
• Regelmässige Information des Gemeinderates
• Abstimmung mit den kommunalen und kantonalen Fachstellen
• Inhaltliche Leitung zusammen mit dem Planungsbüro (Entwürfe der Ortsplanung)
• Koordination mit laufenden Planungen und Projekten
• Vorbereitung und Auswertung der Sitzungen der Planungskommission
• Vorbereitung und Auswertung der Foren
• Kontaktstelle und Kommunikationsstelle der Ortsplanung
Vorsitz Mitglieder
Christian Büttiker
Ressortvorsteher Planung und Bau
• Christian Büttiker
• Bruno Bossi
• Beat Suter, Projektleiter Metron
• Marc Schneiter, stellvertretender Projektleiter Metron, Teilprojektleiter Verkehr
• Andrea Schuppli, Projektassistenz
Planungskommission (PK)
Aufgaben
• Beratung der Planungsentwürfe im Auftrag des Gemeinderates
• Fachliche Inputs zur Ortsplanung
• Vertretung von verschiedenen Interessen
Vorsitz Mitglieder
• Christian Büttiker
Ressortvorsteher Planung und Bau
Mit Stimmrecht:
• Christian Büttiker
• Judith Gessler
• Monika Kälin-Bühler
• Christian Marti
• Walter Schnyder
• Hans-Peter Spälti
• Leo Stabile
• Jürg Walcher
• Andreas Zweifel
Ohne Stimmrecht:
• Bruno Bossi
• Urs Noser
• Peter Stocker
Forum Ortsplanung
Für die breite Meinungsbildung zu den Entwürfen der Ortsplanung werden vier Foren durchgeführt.
Diese werden öffentlich angekündigt und stehen allen Interessierten offen. Wer sich in die Teilnehmerliste einschreibt, verpflichtet sich nach Möglichkeit kontinuierlich an den vier Forumsveranstaltungen
teilzunehmen. Während dem Planungsprozess können weitere Interessierte dazu stossen.
Eine Forumsveranstaltung beinhaltet Informationsblöcke, Beratungen in Diskussionsgruppen und das
Zusammenführen der Ergebnisse im Plenum. Die Diskussion wird je nach Zielen und Themen in Arbeitsgruppen oder im Plenum geführt. Dabei hat das Forum die Aufgabe der Meinungsbildung, jedoch
keine Entscheidungsbefugnisse. Die Ergebnisse werden sorgfältig dokumentiert und sind öffentlich.
Die Presse wird zu den Veranstaltungen eingeladen.
