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title: "Briefwechsel zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Ungarn betreffend das Abkommen vom 12. September 2013 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen"
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# Briefwechsel zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Ungarn betreffend das Abkommen vom 12. September 2013 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

## Briefwechsel zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Ungarn betreffend das Abkommen vom 12. September 2013 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen {#text}

0.672.941.811
AS 2014 3753
Briefwechsel
zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von
Ungarn betreffend das Abkommen vom 12. September 2013
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom VermögenIn Kraft getreten am 9. November 2014
(Stand am 9. November 2014)
Übersetzung
Jean-François Paroz
Schweizer Botschafter in Ungarn
Budapest, 12. September 2013
Seiner Exzellenz
Herrn Gábor Orbán
Staatssekretär
für Steuern und Finanzpolitik
Ministerium für nationale Wirtschaft
Ungarn
Exzellenz,
Ich habe die Ehre, den Empfang Ihres heutigen Briefs betreffend das heute unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen mit folgendem Inhalt zu bestätigen:
«Ich habe die Ehre, mich auf das heute vom Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Ungarn unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Ungarn zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (im Folgenden als «Abkommen» bezeichnet) zu beziehen und im Namen der Regierung von Ungarn das folgende Verständnis zu bestätigen.
Die Regierung von Ungarn hat den Schweizerischen Bundesrat darüber informiert, dass sie der Meinung ist, dass die Verpflichtungen unter dem Abkommen mit ihren Verpflichtungen als Mitglied der Europäischen Union vereinbar sind. Sollte Ungarn zu einem späteren Zeitpunkt feststellen, dass Verpflichtungen nach dem Abkommen sich nicht mit den Anforderungen vereinbaren lassen, die Ungarn als Mitglied der Europäischen Union hat, so kann jeder Vertragsstaat die Aufnahme von Konsultationen über die mögliche Verhandlung von Änderungen des Abkommens anstreben.
Ich habe ferner die Ehre, im Namen der Regierung von Ungarn die Anregung zu machen, dass dieses Schreiben und die darauf Bezug nehmende Antwort Ihrer Exzellenz, die die Zustimmung Ihrer Regierung zu diesem Verständnis bestätigt, eine Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen bildet, die gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft tritt.»
Ich habe die Ehre, Ihnen zu bestätigen, dass der Schweizerische Bundesrat das im Brief Ihrer Exzellenz dargelegte Verständnis teilt. Der Brief Ihrer Exzellenz und diese Antwort bilden daher eine Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen, die gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft tritt.
Genehmigen Sie die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Jean-François Paroz
Übersetzung des englischen Originaltextes.
SR 0.672.941.81
