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title: "Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern"
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provisions: 4
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# Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

## I. {#i}

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten des Bundes
a) der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes,
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes und des Bundesausgleichsamtes,
- der Präsidentin und Professorin oder dem Präsidenten und Professor des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie,
- der Direktorin oder dem Direktor des Bundesinstituts für Sportwissenschaft,
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik,
- der Direktorin oder dem Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern,
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe,
- der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk,
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge,
- der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundeszentrale für politische Bildung,
b) der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15, C 1 bis C 2 und W 2
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes,
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz,
- der Präsidentin oder dem Präsidenten der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung für die Beamtinnen und Beamten des Zentralbereichs und den Fachbereich Allgemeine innere Verwaltung,
c) der Besoldungsgruppen A 2 bis A 13 (gehobener Dienst)
- den Präsidentinnen und Präsidenten der Bundespolizeipräsidien,
- der Direktorin oder dem Direktor der Bundespolizeidirektion,
- der Direktorin oder dem Direktor der Bundespolizeiakademie,
jeweils für ihren/seinen Geschäftsbereich.

## II. {#ii}

Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der unter Abschnitt I genannten Beamtinnen und Beamten vor.

## III. {#iii}

Diese Anordnung tritt mit Bekanntgabe in Kraft.

## Schlussformel {#schlussformel}

Der Bundesminister des Innern
