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title: "Museum Aargau Benutzungs- und Gebührenreglement Legionärspfad Vindonissa"
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# Museum Aargau Benutzungs- und Gebührenreglement Legionärspfad Vindonissa

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495.241
Museum Aargau
Legionärspfad Vindonissa
CH-5210 Windisch
Tel. +41 (0)56 444 27 77
Fax +41 (0)56 444 27 70
Museum Aargau
Benutzungs- und Gebührenreglement Legionärspfad Vindonissa 1
gestützt auf § 17 Abs. 3 des Kulturgesetzes (KG) vom 31. März 2009 2
1. Allgemeines
Der Legionärspfad Vindonissa ist ein archäologisches Denkmal von nationaler Bedeutung. Seine
geschichtliche Bausubstanz darf durch die Nutzung in keiner Weise beeinträchtigt werden.
Der Legionärspfad Vindonissa wird primär museal genutzt. Das Museum Aargau entscheidet über die
Art der Benutzung und den Betrieb.
Das Museum Aargau ist für die ganze Anlage zuständig. Diese besteht aus
− dem Besucherzentrum (Klosterscheune),
− den 10 archäologischen Stationen in Windisch inklusive Römerlager (Contubernia),
− den Büroräumen im Annex des Klosters Königsfelden.
2. Legionärspfad Vindonissa
2.1. Öffnungszeiten
Der Legionärspfad Vindonissa, bestehend aus den archäologischen Stationen inklusive Römerlager
und dem Besucherzentrum, ist in der Regel vom 1. April bis 31. Oktober wie folgt dem Publikum
zugänglich:
Dienstag bis Freitag: 9.00 bis 17.00 Uhr
Samstag, Sonntag und allgemeine Feiertage: 10.00 bis 18.00 Uhr
Bei gebuchten Übernachtungen oder speziellen Angeboten sind die Öffnungszeiten für individuelle
Gruppen je nach Buchung variabel.
An allgemeinen Feiertagen ist der Legionärspfad Vindonissa geöffnet.
1 Stand 1. Januar 2015; AGS 2014/6-6 / AGS 2014/6-22
2 SAR 495.200
AGS 2014/6-6
Befristete Abweichungen und Schliesstage an Feiertagen etc. werden von der Museumsdirektion
festgelegt und öffentlich bekannt gemacht.
2.2. Eintritt
Für den Besuch der archäologischen Stationen und des Römerlagers (Contubernia) wird eine
Eintrittsgebühr erhoben (siehe Ziffer 4.2.).
An ausgewählten Tagen (Internationaler Museumstag, Spezialveranstaltungen etc.) können keine,
reduzierte oder erhöhte Eintrittsgebühren erhoben werden.
2.3. Geschichtsvermittlung
Es werden Führungen und Geschichtsvermittlungsprogramme angeboten (siehe Ziffer 4.3.).
2.4. Sonderöffnungen
Für Gruppen können Führungen und andere Angebote ausserhalb der Öffnungszeiten durchgeführt
werden (siehe Ziffer 4.4.).
Anfragen sind schriftlich einzureichen. Das Museum Aargau entscheidet abschliessend über
Sonderöffnungen.
2.5. Aufsichten
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist strikte Folge zu leisten. Wer die Anweisungen nicht
befolgt, kann vom Gelände des Legionärspfads Vindonissa weggewiesen werden.
2.6. Verbote
Das Rauchen ist in sämtlichen archäologischen Stationen, im Römerlager (Contubernia) und im
Besucherzentrum strikte untersagt.
Hunde sind auf dem Legionärspfad Vindonissa erlaubt, ausser bei Übernachtungen. Assistenzhunde
im Einsatz sind für Übernachtungen zugelassen.
3. Veranstaltungen
3.1. Allgemeine Bestimmungen
Als Veranstalter von öffentlichen kulturellen Anlässen tritt das Museum Aargau auf. Es kann die
Veranstaltung Dritten übertragen.
Die Klosterscheune, das Hofareal, das Römerlager (Contubernia) sowie die darin befindlichen
Räumlichkeiten Fabrica und Offiziershaus, können von Dritten für Veranstaltungen und Anlässe
gemietet werden (siehe Ziffern 3.2. und 4.5.).
Die Veranstaltungen und Anlässe haben auf den primären Charakter des Legionärspfads Vindonissa
sowie auf die besonderen Gebote auf dem angrenzenden Areal der Psychiatrischen Dienste Aargau
AG (PDAG) Rücksicht zu nehmen.
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Gesuche sind beim Museum Aargau schriftlich einzureichen. Das Museum Aargau entscheidet
abschliessend über die Bewilligung von Veranstaltungen, Anlässen und die Vermietung der
Lokalitäten. Das Benutzungs- und Gebührenreglement ist integrierender Bestandteil der Verträge mit
Dritten.
3.2. Nutzungsbestimmungen und Räumlichkeiten
Veranstalter und deren Gäste haben in jedem Fall auf den ordentlichen Museumsbetrieb des
Legionärspfads Vindonissa sowie auf die besonderen Gebote auf dem angrenzenden Areal der
Psychiatrischen Dienste Aargau AG Rücksicht zu nehmen.
Räumlichkeiten Die Räumlichkeiten des Legionärspfads Vindonissa sind buchbar für Anlässe
mit einer maximalen Anzahl von Personen (siehe unten). Diese
Teilnehmerzahl darf nicht überschritten werden.
Hofareal Stehapéro mit Buffet bis 350 Personen
Scheune Essen bis 200 Personen, Bankettbestuhlung; Veranstaltungen
bis 350 Personen, Seminarbestuhlung
Fabrica Essen bis 60 Personen
Offiziershaus Essen bis 8 Personen
Eventdauer Die Räumlichkeiten des Legionärspfads Vindonissa sind zu folgenden Zeiten
buchbar:
Hofareal Dienstag bis Sonntag 8.00 – 24.00 Uhr
Scheune Dienstag bis Sonntag 8.00 – 24.00 Uhr
Fabrica Dienstag bis Samstag 8.00 – 24.00 Uhr
Sonntag 18.30 – 24.00 Uhr
Die Gäste müssen das Gelände bis 24 Uhr verlassen haben.
Vermietungszeit: 1. April bis 31. Oktober
Verpflegung / Picknick Für die Verpflegung der Gäste hat der Veranstalter einen der Vertragscaterer
des Museum Aargau oder bei kleineren Gruppen und einfachen Apéros das
Bistro Popina zu berücksichtigen. Es ist nicht gestattet, Getränke und
Esswaren selber mitzubringen.
Privatpersonen und Schulklassen ist picknicken an den vorgesehenen Stellen
erlaubt. Der Kundendienst und das Kassenpersonal erteilen Auskunft über die
dafür verfügbaren Orte.
Personal Bei allen Veranstaltungen und Anlässen ist für die ganze Dauer inklusive
Vorbereitung von der Leitung Legionärspfad Vindonissa autorisiertes
Aufsichts- oder Servicepersonal anwesend, welches nach Tarif zu
entschädigen ist (siehe Ziffer 4.3.). Den Weisungen des Personals
(Legionärspfad und Caterer) ist strikte Folge zu leisten.
Dekorationen Das Anbringen von privaten Dekorationen ist mit Auflagen nach persönlicher
Absprache mit der Leitung Legionärspfad Vindonissa gestattet. Es dürfen
AGS 2014/6-6
keine Gegenstände an den Wänden, Pfeilern und Decken befestigt werden.
Konfetti streuen und Glimmer als Dekorationsmaterial sind nicht erlaubt.
Brandgefahr Offenes Feuer und das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem gesamten
Areal des Legionärspfads Vindonissa untersagt. Eine Ausnahmebewilligung
zum Grillieren (Catering) erteilt die Leitung Legionärspfad Vindonissa.
Selbständiges Grillieren ist nur im Römerlager (Contubernia) innerhalb einer
Buchung nach Absprache bei den dafür eingerichteten Feuerplätzen erlaubt.
Lärmemissionen Bei privaten Veranstaltungen und Anlässen sind lärmende Produktionen und
elektronisch verstärkte Musik nicht gestattet.
Parkplätze Eine Zufahrt auf das Gelände des Legionärspfads Vindonissa ist nicht
gestattet.
Fahrzeuge sind auf den Parkplätzen in der Gaswerkstrasse und auf dem
Areal der Fachhochschule Nordwestschweiz abzustellen.
Nur der jeweilige Caterer darf zum Zweck der An- oder Ablieferung auf das
Gelände des Römerlagers fahren.
Sicherheit und Hygiene Die Sicherheitskonzepte des Betriebs gelten als Minimalstandard. Erweiterte
Regelungen sind mit dem Museum Aargau abzusprechen. Die gesetzlichen
Vorgaben sind immer einzuhalten.
Film- / Fotoaufnahmen Für Aufnahmen, die veröffentlicht werden, bedarf es einer Bewilligung des
Museum Aargau. Der Zweck und die weitere Verwendung der Aufnahmen
sind dem Museum Aargau frühzeitig schriftlich bekannt zu geben. Das
Museum Aargau entscheidet abschliessend über die Bewilligung der
Aufnahmen. Allfällige Kosten werden in Absprache mit dem Museum
berechnet.
Haftung Der Kanton lehnt bei Unfällen und bei Beschädigungen jede Haftung ab. Für
Schäden an Gebäude und Mobiliar haftet gegenüber dem Kanton der
Veranstalter beziehungsweise der Mieter. Der Abschluss einer Haftpflicht- und
Veranstaltungsversicherung wird empfohlen. Der Veranstalter
beziehungsweise Mieter ist dafür verantwortlich, dass die Räume mit der
gebotenen Sorgfaltspflicht benützt werden.
4. Eintritte und Gebühren (in Franken)
4.1. Allgemeine Bestimmungen
Ist für eine Leistung nachfolgend keine Gebühr festgelegt, wird sie einer vergleichbaren Position
zugeordnet oder nach Aufwand berechnet.
Bei personellen Leistungen wird im Minimum eine Stunde verrechnet. Angebrochene Stunden werden
voll verrechnet.
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4.2. Eintritte
Für Gruppen ab zehn zahlenden Personen sowie Schulklassen gilt der Kollektiveintritt.
Museumspässe (SMP/MPM)** sind anrechenbar. Unentgeltliche Eintritte und Kinder unter sechs
Jahren sind nicht anrechenbar.
**SMP = Schweizerischer Museumspass (Raiffeisen etc.)
MPM = Museumpass Musée
Menschen mit Behinderung bezahlen jeweils den Kollektiveintritt, eine betreuende Begleitperson ist
unentgeltlich. Ausgenommen ist das Kombiticket Vindonissapark.
4.2.1. Einzeleintritte
Eintritt Spieltouren, Thementouren, Besuch der archäologischen Stationen mit Badge und
Römerwerkstatt Fabrica
pro Person pro Familie
Erwachsene 14.00
Berufslernende und Studierende (bis 26 Jahre) 10.00
Kinder (6–16 Jahre) 8.00
Familienticket A (2 Erw. + maximal 5 Kinder) 35.00
Familienticket B (1 Erw. + maximal 5 Kinder) 25.00
Eintritt Thementour Forschungsreise inklusive Eintritt Vindonissa-Museum
pro Person pro Familie
Erwachsene 18.00
Berufslernende und Studierende (bis 26 Jahre) 15.00
Kinder (6–16 Jahre) 10.00
Familienticket A (2 Erw. + maximal 5 Kinder) 39.00
Familienticket B (1 Erw. + maximal 5 Kinder) 27.00
Kombiticket Vindonissapark (Kloster Königsfelden, Legionärspfad Vindonissa, Vindonissa-
Museum)
pro Person pro Familie
Erwachsene 24.00
Berufslernende und Studierende (bis 26 Jahre) 17.00
Kinder (6–16 Jahre) 13.00
Familienticket A (2 Erw. + maximal 5 Kinder) 58.00
Familienticket B (1 Erw. + maximal 5 Kinder) 40.00
AGS 2014/6-6
4.2.2. Kollektiveintritte
Eintritt Kollektiv für Spieltouren, Thementouren, Besuch der archäologischen Stationen mit
Badge und Römerwerkstatt Fabrica
pro Person
Erwachsene 10.00
Berufslernende und Studierende (bis 26 Jahre) 9.00
Kinder (6–16 Jahre) 6.00
Schulklassen (Schüler, Lehrpersonen,
Begleitpersonen) 6.00
Eintritt Kollektiv für Thementour Forschungsreise inklusive Eintritt Vindonissa-Museum
pro Person
Erwachsene 16.00
Berufslernende und Studierende (bis 26 Jahre) 14.00
Kinder (6–16 Jahre) 9.00
Kombiticket Vindonissapark Kollektiv (Kloster Königsfelden, Legionärspfad Vindonissa,
Vindonissa-Museum)
pro Person
Erwachsene 17.00
Berufslernende und Studierende (bis 26 Jahre) 14.00
Kinder (6–16 Jahre) 10.00
4.3. Führungen, Workshops und Aktivitäten für Gruppen
Führungen für Gruppen mit maximal 25 Personen. Bei allen Führungen und Workshops wird zuzüglich
der Eintritt (siehe Ziffer 4.2.) erhoben.
Die Gebühren für Führungen richten sich nach Länge des Angebots.
Führungen 80.00 – 170.00
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Die Gebühren für Spezialführungen, Workshops für Schulen und Aktivitäten für Gruppen richten sich
nach Länge des Angebots, benötigter Infrastruktur, anfallenden Materialkosten sowie personellem
Aufwand.
Spezialführungen, Workshops für Schulen und
Aktivitäten für Gruppen
130.00 pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter und
Stunde (minimal 130.00) zuzüglich
Sachkosten
Verlängerung von Vermittlungsangeboten in der Fabrica (1 Person) 110.00 / Stunde
Römisch Träumen mit Spiel, Speis und Trank im Römerlager (Contubernia)
Im Preis enthalten sind eine Übernachtung, römisches Abendessen und Frühstück sowie ein
Vermittlungsprogramm mit einem Legionär oder einer Römerin. Die Gebühren für Übernachtungen
richten sich nach Alter der Teilnehmenden (Kinder, Erwachsene, Schulklassen etc.).
pro Person
Römisch Träumen 49.00 – 82.00
Römisch Träumen inklusive Eintritt Legionärspfad
Vindonissa und Vindonissa-Museum
52.00 – 89.00
4.4. Sonderöffnungen
Sonderöffnungen 50.00 pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter und Stunde
Anzahl Mitarbeitende nach Aufwand
Die Gebühren verstehen sich zuzüglich des jeweiligen Eintritts pro Person beziehungsweise
Kollektiveintritt ab zehn Personen.
Bei Führungen mit Museumsführerinnen und Museumsführern wird keine Sonderöffnungsgebühr
erhoben.
4.5. Vermietungs- und Anlassgebühren
In der Miete enthalten sind die Bereitstellung von Mobiliar und Bestuhlung, das Abräumen und die
Reinigung. Ausserordentliche Aufwände werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Es gilt der
Stundenansatz für Sonderöffnungen. Zusätzliche technische Infrastruktur wird nach Aufwand
verrechnet.
Hof und Aussenbereich Klosterscheune 30.00 / Stunde
für Apéros; Catering nach Absprache
Klosterscheune 400.00 – 900.00 / Gruppe
für Seminare, Tagungen, Veranstaltungen und private Feste;
Gebühr nach Personenanzahl, Aufwand und Dauer; Catering nach Absprache
Fabrica 60.00 / Stunde
Catering nach Absprache
AGS 2014/6-6
Offiziershaus (Speisezimmer Triclinium) 60.00 / Stunde
Catering nach Absprache
Feuerstellen 30.00 / Feuerstelle
Feuerstelle vorbereiten und Feuer machen; Holz
4.6. Annullierungen
Führungen, Workshops und Audiotouren
Bei Annullierungen von Führungen, Workshops und Audiotouren wird wie folgt Rechnung gestellt:
− weniger als 15 Tage vor dem reservierten Termin: Annullierungsgebühr von Fr. 100.00,
beziehungsweise volle Gebühr bei Angeboten unter Fr. 100.00,
− bei Absage oder Fernbleiben am reservierten Termin werden im Falle von Führungen und
Workshops die Gesamtkosten ohne Eintritte in Rechnung gestellt. Bei Audiotouren werden die
Eintrittsgebühren verrechnet. Bei Verspätungen am Tag des Angebots besteht kein Anspruch auf
die volle Dauer des Angebots.
Aktivitäten für Gruppen
Bei Annullierungen von Aktivitäten für Gruppen (Aktivprogramme mit Kochen oder Essen,
Übernachtungen im Römerlager etc.) wird wie folgt Rechnung gestellt:
− weniger als 15 Tage vor dem reservierten Termin: Annullierungsgebühr von Fr. 100.00,
beziehungsweise volle Gebühr bei Angeboten unter Fr. 100.00,
− bei Absage weniger als 48 Stunden vor dem reservierten Termin werden die Gesamtkosten
inklusive vereinbarter Leistungen (Personal, Verpflegung) in Rechnung gestellt, ebenso bei
Fernbleiben am Tag des Angebots. Bei Verspätungen am Tag des Angebots besteht kein
Anspruch auf die volle Dauer des Angebots.
Sonderöffnungszeiten und Vermietungen
Bei Annullierungen von Sonderöffnungen und Vermietungen wird wie folgt Rechnung gestellt:
− 60 bis 15 Tage vor dem reservierten Termin: Annullierungsgebühr von Fr. 100.00,
beziehungsweise volle Gebühr bei Angeboten unter Fr. 100.00,
− weniger als 15 Tage vor dem reservierten Termin: 50% der Gesamtkosten inklusive vereinbarter
Leistungen (Personal, Verpflegung),
− bei Absage oder Fernbleiben am reservierten Termin werden die Gesamtkosten inklusive
vereinbarter Leistungen (Personal, Verpflegung) in Rechnung gestellt.
5. Schlussbestimmungen
Bei vertraglichen Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Lenzburg.
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6. Inkrafttreten
Das Reglement tritt auf den 1. Januar 2015 in Kraft.
Wildegg, 17. Oktober 2014 Museum Aargau
Jörn Wagenbach
Ziffer 4 vom Regierungsrat am 5. November 2014 genehmigt.
