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title: "Neufestsetzung Zonenplan und Bauordnung für das Gebiet Unterfeldweg / Neufeldweg"
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# Neufestsetzung Zonenplan und Bauordnung für das Gebiet Unterfeldweg / Neufeldweg

## text {#text}

Kanton Zug Gemeinde Baar
Neufestsetzung Zonenplan und Bauordnung
für das Gebiet Unterfeldweg I Neufeldweg
Abteilung Planung/Bau
Baar, 26. April 2007
Vom Gemeinderat verabschiedet am 25. April 2007
Der Gemeindepräsident
Der Abteilungsleiter: t{,��j"l----
Der Gemeindeschreiber:
/!�Vorprüfung durch das Amt für Raumplanung:
Zug, /
Der Kantonsplaner:
3 1. Mai 2007
Publiziert im Amtsblatt Nr. 2..S ..,. ru;,
bescheinigt v�teilung Planung I Bau
Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6
vom
bis
2 2. JUNI 201J7
2 3. JULI Z007
Vom Gemeinderat im vereinfachten Verfahren beschlossen am 2 2. AU&. 2007
Der :�;;�nt: Der Gem;e•;;.
Publiziert im Amtsblatt Nr. sS -r 3{, Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6
bescheinigt von der Abteilung Planung I Bau vom 3 1. AUS. 2007
I
bis 1'9. SEP. 2007
Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am:
1 ö. 0� t. 2007
Heutige Zonierung für das Gebiet Unterfeldweg I Neufeldweg
Von der Genehmigung der Revision 2005
ausgenommenes Gebiet Unterfeldweg I Neufeldweg (blau umrandet).
Es gilt die Wohnzone W3/0.6 gernäss der
Bauordnung 1991.
Neue Zonierung für das Gebiet Unterfeldweg I Neufeldweg
Von der Neufestsetzung betroffene Fläche
Empfindlich·
keilsstufe
W2b Wohnzone {Al 0.5) II
W3 Wohnzone (AZ 0.6} II
WA4 Wohn· und Arbeitszone (AZ 0.9) 111
L
......... ........
. '
: : bp
. '
.................41
r·-·---,
· • aem
l----·-·J
0 50 100
�.....,
Landwirtschaftszone 111
Bebauungsplanpflicht für öffentliche Freiräume (vgl.§ 11 Abs. 5 Bauordnung}
Abweichende Empfindlichkeitsstufen (III statt II)
200 300m
I I
Heutige Regelung für das Gebiet Unterfeldweg I Neufeldweg
Es gilt die Bauordnung 1991.
Hinweis zur heutigen Regelung:
Gernäss Regierungsratsbeschluss vom 21. März 2006 zur Ortsplanungsrevfsion wurde die von der Gemeinde 2005
beschlossene Umzonung des Quartiers Unterfeldweg I Neufeldweg von der bisherigen Wohnzone W3/0.6 in die
Wohn- und Arbeitszone WA410.9 nicht genehmigt. Die Angelegenheit wurde zur Neubeurteilung an die Gemeinde
zurückgewiesen. Für das Gebiet Unterfeldweg I Neufeldweg gelten somit bis zur Neufestsetzung die Bauvorschriften
der Bauordnung 1991 für die Wohnzone W3/0.6.
Neue Regelung für das Gebiet Unterfeldweg I Neufeldweg
Es gilt die Bauordnung 2005, ergänzt um die Fussnote 9) in§ 44.
Hinweis zur Neufestsetzung:
Das Gebiet Unterfeldweg I Neufeldweg wird der Wohnzone W3/0.6 zugewiesen, wie dies bereits im Zonenplan 1991 der
Fall war. Mit der Genehmigung der vorliegenden Neufestsetzung gelten für das Quartier neu die Bauvorschriften der
Bauordnung 2005, wie sie durch den Regierungsrat am 21. März 2006 und am 27. März 2007 genehmigt wurden.§ 44
der Bauordnung 2005 wird im Rahmen der Neufestsetzung um die Fussnote 9) ergänzt. Darin wird für die Wohnzone
W3/0.6 Unterfeldweg I Neufeldweg in Anlehnung an die Regelung 1991 eine maximale Gebäudelänge von 30m und ein
kleiner Grenzabstand von mindestens 4m festgelegt.
§ 29 Wohnzonen
1 Die Wohnzonen sind für das Wohnen. Läden die der Quartierversorgung dienen sowie für nicht störende Gewerbe· und
Dienstleistungsbetriebe bestimmt.
2 ln der Wohn7one W2a/0.3 diirfen nur Ein· und Doppeleinfamilienhäuser erstellt werden. Reiheneinfamilien·, Mehrfamilien- und
Terrassenhäuser sind nicht zulässig.
3 Wenn in einem kleinparzellierten Gebiet die Anwendung der Bestimmungen der Zone W3/0.6 zu unzweckmässigen Lösungen
führt, dart nach den Vorschritten der Zone W2b/0.5 gebaut werden.
§ 44 Vorschriften für die Einzelbauweise
Zone Geschoss· Fassaden· Firsthöhe Gebäude ·
zahl höhe lange
max. max. m max. m mllx. m
Wohnzone W3 I 0.6 3 9.5 13 409'
Die Abstände gelten auch gegenüber der Landwirtschaftszone
Grenz.
abstand
klein"
min. m
59'
Grenz·
abstand
gross 11
m in. m
SI f'ür die Ermittlung der Ausnützungsziffer werden folgende Geschosshöhen zugrunde gelegt:
· W2r./03. W2b I 0.5, W3/0.6. WA3/ 0.6 3m; · KA. WA4/ 0.9 3.5 m;
· Gewerberäume im Erdgeschoss: 4.5 m
91 Ausgenommen Wohnzone Unterfeldweg/Neuleldweg:
Gebäudelänge max. 30m. kleiner Greflzabstand min. 4 m
AZ �� BZ Wohn· Gewerbe·
anteil anteil
max. max. min. % rnin. o/o
0.6 80 .
,l
