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title: "Aufnahmereglement für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene"
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provisions: 1
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# Aufnahmereglement für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene

## § 2 Eintrittsbedingungen {#par_2}

Für den Eintritt in die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene (KME) müssen die Kandidatinnen und Kandidaten folgende Bedingungen erfüllen:
a.7 Sie dürfen das 39. Altersjahr noch nicht vollendet haben.
b. Sie müssen sich über eine abgeschlossene Berufslehre oder eine geregelte Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren ausweisen können.
c. Sie müssen über Kenntnisse verfügen, die etwa dem Stand der Abteilung A der 3. Klasse der Sekundarstufe oder nach der bisherigen
Oberstufenorganisation etwa dem Stand der 3. Klasse der Dreiteiligen Sekundarschule (anspruchsvollste Stufe) bzw. der Gegliederten Sekundarschule (erweiterte Anforderungen) des Kantons Zürich
entsprechen.
Übliches
Verfahren:
Aufnahmeprüfung in das
Basisjahr
§ 3.7 Über die Aufnahme in das 1. Semester des Basisjahres entscheidet die Schulleitung aufgrund einer Aufnahmeprüfung.
Übliches
Verfahren:
Aufnahmeprüfung in das
3. Semester
§ 4.7 Kandidatinnen und Kandidaten mit fortgeschrittenen Kenntnissen können in das 3. Semester der Vollzeit- oder Teilzeitschule aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung
aufgrund eines Eignungsgesprächs und einer Aufnahmeprüfung.
413.250.9 Kant. Maturitätsschule für Erwachsene – Aufnahmereglement
Besondere
Aufnahme:
Eidg. Berufsmaturität
§ 5.7 1 Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössisch anerkannten
Berufsmaturitätszeugnisses können prüfungsfrei in das 3. Semester der
Vollzeit- oder Teilzeitschule aufgenommen werden, wenn
a. die Zeugnisse der Berufsmaturitätsschule ein gutes Leistungsbild vermitteln,
b. die an der Berufsmaturitätsschule gewählten Fächer weitgehend
übereinstimmen mit dem Grundstudium der KME,
c. die Schulleitung der KME aufgrund der eingereichten Anmeldeakten die Motivation und Eignung der Kandidatin oder des Kandidaten positiv beurteilt.
2 Lassen sich die Motivation und Eignung einer Kandidatin oder
eines Kandidaten aufgrund der eingereichten Anmeldeakten nicht ausreichend beurteilen, kann die Schulleitung ein Aufnahmegespräch durchführen.
3 Die Kandidatinnen und Kandidaten haben einen Anspruch auf
Durchführung eines Aufnahmegesprächs.
4 Der Eintritt in die KME auf diesem Weg muss unmittelbar im Anschluss an die Berufsmaturität erfolgen. In begründeten Fällen ist ein
Zwischenjahr möglich.
Spezielle Aufnahme: Vorbereitungskurs
(Passerelle)
§ 5 a.6 1 Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössisch anerkannten Berufsmaturitäts- oder Fachmaturitätszeugnisses können in den Vorbereitungskurs für die Ergänzungsprüfung aufgenommen werden, wenn
a. die Zeugnisse der Berufsmaturitäts- oder Fachmittelschule7 ein sehr
gutes Leistungsbild vermitteln,
b. die Schulleitung der KME aufgrund der eingereichten Anmeldeakten und eines Aufnahmegespräches die Motivation und Eignung
einer Kandidatin oder eines Kandidaten positiv beurteilt.
2. . .8
Kant. Maturitätsschule für Erwachsene – Aufnahmereglement 413.250.9
.Besondere
Aufnahme:
HMS, IMS,
FMS
§ 6.7 1 Absolventinnen und Absolventen einer Handelsmittelschule
(HMS), einer Informatikmittelschule (IMS) oder einer Fachmittelschule
(FMS) an einer zürcherischen Kantonsschule oder einer nichtstaatlichen
Mittelschule mit vom Kanton Zürich anerkanntem HMS-, IMS- oder
FMS-Abschluss, genehmigtem Lehrplan und Standort im Kanton Zürich können im Rahmen der Vereinbarung zwischen den Schulträgern
und der KME prüfungsfrei in das 3. Semester der Vollzeit- oder Teilzeitschule aufgenommen werden, wenn
a. die Zeugnisse ein gutes Leistungsbild vermitteln und die HMS-, IMS-
oder FMS-Schulleitung nach dem Anforderungsprofil der Übergangsklassenregelung eine Schulempfehlung abgibt,
b. die im bisherigen Bildungsgang gewählten Fächer weitgehend übereinstimmen mit dem Grundstudium der KME,
c. die Schulleitung der KME aufgrund der eingereichten Anmeldeakten die Motivation und Eignung einer Kandidatin oder eines Kandidaten positiv beurteilt.
2 Lassen sich die Motivation und Eignung einer Kandidatin oder
eines Kandidaten aufgrund der eingereichten Anmeldeakten nicht ausreichend beurteilen, kann die Schulleitung ein Aufnahmegespräch durchführen.
3 Die Kandidatinnen und Kandidaten haben einen Anspruch auf
Durchführung eines Aufnahmegesprächs.
4 Der Eintritt in die KME auf diesem Weg muss unmittelbar im
Anschluss an die HMS, IMS oder FMS erfolgen. In begründeten Fällen
ist ein Zwischenjahr möglich.
Aufnahmesemester
§ 7.7 1 Die Aufnahme erfolgt provisorisch für ein Semester.
2 Am Ende des Aufnahmesemesters entscheidet der Klassenkonvent
gemäss den Bestimmungen des Promotionsreglements für die Kantonale Maturitätsschule für Erwachsene vom 11. August 19985 über die
definitive Aufnahme.
Ausserordentliche Aufnahme
§ 8. Über ausserordentliche Aufnahmen entscheidet der Präsident oder die Präsidentin der Schulkommission auf Antrag der Schulleitung.
Unterbruch§ 9. Studierende, die aus triftigen Gründen den Schulbesuch unterbrechen müssen, können später wieder aufgenommen werden. Die Schulleitung entscheidet über die Wiederaufnahme.
§ 10.
413.250.9 Kant. Maturitätsschule für Erwachsene – Aufnahmereglement
Inkrafttreten § 11. Dieses Reglement tritt auf Beginn des Herbstsemesters 1998/
19993 in Kraft. Es ersetzt das Aufnahmereglement für die KME vom
4. April 1978.
1 OS 65, 97; Begründung siehe ABl 2010, 118.
2 Inkrafttreten: 1. März 2010.
3 Das vorliegende, neu vom Regierungsrat erlassene Reglement tritt am 1. März
2010 in Kraft. Es ersetzt das gleichnamige Reglement des Erziehungsrates vom
11. August 1998.
4 LS 413.21.
5 LS 413.251.2.
6 Fassung gemäss RRB vom 21. Dezember 2016 (OS 72, 103; ABl 2017-01-13).
In Kraft seit 1. Mai 2017.
7 Fassung gemäss RRB vom 27. Mai 2020 (OS 75, 353; ABl 2020-06-05). In Kraft
seit 1. August 2020.
8 Aufgehoben durch RRB vom 3. Dezember 2025 (OS 81, 42; ABl 2025-12-19).
In Kraft seit 1. März 2026.
