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# Reglement Sportlerehrung

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Gemeinde Schellenberg
Reglement für
Sportlerehrungen
Reglement Sportlerehrung Gemeinde Schellenberg
Präambel
Um Personen zu ehren, die sich im sportlichen Bereich besondere Verdienste erworben haben, erlässt die Gemeinde Schellenberg dieses Reglement. Die in diesem Reglement verwendeten Personenbezeichnungen gelten für Personen männlichen und weiblichen Geschlechts.
Zielsetzung
Die erfolgreichen Sportler aller Altersklassen, einschliesslich die Teilnehmer an „Paralympics“ sowie „Special Olympics“, sind durch die politischen Behörden zu ehren
und es ist ihnen eine offizielle Anerkennung zukommen zu lassen. Es geht darum,
die Vorbildfunktion von Sportlern hervorzuheben und zu sinnvoller Freizeitbeschäftigung im Sportbereich zu motivieren.
Kriterien
1) Mitgliedschaft
Die zu ehrende Person muss in Schellenberg wohnhaft sein und in der Regel Mitglied eines liechtensteinischen Sportverbandes sein, der dem Liechtensteinischen
Olympischen Sportverband (LOSV) angeschlossen ist. Die ausgeübte Sportart
muss vom LOSV anerkannt sein. Über Ausnahmefälle entscheidet der Gemeinderat.
2) Sportliche Leistungen
Sportliche Leistungen können dann zur Ehrung gelangen, wenn sie an einem der
folgenden Anlässe erzielt worden sind:
• Landesmeisterschaften
• Internationale Landesmeisterschaften
• Kleinstaatenspiele
• Nationale Grossanlässe
• Internationale Grossanlässe
• Europameisterschaften
• Olympische Spiele
• Weltmeisterschaften
• Spezielle Anlässe
Ehrungsantrag
Sportler oder Sportvereine können sich bei der Gemeindeverwaltung oder der Kommission für Sport und Freizeit zur Ehrung anmelden. Die sportlichen Erfolge sind mit
dem Formular „Meldung für Sportlerehrung“ jeweils bis zum 31. Juli jeden Jahres an
das Sekretariat der Gemeindeverwaltung zu richten (Ehrungszeitraum jeweils 1.
August bis 31. Juli jeden Jahres).
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Reglement Sportlerehrung Gemeinde Schellenberg
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Die Kommission für Sport und Freizeit prüft die eingegangenen Anträge und stellt
Antrag auf Ehrung an die Gemeinde.
Ist die Kommission für Sport und Freizeit der Ansicht, dass ein Sportler nicht ehrungsberechtigt ist, so muss dies begründet werden.
Die Gemeinde entscheidet über die Art der Ehrung. Es wird ein Pauschalbetrag von
500.- Franken pro Jahr und Person ausbezahlt.
An Kinder wird bis nach Abschluss der Primarschule ein Betrag von 200.- Franken
pro Jahr und Person ausbezahlt.
Über die Höhe von ausserordentlichen Ehrungen für besondere Leistungen entscheidet der Gemeinderat.
Ehrungszeremonie
Die Gemeinde lädt einmal pro Jahr, in der Regel im Rahmen des Gemeindesporttages im August, die erfolgreichen Sportler zu einer Ehrungszeremonie ein. An dieser
Zeremonie wird den erfolgreichen Sportlern seitens der Gemeinde der Pauschalbetrag sowie ein Naturalgeschenk überreicht.
Dieses Reglement für Sportlerehrungen durch die Gemeinde Schellenberg wurde
vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 7. Mai 2008 genehmigt und tritt mit Wirkung ab Beschlussfassung in Kraft. Das ursprüngliche Reglement wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16. September 2009 abgeändert und tritt per sofort in Kraft.
Schellenberg, 16. September 2009
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Norman Wohlwend, Vorsteher
