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title: "Beschluss des Grossen Stadtrates über die Aufhebung des Wohnungsamtes und die Delegierung des städtischen Arbeitsamtes und der AHV-Zweigstelle an den Kanton Schaffhausen"
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provisions: 1
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# Beschluss des Grossen Stadtrates über die Aufhebung des Wohnungsamtes und die Delegierung des städtischen Arbeitsamtes und der AHV-Zweigstelle an den Kanton Schaffhausen

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Aufhebung Wohnungsamt 870.1
Rechtssammlung der Stat Schaffhausen (Stand 3. August 2021) 1
Beschluss des Grossen Stadtrates
Schaffhausen über die Aufhebung des
Wohnungsamtes und die Delegierung des
städtischen Arbeitsamtes und der AHV-
Zweigstelle an den Kanton Schaffhausen
vom 26. Oktober 1982
Der Grosse Stadtrat beschliesst:
1. 1 Die Verordnung des Grossen Stadtrates vom 6. Juli 1941
über die Einführung des Wohnungsamtes wird aufgehoben.
2 Der Grosse Stadtrat nimmt davon Kenntnis, dass von der
Einwohnergemeinde ein Anschlagbrett über die Mietangebote
geführt wird, welches Mietern wie Vermietern kostenlos zur
Verfügung steht.
2. 1 Die Aufgaben des städtischen Arbeitsamtes 1) und der AHV-
Zeigstelle werden delegiert.
2 Der Stadtrat wird ermächtigt, mit dem Regierungsrat des
Kantons Schaffhausen eine entsprechende Vereinbarung 1)
abzuschliessen.
Fussnoten:
1 Der Vertrag zwischen dem Kanton Schaffhausen und der
Einwohnergemeinde Schaffhausen betreffend die Delegation
des Arbeitsamtes der Stadt an den Kanton (RSS 240.2) wurde per 30. Juni 2021 zufolge Gegenstandlosigkeit aufhoben
(SRB vom 3. August 2021).
