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title: "Verordnung betreffend Mischpensen"
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provisions: 5
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# Verordnung betreffend Mischpensen

## § 1 {#par_1}

Definition
1 Ein Mischpensum besteht darin, dass eine Lehrkraft Unterricht in Bereichen erteilt, die verschiedenen Lohnklassen zugeordnet sind.
2 Erfolgt der Unterricht an einer einzigen Schule oder Schulart und verfügt die Lehrkraft über die Ausbildung, die im höher eingereihten Bereich vorausgesetzt wird, so liegt beim Unterricht in verschiedenen Fächergruppen laut § 98a Abs. 2 des Schulgesetzes vom 4. April 1929 kein Mischpensum im Sin -
ne dieser Verordnung vor.

## § 2 {#par_2}

Grundsatz der proportionalen Entlöhnung
1 Der Lohn ist die Summe der aufgrund der Stundenzahlen auf die einzelnen Lohnklassen entfallenden
Lohnanteile.
2 Vorbehalten bleiben § 1 Abs. 2 sowie §§ 3 und 4.

## § 3 {#par_3}

Ausnahmeregelung: Vorrang des Anstellungsbeschlusses
1 Lehrkräfte mit vollem Pensum, aus deren Anstellungsbeschluss sich eine bestimmte Lohnklasse ergibt, haben Anspruch auf diese Lohnklasse, auch wenn ihnen vorübergehend oder dauernd Stunden in
niedrigeren Lohnklassen zugeteilt werden.

## § 4 {#par_4}

Übergangsregelung, Besitzstand
1 Lehrkräften mit vollem Pensum, die in den Schuljahren 1995/96 und 1996/97 gemäss den §§ 1 und 3
der Vo betreffend Mischpensen vom 19. April 1971 den vollen Lohn der höheren Lohnklassen bezo -
gen haben, erhalten diesen Lohn für die Schuljahre bis und mit 1999/2000.
§ 4a * Übergangsregelung für die Schuljahre 2011/12 bis 2020/21
1 Unbefristet angestellte Lehrpersonen, die aufgrund der grundlegenden Strukturänderung des Bildungssystems (Aufhebung der Orientierungs- und Weiterbildungsschule) in einer Schulstufe mit tiefer
eingereihten Stellen unterrichten, werden für die an dieser Stufe unterrichteten Lektionen während der
Schuljahre 2011/12 bis und mit 2020/21 in der höheren Lohnklasse entlöhnt.

## § 5 {#par_5}

Schlussbestimmungen
1 Durch diese Verordnung wird die Verordnung betreffend Mischpensen vom 19. April 1971 aufgehoben.
Diese Verordnung wird am 1. August 1997 wirksam.
1) SG 164.100.
Mischpensen: Verordnung 164.540
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
27.05.1997 01.08.1997 Erlass Erstfassung KB 07.06.1997
02.03.2010 09.08.2010 § 4a eingefügt -
Mischpensen: Verordnung 164.540
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 27.05.1997 01.08.1997 Erstfassung KB 07.06.1997
§ 4a 02.03.2010 09.08.2010 eingefügt -
