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title: "Beschluss über den Tarif für Leistungen der Dienststelle für Wald und Landschaft bei der Oberbauleitung"
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# Beschluss über den Tarif für Leistungen der Dienststelle für Wald und Landschaft bei der Oberbauleitung

## Art. 1 {#art_1}

Geltungsbereich
1 Der vorliegende Beschluss regelt die Kosten, welche die Dienststelle für
Wald und Landschaft (nachstehend: die Dienststelle) für Leistungen in
Rechnung stellt, die sie bei der Oberbauleitung eines durch sie subventionierten Naturgefahren-, Forst-, Natur- und Landschaftsschutz- sowie Wanderwegprojekts erbringt.

## Art. 2 {#art_2}

Schuldner
1 Für die Kosten hat vollumfänglich der Subventionsnehmer (Einwohnergemeinde, Burgergemeinde, anderer Waldeigentümer, Dritter) aufzukommen.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
921.151

## Art. 3 {#art_3}

Tarif
1 Die in Rechnung gestellten Kosten betragen pauschal 2 Prozent der effektiven, durch die Dienststelle anerkannten, Bau- und Materialkosten eines
realisierten Bauwerks oder einer erbrachten Dienstleistung.

## Art. 4 {#art_4}

Fakturierung
1 Die Dienststelle kann ihre Kosten in Rechnung stellen, sobald sie ihre Leistung erbracht hat.
2 Generell erfolgt die Verrechnung der Kosten, indem bei der Begleichung
der vorgelegten Abrechnungen ein entsprechender Betrag der Subvention
zurückbehalten wird.

## Art. 5 {#art_5}

Inkrafttreten
1 Die Dienststelle sorgt für den Vollzug des vorliegenden Beschlusses, welcher mit seinem Erscheinen im Amtsblatt in Kraft tritt.
921.151
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
11.02.2015 20.02.2015 Erlass Erstfassung BO/Abl. 8/2015
921.151
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation
Erlass 11.02.2015 20.02.2015 Erstfassung BO/Abl. 8/2015
