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title: "Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für Alterseinrichtungen im Feuerschaukreis"
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# Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für Alterseinrichtungen im Feuerschaukreis

## Art. 1 {#art_1}

Gegenstand
1 Der Fonds für Alterseinrichtungen im Feuerschaukreis ist ein zweckgebundes Vermögen des Kantons Appenzell I.Rh., das gemäss den Bestimmungen dieses Beschlusses zu verwalten und zu verwenden ist.

## Art. 2 {#art_2}

Zweck
1 Der Fonds bezweckt die finanzielle Unterstützung von neuen und bestehenden Einrichtungen für ältere Personen auf dem Gebiet der Feuerschaugemeinde Appenzell, insbesondere mit Beiträgen an den Bau, Unterhalt
oder Betrieb.

## Art. 3 {#art_3}

Fondsvermögen
1 In den Fonds werden die jährlichen Zahlungen der Carl Sutter-Stiftung an
den Kanton Appenzell I.Rh. gemäss Vertrag zwischen der Carl Sutter-Stiftung und dem Kanton vom 28. November 2014 sowie die Zinserträge aus
dem Fonds eingelegt.
2 Ferner können dem Fonds weitere dem Fondszweck dienende Zuwendungen wie Spenden oder Testate zugewiesen werden.

## Art. 4 {#art_4}

Organisation
1 Die Standeskommission übt die Oberaufsicht über den Fonds aus und beschliesst über die Ausrichtung von Unterstützungsbeiträgen.
* vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses
801.302 Kanton Appenzell Innerrhoden
2 Das Gesundheits- und Sozialdepartement erarbeitet die Entscheidgrundlagen und stellt Antrag über den Einsatz von Fondsmitteln.
3 Die Landesbuchhaltung verwaltet das Fondsvermögen und veranlasst Auszahlungen.

## Art. 5 {#art_5}

Inkrafttreten
1 Dieser Beschluss tritt mit Inkrafttreten des Baurechtsvertrags vom 28. November 2014 zwischen der Carl Sutter-Stiftung, dem Kanton Appenzell I.Rh.
und den Bezirken Appenzell, Schwende und Rüte betreffend die Liegenschaft Schaies in Kraft.
Kanton Appenzell Innerrhoden 801.302
Änderungstabelle – Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation
16.12.2014 16.12.2014 Erlass Erstfassung -
801.302 Kanton Appenzell Innerrhoden
Änderungstabelle – Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation
Erlass 16.12.2014 16.12.2014 Erstfassung -
