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title: "Verordnung über die kantonalen Museen"
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place: "Thurgau"
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provisions: 11
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# Verordnung über die kantonalen Museen

## § 1 {#par_1}

Gemeinsamer Auftrag
1 Die Museen sammeln und bewahren repräsentative Objekte als Belege der Natur-
und Kulturgeschichte, erforschen ihre Herkunft und Hintergründe mit zeitgemässen
Methoden der Wissenschaft und machen sie der Wissenschaft und der Bevölkerung
zugänglich.
2 Sie vermitteln die gewonnenen Erkenntnisse in geeigneter Form. Dazu gehören unter anderem thematische Ausstellungen, Tagungen, Publikationen und zielgruppengerechte museumspädagogische Angebote.
3 Sie beraten und unterstützen die regionalen und lokalen Museen bei der Erhaltung
der nicht in ihren Sammlungen integrierten Natur- und Kulturgüter von kantonaler
Bedeutung.

## § 2 {#par_2}

Ausstellungen
1 In permanenten und wechselnden thematischen Ausstellungen werden ausgewählte
Teile der Sammlungen sowie geliehenes Ausstellungsgut öffentlich gezeigt.

## § 3 {#par_3}

Historisches Museum
1 Das Historische Museum sammelt und bewahrt geschichtlich repräsentative Erzeugnisse aus der Vergangenheit mit Bezug zur Geschichte und Entwicklung des
Thurgaus.

## § 4 {#par_4}

Naturmuseum
1 Das Naturmuseum sammelt und bewahrt Objekte der Natur- und der Kulturgeschichte der Naturwissenschaften, namentlich in den Sachgebieten Zoologie, Botanik, Geologie und Geschichte der Naturwissenschaften.
* Änderungstabelle am Schluss des Erlasses
432.311 Museumsverordnung

## § 5 {#par_5}

Napoleonmuseum
1 Das Napoleonmuseum bewahrt, präsentiert und erforscht die napoleonische Geschichte des deutschsprachigen Raumes sowie zeitlich übergreifend die Geschichte
des Arenenbergs. Es kümmert sich um dessen touristische Vermarktung.

## § 6 {#par_6}

Ittinger Museum
1 Das Ittinger Museum vermittelt die Geschichte der Kartause Ittingen, des Kartäuserordens sowie Themenbereiche, die damit in einen Bezug gesetzt werden können.

## § 7 {#par_7}

Kunstmuseum
1 Das Kunstmuseum sammelt und bewahrt Werke der bildenden Kunst, insbesondere
der Kunst vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart mit Bezug zum Thurgau, der
Kunst von Aussenseitern und Aussenseiterinnen sowie von Werken nationaler und
internationaler Kunstschaffender, die einen besonderen Bezug zur Kartause Ittingen
aufweisen.

## § 8 {#par_8}

Museum für Archäologie
1 Das Museum für Archäologie präsentiert die Bestände der archäologischen Sammlung des Kantons und vermittelt Erkenntnisse jener Bereiche der Kulturgeschichte,
deren Erforschung archäologischer und naturwissenschaftlicher Methoden bedarf.
2. Organisation

## § 9 {#par_9}

Gliederung
1 Das Historische Museum, das Naturmuseum, das Napoleonmuseum und das
Kunstmuseum sind Betriebe des Kulturamtes.
2 Das Ittinger Museum ist eine Abteilung des Kunstmuseums.
3 Das Museum für Archäologie ist Teil der Abteilung Ausstellungen des Amtes für
Archäologie.

## § 10 {#par_10}

Amtsleitung
1 Der Chef oder die Chefin des Kulturamtes ist für die strategischen, organisatorischen und übergeordneten Belange zuständig.
2 Die Amtsleitung legt die Eintrittsgebühren fest und erlässt Sammlungskonzepte für
die Museen. Die Sammlungskonzepte sind vom Departement zu genehmigen.

## § 11 Museumsverordnung 432.311 {#par_11}

Museumsleitung
1 Jedes Museum, mit Ausnahme des Museums für Archäologie, wird von einem Museumsdirektor oder einer Museumsdirektorin geleitet.
2 In die Kompetenz der Museumsleitung fallen die Regelung der Nutzung der Räume durch Dritte sowie der Ankauf und die Ausleihe von Sammlungsbeständen.
432.311 Museumsverordnung
Änderungstabelle - Nach Paragraph
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Amtsblatt
Erlass 26.08.2014 01.01.2015 Erstfassung 35/2014
