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title: "Reglement über den Fonds für eine Munot-Glocke"
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authority: bfs2939
place: "Schaffhausen (city)"
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kind: regulation
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number: "4500.3"
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language: de
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read_on: 2026-11-08
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provisions: 9
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# Reglement über den Fonds für eine Munot-Glocke

## Art. 1 {#art_1}

Unter der Bezeichnung "Fonds für eine Munot-Glocke" besteht ein
Fonds zur Anschaffung einer neuen Glocke.

## Art. 2 {#art_2}

Diesem Fonds wird das aufgelaufene Vermögen von der von Leon
Frey dem seinerzeitigen Stadtrat am 1. August 1905 als Grundstock für einen Fonds übergebenen Summe von Fr. 100.00 zugewiesen.

## Art. 3 {#art_3}

1 Diesem Fonds können künftige Vermögenszuwendungen von
Drittpersonen unter Beachtung des erkennbaren Willens der Geberin oder des Gebers zugewiesen werden.
2 Die Verzinsung der Fondsvermögen erfolgt auf den Anfangsbestand des jeweiligen Jahres zum Sparheftzinssatz der Schaffhauser Kantonalbank, welcher am 1. Januar eines jeden Jahres gilt.

## Art. 4 {#art_4}

Für die Ausrichtung von Leistungen stehen das Kapital und die
Zinsen zur Verfügung. Voraussichtliche Leistungen und Zinsen sind
zu budgetieren.
Name und
Zweck
Zugewiesenes
Sondervermögen
Äufnung und
Verzinsung
Verwendung
der Mittel,
Budgetierung
Fonds für eine Munot-Glocke 4500.3

## Art. 5 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 2 {#art_5}

1 Der Entscheid über die Verwendung der Mittel des Fonds liegt bei
dem für das Baureferat zuständige Mitglied des Stadtrates.
2 Das zuständige Mitglied stellt Antrag an den Stadtrat.

## Art. 6 {#art_6}

1 Das Gesuch für die Anschaffung einer Munot-Glocke aus diesem
Fonds hat folgende formellen Anforderungen zu erfüllen:
a. Projektbeschrieb mit Inhalt, Beteiligten, Terminen, allfälliger
technischer Ausführung;
b. Kostenvoranschlag, allenfalls unter Beilagen von Offerten;
c. Finanzierungsplan.

## Art. 8 {#art_8}

1 Die Aufsicht über den "Fonds für eine Munot-Glocke" übt der
Stadtrat aus.
2 Der Stadtrat erstattet dem Grossen Stadtrat im Rahmen der Jahresrechnung der Einwohnergemeinde Schaffhausen Bericht über
die verwendeten Mittel.

## Art. 9 {#art_9}

Der Stadtrat löst den "Fonds für eine Munot-Glocke" auf, wenn das
Fondsvermögen aufgebraucht ist und informiert das für die Gemeindeangelegenheiten zuständige Departement.

## Art. 10 {#art_10}

Dieses Reglement tritt ab sofort in Kraft.
Zuständigkeit
Anforderungen
an Gesuche
Aufsicht, Bericht
erstattung
Auflösung
Inkrafttreten
