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title: "Bebauungsplan «Schmiedstrasse West / Zugerstrasse»"
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provisions: 1
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# Bebauungsplan «Schmiedstrasse West / Zugerstrasse»

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Cham Kanton Zug
Bebauungsplan Schmiedstrasse West/ Zugerstrasse
Parzellen 181, 182, 183, 184,185, 202 (Anteil), 1442
1:500
Plan Nr:
Datum: 9.2 .2010
Vom Gemeinderat beschlossen am: 9.2.2010
Der Gemeindepräsident:
Bruno Werder
Von der Baudirektion vorgeprüh am: 17.5.2010 und 18.82010
1. Publikation Im Amtsblatt
Nr.: 3 und 4
Vom : 21.1.2011 und 28.1.2011
Von der Urnenabstimmung beschlossen am: 15.5.2011
Der Gemeindepräsident:
Bruno Werder
2. Publikation im Amtsblatt
Nr. : 23 und 24
Vom: t0.6.2011 und 17.6.2011
Vom Regierungsrat des Kantons Zug genehmigt am:
Bestimmungen
Geltungsbereich/Abgrenzung:
25.10.2011
Die Vorschriften gelten für den im Bebauungsplan begrenzten Perimeter.
Zweck:
Der Gemeindeschreiber:
Manin Mengis
Der Baudirektor:
Heinz Tännler
1. öffentliche Auflage bei der Abteilung Planung und Hochbau
Vom:
Bis:
21.1 .2011
21.2.2011
Der Gemeindeschreiber:
Martin Mengis
2. Öffentliche Auflage bei der Abteilung Planung und Hochbau
Vom:
Bis:
10.6.2011
29.6.2011
Der Bebauungsplan Schmiedstrasse West/ Zugerstrasse legt die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Neubebauung Schmiedstrasse 3 und 7
sowie Zugerstrasse 5 in der Kernzone C, überlagert mit der Ortsbildschutzzone, der Gemeinde Cham fest.
Der Bebauungsplanperimeter stimmt im Bereich Zugerstrassse mit dem bebauungsplanpflichtigen Bereich gemäss Zonenplan überein .
Der Bebauungsplanperimeter ist in zwel Teilgebiete aufgeteilt:
Das Teilgebiet I mit den Baubereichen A, Bund C umfasst die Parzellen GS 181, 182, 183 und 1442. Es ist mit einem Richtprojekt unterlegt.
Das Teilgebiet II umfasst die Parzellen GS 184, 185 und 202 (Anteil).
Der Bebauungsplan bezweckt eine sehr gute städtebauliche Einordnung der Neubauten, die Berücksichtigung der !SOS-Anforderungen, eine hohe
Freiraumqualität, die Sicherstellung des Lärmschutzes entlang der Zugerstrasse und die Einbindung des Lorzenfussweges und der Schmiedstrasse in
das Fuss- und Radwegnetz der Gemeinde Cham.
Die nahe Stellung der Neubauten zum Wasser bezieht sich auf die ursprüngliche Bebauung und bringt die Bedeutung der Lorze als Lebensspender,
als Energie- und Einkommensquelle für die Menschen in Cham zum Ausdruck.
Teilgebiet 1
Bebauung:
- Bauten, Anlagen und Freiräume sind für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten.
- Die architektonische Gestaltung, insbesondere die Gliederung der Fassaden und ihre sorgfältige Materialisierung und Detaillierung, muss die gute
Einordnung und Massstäblichkeit der Gebäude unterstützen.
- Gebäude dürten nur innerhalb der im Plan eingezeichneten Baubereiche erstellt werden.
- Vorspringende Bauelemente (z.B. Fensterbank, Dachrand) dürten den Baubereich im Rahmen ihres Konstruktionsmasses überragen.
- Die in den Baubereichen festgelegte Höhenkoten dürfen nur durch untergeordnete Dachaufbauten (Liftüberfahrt/Kamin) überschritten werden.
Anlagen zur Energiegewinnung (Solarpaneele) müssen soweit wie möglich ins Volumen integriert werden.
- In den Baubereichen A, B und C sind nur Flachdächer zulässig. Im Baubereich A sind ab der Zugerstrasse maximal 4 Vollgeschosse ohne
Dachgeschoss erlaubt. In den Baubereichen 8 und C betragen die Dachgeschossflächen maximal 70% der Geschossflächen (GF). Diese
Dachgeschosse werden als rhythmisch bewegte Dachlandschaft ausformuliert.
Nutzung:
- Es sind Geschosswohnungen im Baubereich A und Reihenhauswohnungen in den Baubereichen B und C zu realisieren. In den Erdgeschossen und
den Untergeschossen sind publikumsbezogenes, mässig störendes Gewerbe oder Dienstleistungsnutzungen zulässig.
- Dle Dachterrassen der Baubereiche B und C werden als private Aussenräume der Reihenhäuser genutzt.
- Im Baubereich C befinden sich auf Niveau Schmiedstrasse die ,Garagenzimmer' . Sie sind flexibel als kleiner Laden, zusätzliches Zimmer, Werkstatt
oder Garage nutzbar.
Ersch Iiessung:
- Die Zu- und Wegfahrt der nefgarage darf nur an der bezeichneten Stelle erfolgen.
- Die Parkplätze werden mit Ausnahme allfälliger Besucherparkplätze unterirdisch bzw. gedeckt angeordnet. Eine Spezialität stellen die drei so
genannten ,Garagenzimmer' dar, welche sowohl als Abstellplätze, als Laden oder als Zimmer genutzt werden können. überirdisch dürfen max. 2
Besucherparkplätze angeordnet werden. Auf den Parzellen 181, 182, 183 und 1442 dürfen also insgesamt maximal 24 Parkplätze inkl.
Besucherparkplätze realisiert werden.
• Veloabstellplätze werden im Unter• b1w. Erdgeschoss und teilweise im Aussenraum angeordnet. Es sind insgesamt rund 60 Veloabstellplätze
vorzusehen .
- Die Erschliessung des Bebauungsplangebietes über die Zugerstrasse ist provisorisch. Vor einer neuen Verkehrsführung im Dorfzentrum Cham
(Umfahrung Cham-Hünenberg) ist die Erschliessung des Bebauungsplangebietes gemäss dannzumaligem Beschluss der Gemeindebehörde
anzupassen.
Lorzenfussweg:
- Ab dem bestehenden Anschluss unterhalb der Bärenbrücke (GS 1386) wird der Fussweg auf gleichem Höhenniveau bis zur ,Lorzenterrasse'
geführt. Zwei Treppenaufgänge, vom lorzenfussweg zum ,Schmiedplatz' und von der ,Lorzenterrasse' zur Schmiedstrasse, verbinden den
Lorzenfussweg mit der Schmiedstrasse. Ab der Lorzenterrasse wird der Lorzenfussweg östlich der Reihenhäuser geführt und vermittelt den
Passanten in diesem Abschnitt den Charakter und dle Stimmung des Quartiers an der Schmiedstrasse.
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Legende
Inhalt des Beschlusses
Das maximale Ausnützungsmass wird durch die dargestellten Bauvolumen bestimmt.
Perimeter mit Teilgebiet l und Teilgebiet II 0000 öffentliches Fusswegrecht mit Mindestbreite von 1. 50 m
c:::::::J Abzubrechende Bauten 000◊ öffentliches Fuss- / Radwegrecht
l!3J Baubereiche lJ Lorzenuferweg
10180 ) max. Höhe m. ü. M. (OK Dach) Spiel- und Begegnungsbereich (inkl. Zugänge und z. T. Fussweg)
-Terralnkoten in m. ü. M.
C::J Tiefgarage mit 19 Parkplätzen
- Zu- / Wegfahrt, ungefähre Lage
- Erschliessungsfläche (Han- oder Kiesbelag)
l==:J Maximale Ausdehnung Untergeschoss
Garagenzimmer
Informationsinhalt
~ Bestehende Gebäude
l==:J Gewässer
Fluchtwege Tiefgarage
Frei raum:
0 Hochstammbaum
m Veloabstellplätze, tei lweise gedeckt
g Zugang Fussgänger zur Tiefgarage/Keller
~ Besucherparkplatz
[] Entsorgungsstelle
- Zu- / Wegfahrt Kantonsstrasse
-
O ◊ 0 ◊ Bestehende Fuss- / Radwege
,-, C geplante Fuss- / Radwege
6. Behindertengerechter Parkplatz
- Die Freiräume entlang der Lorze mit naturnaher Materialisierung und Bepflanzung sind als ökologisch wertvolle Flächen auszuführen. !n
Teilbereichen dienen sie als Naherholungsstreifen für Bewohner, Nachbarn und Passanten.
- Die Spiel- und Begegnungsbereiche zwischen der Bebauung sind aufenthaltsfreundlich und flexibel nutzbar zu gesta lten. In beiden Bereichen ist
eine standortgerechte Bepflanzung aus einheimischen Arten vorgesehen. Die Bereiche sind wo möglich zu begrünen oder mit Kiesbelag
auszuführen.
- Die Flachdächer sind soweit sie nicht als Terrassen, als Zugänge zu technischen Einrichtungen oder für Anlagen zur Energiegewinnung genutzt
werden, extensiv zu begrünen.
Umwelt:
• Der Lärmschutz ist durch Anordnung der lärmempfindlichen Räume auf der lärmabgewandten Seite des Gebäudes oder durch bauliche oder
gestalterische Massnahmen an den Gebäuden sicherzustellen.
- Die Neubauten sind im Minergie-Standard zu erstellen.
Ver- und Entsorgung:
- Die gemeinsame Entsorgungsstelle der Liegenschaften 181, 182, 183 und 1442 ist im Bauvolumen zu platzieren oder als Untertlurcontainer
ausserhalb des Gebäudes anzuordnen.
Etappierung:
- Die Etappierung der Überbauung auf den Parzellen 181, 182, 183 und 1442 ist so einzuplanen, dass die Grundeigentümer ihre/·eweiligen
Bebauungsfelder autonom realisieren können. Dank der Setzung einzelner Bauten auf den verschiedenen Parzellen und das unge ähre Ubernehmen
der Lage der bestehenden Gebäude, können diese losgelöst vom Gesamtprojekt abgebrochen werden.
- Mögliche Etappierungen:
A.) Erstellung der Bauten von Süden nach Norden: Der Baubereich A mit einer ersten Etappe der Parkgarage auf der Parzelle GS 183 wird zuerst
gebaut. Die Realisierung der Reihenhäuser in den Baubereichen B und C sowie die Erweiterung der Tiefgarage erfolgt später.
B.) Erstellung der Bauten von Norden nach Süden : Mit der Realisierung der Baubereiche Bund C auf den Parzellen GS 181, 182 und 1442 wird
zuerst begonnen. Das Untergeschoss im Baubereich B wird als Tiefgarage temporär autonom erschlossen (z.B. provisorischer Autolih oder Rampe)
oder es wird übergangsweise als Lagerhalle benutzt. Der Baubereich A mit der gemeinsamen Tiefgarageneinfahrt wird zu einem späteren Zeitpunkt
erstellt.
Teilgebiet II
Im Teilgebiet II gilt die Bestandesgarantie und die Mantellinien sind massgebend. Der Anbau von Balkonen ist zulässig.
Schlussbestimmungen:
- Sofern dieser Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gilt die Bauordnung der Gemeinde Cham.
- Der Gemeinderat kann kleine Abweichungen bewilligen.
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